Diskussion:Abmeierung
Ich meine irgendwo gelesen zu haben, dass der Begriff aus dem mittelalterlichen Lehnsrecht kommt. Ein Meierhof wurde als Lehen vergeben und konnte so lange von einer Generation zur anderen weitergegeben werden bis der Grundherr meinte, dass der Meier nicht mehr würdig war, den Hof zu führen. dann wurde er abgemeiert und musste den Hof verlassen und ein anderer wurde als Meier belehnt.
Ja das stimmt. Der Begrif ist älter, aber im DR wurde dieser Begriff erstmals als Rechtsbegriff benutzt und auch praktiziert. Vorher war es ein Gewohnheitsrecht bzw. Willkür. Der erste Satz müßte demnach umformuliert werden. Salomonschatzberg 09:35, 5. Okt 2004 (CEST)
"Abmeierung ist ein Rechtsbegriff aus der Zeit des Nationalsozialismus ..." ist als Einstieg in diesen Artikel schlichtweg irreführend, da es sich zunächst um ein mittelalterliches Rechtsinstitut handelte, das eng verknüpft mit der Grundherrschaft war (geht ja auch in etwa aus dem Abschnitt "Herkunft" hervor). M.E. müsste der Artikel so verändert werden, dass ein erster Abschnitt (meinetwegen "Herkunft", "Abmeierung in der mittelalterlichen und neuzeitlichen Grundherrschaft" o.a.) die ursprüngliche Abmeierung beschriebe und erst ein zweiter Abschnitt die Wiederbelebung des Rechtsbegriffs im NS thematisierte; "Wiederbelebung" übrigens deshalb, weil das Rechtsinstitut natürlich mit der Bauernbefreiung im 19. Jh. obsolet geworden ist. Wäre es in Ordnung, wenn ich ein paar Schritte in die Richtung ginge - oder treffe ich da auf Vorbehalte?
Beste Grüße! -- 141.2.160.155 09:05, 23. Jun. 2009 (CEST)