Diskussion:Abschnittsbevollmächtigter
keiner Überschrift
Den ABV gabs nicht nur auf dem Dorf sondern und vor allem auch in den Städten. Hier waren den ABV´s Wohngebietsabschnitte (daher auch der Name) zugeteilt, wo diese dann ihre Büros hatten und Streife liefen.
Was soll das mit dem Blockwart. Das war ja wohl was ganz anderes. Der Blockwart war im Auftrag der NSDAP, also einer Partei, unterwegs. Der ABV war ein Polizist (sowas wie Bürgerpolizist oder Kontaktbereichsbeamter). Er gehörte, wenn auch in einem diktatorischen Regime, zur Polizei und nicht zu einer politischen Organisation. Der Verweis sollte entfernt werden!
Nö! Auf das Wort ABV bin ich in einem Text über gegenseitige Kontrolle gestoßen und habe dann die wikipedia befragt. Die sicherlich vorhandenen Unterschiede zwischen Staats- und Parteiauftrag müssen bei der Erläuterung der heutigen Bedeutung zurückstehen. --Hb 16:32, 12. Jan 2006 (CET)
Zahlen?
Mich würde interessieren:
- Wieviele Einwohner / Wohnungen betreute ein ABV?
- Wie hoch war die Gesamtzahl in der DDR?
- Zahlenverhältnis ABV zu "normalen" Polizisten?
- Holgerjan 12:36, 11. Jan 2006 (CET)
Dichte
Irgenwie verstehe ich die Zahlen im folgenden Abschnitt nicht Die ABV wurden seit Oktober 1952 nach sowjetischem Vorbild eingeführt. Je nach der Größe der Bevölkerungszahl variierte die Anzahl der ABV wie folgt:
* in den Polizeirevieren von Berlin und Großstädten: 8 bis 9 * in Mittelstädten, die meistens nur ein Revier besaßen: 9 bis 12 * in Kreisstädten: 6 bis 12 * im Landgebiet eines Landkreises je nach Wohndichte: 40 bis 80
Der ABV wurde von freiwilligen zivilen Helfern der VP unterstützt.
Was haben mir diese Zahlen zu sagen? Kamen auf einen ABV 8-9 Personen ...? Oder gab es in ganz Berlin 8-9 ABV??? Kann das bitte jemand deutlich machen? Danke! --Neckarauer 19:06, 5. Apr. 2010 (CEST)
- Sekundiere diese Frage. Was sollen die Zahlen bedeuten? (nicht signierter Beitrag von 78.94.11.30 (Diskussion) 13:31, 12. Nov. 2011 (CET))
- Die Zahlen sind ganz offensichtlich falsch oder völlig aus dem Zusammenhang gerissen. Bei 8-9 Personen pro ABV hätte es ja in jedem größeren Mietshaus in Berlin 2-3 pro Treppenaufgang geben müssen. 8-9 Wohneinheiten? Hausnummern? Straßenblöcke?
- Oder in Kreisstädten mit vielleicht 20000 Einwohnern gab es doch nicht weit über tausend hauptamtliche Polizisten?!? Die ganze DDR hatte 1989 80.000[1], von denen sicher weniger als die Hälfte ABVs waren. Mit den Zahlen oben kommt man aber auf mindestens eine halbe Million.
- Ich lösche diese Angaben im Artikel, wer die Quelle kennt kann es ja korrekt formuliert wieder einbauen. --Maxus96 (Diskussion) 13:29, 28. Mai 2015 (CEST)
- Du hast sie ja jetzt nicht gelöscht, sondern die Angaben etwas umformuliert. Mir sind auch die Fragen oben nicht recht verständlich, eigentlich fand ich die Formulierung gut verständlich. Nirgendwo stand was von 1 ABV auf 8-9 Personen, sondern es war von 8-9 ABV (pro Revier) die Rede. Du hast es ja letztendlich auch so verstanden, nur das die Polizeireviere tatsächlich besser in dem einen Unterpunkt aufgehoben sind (was ich jetzt noch mache). -- lley (Diskussion) 16:28, 28. Mai 2015 (CEST)
- Die Formulierung war einfach falsch, die Anzahl variierte nicht nach der Bevölkerungszahl sondern nach der örtlichen Struktur der Bebauung und Revierplanung. Das war sehr verwirrend. Aber so wie es jetzt ist ist es tatsächlich am logischsten. --Maxus96 (Diskussion) 19:57, 28. Mai 2015 (CEST)
- Doch, nach der Bevölkerungszahl war schon auch korrekt. In Kreisstädten zwischen 6 und 12. Wieviel das konkret in einer Stadt waren, wird schon von der Bevölkerungszahl abhängig gewesen sein. Aber die jetzige Formulierung ist auch ok. -- lley (Diskussion) 08:42, 29. Mai 2015 (CEST)
- Wie du sagst, "wird schon von der Bevölkerungszahl". Mutmaßlich, meistens. Die Einteilung in der Tabelle geht aber nach der Einteilung als Groß-,Mittel-,Kreisstadt. Da sucht man dann nach der im Vorsatz angekündigten Bevölkerungszahl, die Zahl paßt nicht, und kommt auf komische Schlußfolgerungen so wie ich oben. Statt falsch könnte man auch "schlampig formuliert" sagen, aber das ist für mich das gleiche. Der Zusammenhang zur Bevölkerungszahl besteht natürlich, aber er ist nur indirekt und er wird gar nicht ausgeführt.
- Meine Studenten sind da auch immer erstaunt, wenn wegen ähnlichem eine ganze Arbeit rot ist. ;-) Gruß, --Maxus96 (Diskussion) 11:57, 29. Mai 2015 (CEST)
- Doch, nach der Bevölkerungszahl war schon auch korrekt. In Kreisstädten zwischen 6 und 12. Wieviel das konkret in einer Stadt waren, wird schon von der Bevölkerungszahl abhängig gewesen sein. Aber die jetzige Formulierung ist auch ok. -- lley (Diskussion) 08:42, 29. Mai 2015 (CEST)
- Die Formulierung war einfach falsch, die Anzahl variierte nicht nach der Bevölkerungszahl sondern nach der örtlichen Struktur der Bebauung und Revierplanung. Das war sehr verwirrend. Aber so wie es jetzt ist ist es tatsächlich am logischsten. --Maxus96 (Diskussion) 19:57, 28. Mai 2015 (CEST)
- Du hast sie ja jetzt nicht gelöscht, sondern die Angaben etwas umformuliert. Mir sind auch die Fragen oben nicht recht verständlich, eigentlich fand ich die Formulierung gut verständlich. Nirgendwo stand was von 1 ABV auf 8-9 Personen, sondern es war von 8-9 ABV (pro Revier) die Rede. Du hast es ja letztendlich auch so verstanden, nur das die Polizeireviere tatsächlich besser in dem einen Unterpunkt aufgehoben sind (was ich jetzt noch mache). -- lley (Diskussion) 16:28, 28. Mai 2015 (CEST)
Erledigt
Es bestand oft ein enger Kontakt zum Staatssicherheitsdienst.
Halte ich für Polemik und nicht wichtig, denn dies traf auf die Volkspolizei ingesamt zu. --Stefan aus Potsdam 14:45, 9. Feb. 2007 (CET)
@Admin: Kannst Du Belege und Quellen für diese Behauptungen angeben: Mit dem Wort Abschnittsbevollmächtigter werden polemisch Personen betitelt, die vermeintlich obrigkeitsliebend und denunzierend ihr Umfeld beobachten. Eine ähnliche Bedeutung hat das Wort Blockwart. --Anton-Josef 18:49, 9. Feb. 2007 (CET)
- Ich habe das mal entfernt, denn es ist nicht Regel gewesen, denn in der DDR sprach dieses lange Wort keiner aus. Wenn dann wurde nur vom ABVer gesprochen, aber auch dieses wurde nicht für die dargestellte Gruppe genutzt. Dafür hatten wir andere Bezeichnungen. --77.177.115.101 12:49, 10. Feb. 2007 (CET)
Mit dem Wort Abschnittsbevollmächtigter werden polemisch Personen betitelt, die vermeintlich obrigkeitsliebend und denunzierend ihr Umfeld beobachten. Eine ähnliche Bedeutung hat das Wort Blockwart.
- Bitte derartige Einfügungen nicht wieder herstellen, da es definitv nicht den Tatsachen entspricht. Es handelt sich um DDR-Geschichte, die soll man in der Aufbereitung denen überlassen, die sie miterlebt haben.
- Oder aber um es Sinne meines "Aufpassers" Admin Eike sauer, zu sagen: Zeigt eure Quellen und Belege !!! --Stefan aus Potsdam 17:29, 10. Feb. 2007 (CET)
- Bitte derartige Einfügungen nicht wieder herstellen, da es definitv nicht den Tatsachen entspricht. Es handelt sich um DDR-Geschichte, die soll man in der Aufbereitung denen überlassen, die sie miterlebt haben.
Nachdem nun die Diskussion einen eigenartigen (;-)) Charakter angenommen hat, werde ich diesen Artikel von meiner Beobachtungsliste löschen und ihn gedanklich in die Schublade der absolut wissenschaftlich recherchierten Perlen der Wikipedia, welche durch geballte Admin-Macht zu schützen sind, verschieben. So wichtig ist mir der Ossi-Bulle denn doch nicht. Übrigens die 408 Seiten eines Studiosus für eine derartige Behauptung als Quelle anzugeben ist ein Witz. Oder? --Anton-Josef 17:34, 11. Feb. 2007 (CET)
- Du wolltest Belege - du hast sie bekommen. Welches Problem hast du mit wissenschaftlichen Quellen?
- Du findest die Stelle leicht, wenn du nach - es ist nicht schwer zu erraten - "Abschnittsbevollmächtigter" suchst. Der dritte Treffer, wenn ich mich recht erinnere. Oder der (AFAIR) erste Treffer für "Blockwart".
- --Eike 20:43, 11. Feb. 2007 (CET)
- Ich hab mir mal die Mühe gemacht und in diesem Machwerk, das als Quelle angegeben wurde, gelesen. Ich konnte keine Aussage finden, die bestätigen würde, dass der Satz wissenschaftlich fundiert recherchiert sei. Zudem ist diese Schrift alles andere als neutral und es sollte dringend überprüft werden ob sie weiterhin als Quelle gelten kann. --91.0.104.136 13:19, 12. Feb. 2007 (CET)
- Du weißt aber schon, was eine Dissertation ist...? Da können (und müssen) wir bis zum Beweis des Gegenteils davon ausgehen, dass jeder der Sätze wissenschaftlich fundiert ist. "Gefällt mir nicht" oder "Bezweifle ich" oder gar "Machwerk" sind dagegen keine richtig starken Argumente. --Eike 14:10, 12. Feb. 2007 (CET)
- Ich hab mir mal die Mühe gemacht und in diesem Machwerk, das als Quelle angegeben wurde, gelesen. Ich konnte keine Aussage finden, die bestätigen würde, dass der Satz wissenschaftlich fundiert recherchiert sei. Zudem ist diese Schrift alles andere als neutral und es sollte dringend überprüft werden ob sie weiterhin als Quelle gelten kann. --91.0.104.136 13:19, 12. Feb. 2007 (CET)
Ich bin ebenfalls der Meinung und das habe ich bereits oben geschrieben, dass der ABV mit einem Blockwart nichts gemein hat. Die Quelle erwähnt dies auch nur in einer Fußnote und weist daraufhin, dass der ABV von der Bevölkerung manchmal Blockwart genannt wurde. Das heißt aber nicht, dass er die gleichen Aufgaben wie ein Blockwart hatte bzw. das sich die beiden Funktionen überhaupt ähnelten. Wie scho9n gesagt, der ABV war ein POLIZIST der Blockwart ein Mitarbeiter der NSDAP (also im Auftrag einer Partei). Das ist was ganz anderes als die Aufgaben eines Polizisten (auch wenn diese in der DDR teilweise anders waren als heute). Man sollte das mit dem Blockwart entweder ganz entfernen oder darauf verweisen, dass er manchmal durch die Bevölkerung so genannt wurde (kann mich selbst aber nicht daran erinnern, dass der ABV mit einem Blockwart verglichen wurde). Sporti1005
1.) Gegen die Bezeichnung "Blockwart" verwahre ich mich entschieden - vor allem in politischer Hinsicht! Wie bereits richtig ausgeführt wurde, war der ABV ein Dienstzweig des Ministerium des Innern und keine Funktion in einer politischen Partei. Insofern war er auch an seinen Fahneneid/sein Gelöbnis gebunden.
2.) Der ABV wohnte zumeist in seinem eigenen Abschnitt und behielt seinen Abschnitt in der Regel über viele Jahre, so dass er mit den meisten Einwohnern persönlich bekannt war. In dieser Eigenschaft wurde er oft/ständig bei der Notwendigkeit von verbalen Beurteilungen über Bürger seines Abschnittes hinzugezogen, z. Bsp. bei der Beurteilung ob ein Führerschein nach einer Sperrfrist wieder erteilt werden konnte, ob Bewährungsauflagen eingehalten wurden usw. Er wurde zum sozialen Umfeld von Personen befragt wenn es um ein sog. "Täterbild" (heute: "Sozialprognose") ging - und er gab gemeinsam mit seinem Helferkollektiv Einschätzung in Paßangelegenheiten (vor allem bei NSW-Reisen, "NSW" war das "Nicht-Sozialistisches Wirtschaftsgebiet")ab. Diese Berichte konnten (und wurden) selbstverständlich durch die zuständigen Verbindungsoffiziere zum MfS eingesehen werden und dienten als Basis zur Entscheidungsfindung.
3.) Die Hauptaufgaben des ABV richteten sich auf die polizeiliche Prävention und Ermittlungen im Rahmen der "Kleinkriminalität" und Nachbarschaftsstreitigkeiten, die oft zur Entscheiung dann an die gesellschaftlichen Gerichte (Konflikt- und Schiedskommission) übertragen wurden. Er war bei Sorgen und Problemen der erste Ansprechpartner der Bürger mit einem eigenen Dienstzimmer im Abschnitt und festen Sprechzeiten. Er nahm Anzeigen entgegen und entschied über Bearbeitung und/oder Weiterleitung. Zu den Befugnissen des ABV gehörte u.a. auch das Aussprechen von Bußgeldern bis 20,-- Mark der DDR, z. Bsp. bei Verkehrswidrigkeiten o.ä., die Kontrolle von "staatlich beauflagten Personen gem § 248 StGB", Verkehrskontrollen, Kontrolle der Meldeordnung (Hausbücher etc.)
Also ich habe mir mal den Beleg für "Blockwart" durchgelesen. Da wird das Wort ja nur in einer Fußnote und ohne einen Beleg genannt dass es tatsächlich so war. Ich will ja gar nicht abstreiten, dass es vereinzelte Fälle gab wo der ABV Blockwart genannt wurde. Aber mit sicherheit war dies nicht die Regel, schon aus dem Grund, das dies in der DDR verfolgt worde wäre, da man ja einen Polizistein eines antifaschistischen Staates mit einem Nazi-Mann verglich bzw. ihn direkt als Nazi betitelte. Ich beantrage, dass der Hinweis auf Blockwart gelöscht wird!!! Sporti
Waren auch weibliche ABV im Einsatz?
--Blaufisch 12:46, 7. Dez. 2007 (CET)
Von weiblichen Abschnittsbevolmächtigten ist mir nichts bekannt - es gab auch in den "Helferkollektiven" nur sehr wenige Frauen. Vielleicht kann man aus den Unterlagen der ehemaligen ABV-Schule in Wolfen etwas darüber recherchieren.
Ernteeinbringung
Das ist mir neu! Für die Ernteeinbringung war immer die LPG (Landwirtschaftliche Produktionsgenossenschaft) zuständig. Bei der Ernteeinbringung handelte es sich schließlich um Produktion/Planerfüllung - und DAS hatte mit der ABV-Tätigkeit wirkich nichts zu tun! Höchstens bei Straftaten gegen das Produktionsziel - aber dann auch nur, wenn keine anderen Dienststellen involviert wurden.
Neue Zeiten Neue Namen ?
Mit der DDR verschwand leider auch der ABV. Aber wie so vieles,kam der ABV,wenn auch mit anderem Namen,anderem Befugnisfeld,wieder ans Licht der Welt. Nun nennt man sich "Kontaktbereichs-Beamter"(Mann/Frau).
Im Gegensatz zum ABV'er haben die KBB kein eigenes Sprechzimmer/Dienstzimmer,das meist in Wohnhäusern untergebracht war.
Ansonsten hält auch der KBB Ausschau,nach Problemen und anderen,eine KBB benötigenden,Situationen. Er weiß,wie der ABV'er,wann in die Gegend ein entlassener Strafgefangener zieht. (nicht signierter Beitrag von 89.186.128.185 (Diskussion) 23:05, 7. Aug. 2010 (CEST))
umgangssprachliche bezeichnungen
ich habe vorerst den abevauer sowie auch den blockwart entfernt. es fallen mir einige gebraeuchlichere bezeichnungen ein, die wenn, dann alle sauber belegt eingefuegt werden sollten. ueber den blockwart wurde ja nun genug diskutiert und bis auf einen, hat der rest der diskutanten den begriff bzw. die quelle "unbelegte und nicht recherchierte fußnote einer dissertation" abgelehnt. [2] --ΚηœrZupator ☠ 15:57, 17. Sep. 2011 (CEST)