Diskussion:Abschussgenehmigung
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Belege
Nach Bearbeitung den Vorlage:Beleg entfernt. --Gabrikla (Diskussion) 21:38, 8. Mär. 2016 (CET)
Genehmigung und Verpflichtung
M.E. geht es in dem Artikel kunterbunt durcheinander:
- "Ein Tier, welches sich nicht unter menschlicher Obhut befindet, sich der menschlichen Obhut und Kontrolle entzogen hat und aus Gründen des Tierschutzes oder der Gefahrenabwehr nicht einzufangen ist, ist zu töten" Das hat nichts mit einer AG zu tun; diese wird schon aus Zeitgründen unmöglich sein.
- "Für Wild erfolgt eine Abschussgenehmigung jagdrechtlich durch Festlegung von Jagd- und Schonzeiten im Rahmen eines Abschussplanes." Zum einen gilt das in DE nur für "Schalenwild, außer Schwarzwild, sowie Auer-, Birk- und Rackelhuhn", zum anderen ist er zu erfüllen, also eine Verpflichtung, s. Abschussplan
- "zum Töten eines Tieres mittels einer Schusswaffe": keine Genehmigung impliziert die Genehmigung einer bestimmten Waffe; zulässig muß sie naturlich sein (vgl. etwa Fallenjagd oder Falkenjagd.--Cloysentry (Diskussion) 15:31, 24. Okt. 2016 (CEST)