Diskussion:Absicht (Recht)
Terminologie fehlerhaft
Ist das Wort "Tatbestandsvorsatz" ein neuer Fachbegriff? Heißt es nicht "Tatvorsatz"?
Die Erläuterung für "Absicht" als "dolus directus 1. Grades" enthält m.E. eine Doppelung. Der Dolus directus ist doch in Bezug auf eine Straftat der Vorsatz 1. Grades in Abgrenzung zum bedingten Vorsatz. Einen Dolus directus 2. Grades gibt es nicht, das wäre der Dolus eventualis. Eigentlich ist m.E. die Terminologie des Artikels grundlegend missverständlich. "Absicht" nämlich ist der Dolus, nicht der Dolus directus! Die strafrechtlichen Hauptformen des dolosen Handelns als "directus" und "eventualis" sollten den Artikel gliedern, damit nicht der Eventualvorsatz als Unterfall des Dolus directus erscheinen kann. --81.210.203.52 19:44, 29. Aug 2006 (CEST)
- die terminologie des artikels ist völlig korrekt und entspricht der gängigen jur. literatur.--poupou l'quourouce Review? 21:40, 29. Aug 2006 (CEST)
nicht nur im Strafrecht
... sondern auch z.B. im Arbeitsrecht. Etwa die "Absicht zu einer Betriebsstilllegung".
- --Rechtswissenschaft (Diskussion) 10:28, 31. Jul. 2018 (CEST)