Diskussion:Abstrakte Normenkontrolle
Um welches Land geht es in diesem Artikel? --Katharina 12:57, 18. Aug 2004 (CEST)
Deutschlandlastigkeit und Fehler in der Einleitung
Der Artikel hat keine gute Eingangsdefinition. Und er meint ganz waghalsig, die abstrakte Normenkontrolle sei eine dt. Erfindung für das Verfassungsgericht. Verfahren der Normenkontrolle finden aber vielschichtig statt (in D: etwa durch Verwaltungsgerichte bei Satzungen) und auch/gerade bei internationalen und supranationalen Organisationen, die viel stärker drauf angewiesen sind als ein mit Parlament ausgestatteter Nationalstaat.
Es sollte eine allgemeine Definition und Einleitung eingefügt werden, sofern nicht gleich neue Absätze voll ausgearbeitet sind. --CJB 12:26, 23. Jun. 2007 (CEST)
- Ich hatte den Begriff bisher immer als deutschen Fachterminus für ein konkretes Verfahren vor dem BVerfG verstanden. Wird er tatsächlich auch verallgemeinert für ähnliche Verfahren an anderen Gerichten verwendet? sebmol ? ! 12:44, 23. Jun. 2007 (CEST)
Klar, internationale Gerichte ohne Exekutionskompetenz machen ja zum großen Teil Normenkontrolle auf Gutachtenbasis. --CJB 10:21, 24. Jun. 2007 (CEST)
- Wobei man auch die prinzipale Normenkontrolle (im Gegensatz zur Inzidenten) als Oberbegriff nehmen könnte. Jedenfalls die Landesverfassungsstreitigkeiten müssen aber noch ergänzt werden. --103II 21:11, 24. Jun. 2007 (CEST)
- Ja. Die o.a. todo-Liste bleibt bestehen, ich habe im Hinblick auf das Oberlemma Normenkontrolle auch dieses verändertund auf (D) begrenzt, so sind die Artikel zueinander stimmig strukturiert. --CJB 13:17, 25. Jun. 2007 (CEST)
Was soll denn die Verschiebung? Nur weil ein Artikel deutschlandlastig ist, muss man ihn doch nicht auf ein Klamma-Lemma verschieben. Ansonsten könnten wir 70% aller juristischen Artikel verschieben. Kommt denn wenigstens noch ein allgemeiner Artikel hinter her, oder solls ein Redirect bleiben? --Alkibiades 19:28, 26. Jun. 2007 (CEST)
- Deutschlandlastigkeit für sich ist freilich kein Anlass (und generell meine ich, dass hins. des Rechtshinweises grs. auch DL-Marker passend sind). Jedoch meint der Artikel durchgängig, abstrakte Normenkontrolle sei eine singuläre Erfindung des Art. 93 GG. Insofern ist er auch in Bezug auf D lückenhaft. Wenn du ihn umschreiben kannst und die anderen 2-3 Artikel auch, wäre das sehr gut. Dann kann man freilich auch Content und Lemmata anders strukturieren. Ich kann zurzeit nicht, daher die minimalinvasive Lösung. --CJB 12:08, 27. Jun. 2007 (CEST)
- Wir haben auch noch Normenkontrolle. Wäre das nicht der abstrakte Artikel, den Du suchst? Die NK-Artikel nehmen sonst etwas überhand... --103II 12:10, 27. Jun. 2007 (CEST) Hab den lausigen Eingangssatz behelfsmäßig verbessert und es aus der unsinnigen Kategorie genommen. --103II 12:15, 27. Jun. 2007 (CEST)
- Smile, den kenne ich. Vermehrt habe ich die Artikel ja nicht. Und freilich kann man aus diesem Artikel Punkt 1.2 hierher verschieben. --CJB 12:25, 27. Jun. 2007 (CEST)
- Aber wenn der Artikel auch im Hinblick auf Deutschland lückenhaft ist, hilft die Verschiebung auch nicht. Wenn dann Abstrakte Normenkontrolle gemäß Art. 93 Abs. 1 Nr. 2 Grundgesetz - ein ziemlich unsinniger Gedanke. --Alkibiades 19:47, 27. Jun. 2007 (CEST)
- Wie schon gesagt, man sollte alle 3 Artikel umschreiben und Content und Lemmata konsistent ordnen, verteilen, erweitern. Solange ist der status quo valide. --CJB 13:22, 28. Jun. 2007 (CEST)
- Aber wenn der Artikel auch im Hinblick auf Deutschland lückenhaft ist, hilft die Verschiebung auch nicht. Wenn dann Abstrakte Normenkontrolle gemäß Art. 93 Abs. 1 Nr. 2 Grundgesetz - ein ziemlich unsinniger Gedanke. --Alkibiades 19:47, 27. Jun. 2007 (CEST)
Weiterleitung
Diese Weiterleitung ist nicht sinnvoll, da sich der begriff abstrakte Normenkontrolle mitnichten ausschließlich auf Deutschland beschränkt. Abstrakte Normenkontrolle gibt es bspw. auch in Österreich und in vielen anderen Ländern mit Trennungsmodell (separates Verfassungsgericht), es ist schlicht der Gegenbegriff zur konkreten Normenkontrolle (in einem konkreten Gerichtsverfahren ≠ ohne konkreten Anlass). --Universal-InteressierterDisk.Arbeit 21:25, 22. Jul. 2018 (CEST)
- Ja. Man könnte die Weiterleitung in eine Begriffsklärungsseite umwandeln, die den Begriff allgemein erklärt und auf länderspezifische Artikel verweist. --Chewbacca2205 (D) 22:40, 22. Jul. 2018 (CEST)