Diskussion:Absturz (Entwässerung)
Fehlender Beleg
Der folgende Absatz ist nicht mit Belegen ausgestattet:
Liegende Abwasserleitungen dürfen kein größeres Gefälle als 1:20 haben. Nur so ist ein sicheres Leerlaufen der Leitung gewährleistet. Bei größerem Gefälle und damit erhöhter Fließgeschwindigkeit würden sich flüssige und feste Bestandteile trennen und die Feststoffe die Leitung zusetzen. Bei großen Höhenunterschieden, die nicht unter Beachtung des Maximalgefälles realisiert werden können, werden Gefällestrecken (≥ 45°) eingebaut, auf denen keine Ablagerungen möglich sind.
Ein Verweis hierzu wäre auch deswegen hilfreich, da mir in den technischen Regelwerken bislang keine entsprechende Regel untergekommen ist. Weder DIN EN 752 noch DWA-A 110 geben Maximalgefälle vor. Letztere geht tatsächlich auf die Anforderungen an die Bemessung von Steilstrecken mit mehr als 20% Gefälle ein, also dem 4-fachen des im Beitrag genannten Wertes. (nicht signierter Beitrag von 217.13.170.10 (Diskussion) 14:41, 10. Dez. 2019 (CET))