Diskussion:Abt
Ein Abtpräses ist der Obere einer monastischen Kongregation, vor allem im Benediktinerorden.
Kann das eingearbeitet werden --StillesGrinsen 16:08, 30. Dez 2005 (CET)
Reichklöster in Deutschland
Seit 1648 war die Eidgenossenschaft aus dem Reichsverband auch völkerrechtlich ausgeschieden. Sollte man deshalb die Fürstäbte von Eisiedeln und St. Gallen (und z.B. auch Muri) nicht aus der Aufzählung herausnehmen? Sicherlich, gerade der Abt von St. Gallen besaß noch Territorien im Reichsgebiet, aber er saß, so weit ich informiert bin, nicht im Immerwährenden Reichstag zu Regensburg. --- FoxFoxFox, 04.03.2006
naturgemäß
Der Abt wird von allen stimmberechtigten Professen des Klosters gewählt. Das Ergebnis der Wahl wird dem Diözesanbischof und dem Apostolischen Stuhl sowie der Ordensleitung mitgeteilt. Eine Bestätigung der Wahl durch den Ordensoberen oder den Papst ist nicht nötig. Anschließend erhält der gewählte Abt von einem Bischof oder einem anderen Abt die Benediktion und die Pontifikalien (Krummstab, Ring) und der Abt (naturgemäß nicht die Äbtissin) oft auch die Mitra.
"Naturgemäß" ist allerdings gut. 217.231.99.222 20:16, 7. Feb. 2010 (CET)
Exemtion
"Diese sind Souveräne über die Abtei und direkt dem Papst unterstellt." - Ist das noch so? Ich dachte, eine Exemtion sei heute eher eine Ausnahme. Minimind 22:25, 15. Sep. 2010 (CEST)
- Vereinfacht gesagt: In Instituten ›päpstlichen Rechts‹ ist dies natürlich immer noch so, es heiß aber seit dem CIC 1983 nicht mehr so. -- Siard 11:06, 16. Sep. 2010 (CEST)
Buddhismus
Im heutigen und auch englischen Sprachgebrauch werden auch die Vorsteher buddhistischer Klöster Äbte genannt, selbst Wikipedia macht das, Beispiel hier http://de.wikipedia.org/wiki/Antai-ji. Hier fehlen sie. Müsste eigentlich der Fairness halber nachgetragen werden. Schön wäre auch zu wissen, ob die katholischen Äbtissinnen entsprechende Befugnisse haben oder ob sie eingeschränkt sind in ihren Funktionen. Die Fürstäbtissinnen von Essen zum Beispiel waren ja im Mittelalter mit die einflussreichsten Frauen in Deutschland. (nicht signierter Beitrag von 78.50.29.233 (Diskussion) 09:20, 5. Nov. 2012 (CET))
- Siehe: Ōi Saidan wurde 1948 Abt (住職, jūshoku) am Moshō-ji. So auch Buddhistischer Abt in Japan
Auch [[1]] wird diese Funktion erläutert. Jushoku wird allgemein mit dem Wort "Abt" übertragen und entspricht auch in etwa der Funktion.--Widipedia (Diskussion) 16:59, 6. Mai 2021 (CEST)
Domina (Kloster)
ist eine Weiterleitung hierhin. Allerdings gibt es keine Erklärung. Gruss --Nightflyer (Diskussion) 22:20, 31. Jul. 2015 (CEST)
die Abtsweihe verleiht trotzdem ein unauslöschliches Prägemal?
also ein character indelibilis, um gleichmal den Fachbegriff hervorzukramen? Das ist ein Spezifikum der charakterisierenden Sakramente, also Taufe, Firmung und Weihesakrament, und da die Abtsweihe allgemein nicht als Sakrament (wie Diakonen-, Priester- und Bischofsweihe) und "nicht einmal" wie die alten niederen Weihen und der Subdiakonat als "zwar nur Sakramentale aber trotzdem zum Weihesakrament gehörig" gilt, dürfte das zumindest nicht so einfachhin zu behaupten sein. Ist das ein Zitat eines Theologen?--2001:A61:20C8:C801:5028:A004:F64D:20D7 22:42, 10. Jun. 2017 (CEST)
- Ich teile deine Bedenken und habe die Passage mal auskommentiert, bis jemand die Aussage belegt.--Der wahre Jakob (Diskussion) 23:15, 10. Jun. 2017 (CEST)
Hauptartikel Fürstabt
Fürstabt nennt als Hauptartikel Reichsprälat. Dort ist der Begriff aber kaum erklärt und scheint diesen auch höchstens gering zu umfassen (wenn ich es richtig rausgelesen habe, steht der Fürstabt noch einmal über den Reichsprälaten?) Es gibt (inzwischen?) einen eigenen Artikel: Fürstabt. Sollte keine Gegenwehr kommen, würde ich diesen demnächst verlinken. Vielleicht vertu' ich mich aber auch und das Reichsprälat hat an dieser Stelle seine Daseinsberechtigung, dann korrigiert mich bitte! Liebe Grüße, --Fallen Sheep (Diskussion) 16:57, 26. Sep. 2018 (CEST)
- Durch diese Bearbeitung von PaterMcFly erledigt. --Fallen Sheep (Diskussion) 23:50, 9. Mär. 2019 (CET)