Diskussion:Abtretung (Deutschland)

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Hinweis

Dieser Artikel wurde im Rahmen eines rechtswissenschaftlichen Seminars an der Universität zu Köln angelegt.
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Das Seminar fand im Wintersemester 2012/2013 statt und wurde von Barbara Dauner-Lieb und Benutzer:Toblu betreut.

  • Verbesserungsvorschläge im Rahmen des Seminars:
  • Vertiefung des Abschnitts zu § 407.

Gebietsabtretung

Kann hier noch einer, der sich auskennt, etwas zur Gebietsabtretung eines Staats an einen anderen schreiben? -- Langec 19:02, 18. Mär 2004 (CET)

Verweisung von Zessionar

Ich bin von der Seite Zessionar hierhin redirectet worden, besser wäre vieleicht wenn die Seite Zessionar auf Zession verweist. Habe aber nicht gefunden wo ich das ändern kann.

Frage wegen Änderung

An Anonym 217.255.101.186 - ich habe deine Frage daher verschoben. Im Zweifelsfall wende dich direkt an Benutzer:Friedrich.Kromberg um etwas durch zu dikutieren. Die Frage habe ich aus dem Text herausgenommen. gruß K@rl 09:44, 3. Nov 2004 (CET)


in dem eintrag zur zession wird bisher nur deutsches und österreichisches recht angesprochen. kennt sich jemand mit dem schweizer recht aus?

Lemmaname???

Warum heißt der Artikel "Abtretung", (was m.E. der leichter verständliche Begriff ist), wenn im Artikel selbst großenteils von "Zession" die Rede ist? Von "Zession" werde ich auf "Abtretung" umgeleitet - wäre es da nicht entweder andersherumm sinniger, also das Lemma "Zession" zu erhalten, oder aber (m.E. besser) die wiederholten "Zessionen" im Text durch "Abtretung" zu ersetzen?? Aber egal wie, nur finde ich schon, daß der Begriff des Lemmas auch im Text verwendet werden sollte, zum besseren Verständnis (bin da selbst drüber gestolpert, beim Überfliegen, weil ich die Synonyme am Artikelanfang grundsätzlich nicht groß beachte). Nur so eine Idee ;-))--feba 18:00, 15. Feb 2006 (CET)

Weil "Abtretung" der im BGB verwendete Begriff ist. Beide Begriffe können aber völlig gleichwertig nebeneinander verwendet werden. Abgesehen davon sind manche Begriffe wie z.B. "Legalzession" Fachausdrücke, die höchstens umschrieben werden können (z.B. gesetzlich angeordnete Abtretung). Da es sich hier um Fachsprache handelt, sollten keine allgemeinen Betrachtungen hierzu angestellt werden. --fwh 23:16, 15. Feb 2006 (CET)

Klar ist es Fachsprache. Aber Zession ist Latein und Abtretung ist Deutsch. Der Einwand scheint mir daher insofern berechtigt, als im Artikel nicht überwiegend der lateinische Ausdruck verwendet werden sollte, zumal in deutschen Gesetzen meines Wissens nirgends von Zession die Rede ist (juris setzt es beim Suchen leider mit Abtretung gleich. Google findet bei bundesrecht.juris.de jedenfalls nichts). Es wird ja für Nicht-Fachleute geschrieben und die könnten durch die überwiegende Verwendung von "Zession" Schwierigkeiten beim Lesen haben. - 212.204.77.23 08:14, 14. Jul 2006 (CEST)
P.S. Hab nochmal bei juris nachgesehen (geht auch ohne Synonymsuche): Es gibt die "Zession" im Sprachgebrauch des deutschen Gesetzgebers nicht. Lediglich der "Zessionar" kommt in zwei Verordnungen vor (AGMahnVordrV und MahnVordrV). Im Übrigen finden sich bei juris siebenmal mehr Urteile, die das Wort Abtretung enthalten (ca. 14.000 gegenüber Zession mit 1.900; knapp 1.400 mit beiden Worten). Soviel zum juristischen Sprachgebrauch.

Grafik

Benutzer Friedrich.Kromberg SchuldR Änderungen v1.svg

Das Bild ist m.E. zu klein, da man die Schrift nicht lesen kann. Schließlich dient die Grafik für einen schnellen Überblick, da sollte der Leser nicht gezwungen sein die Datei extra zu öffnen. Außerdem passt die Schrift nicht in die Felder, obwohl die originale SVG-Datei richtig dargestellt wird.--91.12.246.201 11:37, 25. Jun. 2013 (CEST)

Im Artikel Vergleich_(Recht) ist die Größe schon mal gut.--91.12.246.201 11:45, 25. Jun. 2013 (CEST)

Habe das Bild auf 300px vergrößert. Das dürfte m.E. ausreichend sein. --Benatrevqre …?! 19:27, 7. Aug. 2013 (CEST)
Dieser Abschnitt kann archiviert werden. Benatrevqre …?! 19:27, 7. Aug. 2013 (CEST)

Kirchenrechtlicher Gebrauch??

Soweit ich weiß ist der Begriff auch im Kirchenrecht gebräuchlich. Er taucht per Suchmaschine vor allem auf Seiten zur Hochzeitsplanung auf. Die werfen ihn aber regelmäßig mit dem Begriff "Dimissoriale" durcheinander und da wäre doch an dieser Stelle eine differenzierte Information sinnvoll, oder?

Kirchenrechtlich ist soweit ich weiß die Zession nötig für eine Amtshandlung, die in der Heimatgemeinde geschieht (Der Ort einer Handlung ist Kirchenrechtlich von großer Bedeutung.), aber nicht durch den zuständigen Geistlichen. Der muss quasi die Handlungsbevollmächtigung für den konkreten Fall an einen Amtskollegen "abtreten".

Die "Dimissoriale" dagegen erlaubt eine Amtshandlung quasi auf "fremdem Boden", also außerhalb der Heimatgemeinde.

Das könnte hier ruhig auftauchen, damit wenigstens WIKIPEDIA einem Brautpaar die Peinlichkeit erspart mit 50%iger Trefferquote den falschen Begriff zu verwenden ;-) (nicht signierter Beitrag von 84.168.253.126 (Diskussion) 15:51, 20. Apr. 2014 (CEST))

Weitere Rollenbezeichnungen

Vorhanden: "Abtretung (auch Zession vom lateinisch cessio) bedeutet im deutschen Zivilrecht nach der Legaldefinition des § 398 Satz 1 BGB die vertragliche Übertragung einer Forderung vom alten Gläubiger (Zedent) auf den neuen Gläubiger (Zessionar)."

Der Zedent wird auch "Abtretender" oder "Altgläubiger", der "Zessionar" "Abtretungsempfänger, Neugläubiger" genannt (nach Köbler, G. (2016), Wörterbuch).

Ich weiß aber nicht, ob die Vielzahl der Bezeichnungen hilft oder nur verwirrt.

--Rechtswissenschaft (Diskussion) 10:37, 31. Jul. 2018 (CEST)