Diskussion:Acto de Repudio
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Belege für Straftat?
Im Abschnitt "Position der kubanischen Regierung" ist der erste Absatz ab Nach kubanischem Recht erfüllen allerdings zahlreiche regelmäßig zu beobachtende Elemente eines Acto de Repudio objektive Straftatbestände. unbelegt und sieht damit nach Theoriefindung aus. Hat jemand Belege? -- UKoch (Diskussion) 19:17, 17. Mai 2013 (CEST)
- Habe aussagekräftige Belege aus den Weblinks in den Artikeltext übernommen. --Hvd69 (Diskussion) 01:10, 18. Mai 2013 (CEST)
- Beleg 24 passt, danke. Beleg 25 ist ein PDF von mehr als 40 Seiten. Ich habe ab S. 17 geguckt, aber nichts gefunden. Könntest Du die genaue(n) Seite(n) 'raussuchen? -- UKoch (Diskussion) 18:44, 19. Mai 2013 (CEST)
- Im ausführlichen AI-Dokument von 2010 (jetzt Beleg 26) ist Abschnitt 3 „Harassment and Intimidation of Individuals“ (ab Seite 17) relevant. Dort steht zunächst auf Seite 18: „since 2005 dozens of people have been brought to trial and sentenced for contempt of authority, defamation, pre-criminal social dangerousness, and enemy propaganda. Other dissidents have been arrested on the basis of fabricated criminal charges“. In den folgenden Einzelfallschilderungen sind diverse Straftatvorwürfe gegenüber Dissidenten erwähnt, ebenso erlittene repudios. Speziell für den Vorwurf der „Störung der öffentlichen Ordnung“ habe ich für dich zusätzlich noch Beleg 27 von Human Rights Watch eingefügt, der ein konkretes Beispiel für eine Verurteilung aufgrund einer solchen Anklage gibt. Das im selben Absatz bereits zweimal angeführte AI-Dokument von 2012 habe ich jetzt noch ein drittes Mal als neuen Beleg 25 angeführt, wobei diesmal der Abschnitt „Background“ relevant ist: dort findest du den Satz „Laws on “public disorder”, “contempt”, “disrespect”, “dangerousness” and “agression”, are used to prosecute government opponents.“ --Hvd69 (Diskussion) 02:18, 20. Mai 2013 (CEST)
- Sorry, hat ein bisschen gedauert... Für mich war Nach kubanischem Recht erfüllen allerdings zahlreiche regelmäßig zu beobachtende Elemente eines Acto de Repudio objektive Straftatbestände. unbelegt und Die Polizei und andere bei Actos de Repudio anwesenden Vertreter der Ordnungskräfte wären also verpflichtet, solche Straftaten unverzüglich zu unterbinden und die Täter zur Verantwortung zu ziehen auch. Aber Deine Quellen, insbesondere Police are usually present but fail to intervene to stop the assaults. (28) und Yet despite the violations produced by such acts, not one of the eight victims of acts of repudiation we interviewed said police had intervened to protect them. Nor were any of the people participating in such acts detained, even when they committed acts that violated the law, such as illegally entering homes or attacking residents, and even when their behavior clearly “produced alarm”— one of the broad categories under which Cuban authorities are required to detain people. (24) belegen das gut genug. Danke! -- UKoch (Diskussion) 20:09, 30. Aug. 2013 (CEST)
- Im ausführlichen AI-Dokument von 2010 (jetzt Beleg 26) ist Abschnitt 3 „Harassment and Intimidation of Individuals“ (ab Seite 17) relevant. Dort steht zunächst auf Seite 18: „since 2005 dozens of people have been brought to trial and sentenced for contempt of authority, defamation, pre-criminal social dangerousness, and enemy propaganda. Other dissidents have been arrested on the basis of fabricated criminal charges“. In den folgenden Einzelfallschilderungen sind diverse Straftatvorwürfe gegenüber Dissidenten erwähnt, ebenso erlittene repudios. Speziell für den Vorwurf der „Störung der öffentlichen Ordnung“ habe ich für dich zusätzlich noch Beleg 27 von Human Rights Watch eingefügt, der ein konkretes Beispiel für eine Verurteilung aufgrund einer solchen Anklage gibt. Das im selben Absatz bereits zweimal angeführte AI-Dokument von 2012 habe ich jetzt noch ein drittes Mal als neuen Beleg 25 angeführt, wobei diesmal der Abschnitt „Background“ relevant ist: dort findest du den Satz „Laws on “public disorder”, “contempt”, “disrespect”, “dangerousness” and “agression”, are used to prosecute government opponents.“ --Hvd69 (Diskussion) 02:18, 20. Mai 2013 (CEST)
- Beleg 24 passt, danke. Beleg 25 ist ein PDF von mehr als 40 Seiten. Ich habe ab S. 17 geguckt, aber nichts gefunden. Könntest Du die genaue(n) Seite(n) 'raussuchen? -- UKoch (Diskussion) 18:44, 19. Mai 2013 (CEST)