Diskussion:Adbusting
Veriosnsgeschichte des mit dem hiesigen zusammengeführten Artikel Déboulonneurs
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feddisch.--Janneman 11:05, 18. Jul. 2007 (CEST)
Culture Jamming
Dieser Artikel überschneidet sich sehr stark mit dem zu Culture Jamming - vielleicht sollte man beide mal zusammenfassen. --Apollyon 14:31, 16. Feb. 2011 (CET)
Spannende Beispiele
Hier fehlt noch die NPD Werbung Voigt/Haider und "Gas geben" der Die Partei, ggf. hinzufügen/als Bsp aufführen NicRo (nicht signierter Beitrag von 213.160.26.238 (Diskussion) 14:26, 7. Sep. 2011 (CEST))
- Der Artikel würde überfrachtet, wenn man einfach weitere Beispiele hinzufügt. Würdest du ein anderes Beispiel für unwichtiger halten und ersetzen wollen? Grüße --h-stt !? 18:02, 7. Sep. 2011 (CEST)
Rechtshinweis
Hey, das Thema ist ja zu jeder Wahl vorhanden. Man sollte noch einfügen, dass das u.U. Sachbeschädigung ist. --Unterstrichmoepunterstrich (Diskussion) 23:03, 4. Okt. 2013 (CEST)
- Naja, nicht alle Formen sind zwangsläufig Sachbeschädigung, so dass ich bei einem kultur- und medientheoretischen Artikel den juristischen Aspekt für weniger bedeutend halte. Es ist ja nicht so, dass hier eine Anleitung oder ein Aufruf stehen würde. Grüße --h-stt !? 15:21, 7. Okt. 2013 (CEST)
- Ob alle Formen zwangsläufig Sachbeschädigung sind sei dahingestellt, aber viele sind es sicher, daher bin auch ich der Meinung, dass eine entsprechende juristische Betrachtung in den Artikel gehört. Die darf dann ja gerne den Hinweis enthalten, welche Formen keine Sachbeschädigung sind (ggf. nach Ländern unterschieden). --HH58 (Diskussion) 12:16, 19. Aug. 2014 (CEST)
- Das halte ich für überzogene Anforderungen. Der Artikel dreht sich um die Kommunikations- und Kunstform. Juristische Aspekte sind da nicht von Bedeutung. Wir rufen zu nichts auf und geben keine Anleitungen, sondern wir beschreiben. Zumal eine rechtliche Bewertung nach allen Rechtsordnungen der Welt nicht machbar und auch nicht sinnvoll ist. Grüße --h-stt !? 12:54, 20. Aug. 2014 (CEST)
- Wir rufen zu nichts auf und geben keine Anleitungen, sondern wir beschreiben ist richtig, aber dazu gehört eben auch, dass man die juristische Einordnung einer solchen Aktion beschreibt. Bei allen potentiell strafbaren Aktionen sind juristische Aspekte selbstverständlich von Bedeutung, auch wenn das manche Anhänger des Adbusting naturgemäß gerne anders sähen. Machen wir doch bei Artikeln über andere potentiell verbotene Handlungen auch. Bei Demonstration gibt es sogar einen eigenen Absatz "Rechtliches" (Grundrecht der Versammlungsfreiheit versus Einschränkungen durch das Versammlungsgesetz, Vermummungsverbot etc.). Eine "rechtliche Bewertung nach allen Rechtsordnungen der Welt" ist sicherlich nicht möglich und hat auch niemand gefordert, aber zumindest die Rechtslage in den deutschsprachigen Ländern sollte in der deutschsprachigen Wikipedia dargestellt werden. Wie halt in anderen vergleichbaren Artikeln auch. --HH58 (Diskussion) 16:33, 20. Aug. 2014 (CEST)
- In einem kultur- und kommunikationswissenschaftlichen Artikel müssen wir keine Rechtslagen besprechen. Demonstration ist kein gutes Beispiel, weil dieser Artikel nicht von der Kommunikation und Kultur herkommt. Streetart hat ja auch keinen Rechtshinweis oder gar ein entsprechendes Kapitel. Grüße --h-stt !? 17:00, 20. Aug. 2014 (CEST)
- "In einem kultur- und kommunikationswissenschaftlichen Artikel müssen wir keine Rechtslagen besprechen" - wer genau sagt das, außer dir ? Mal abgesehen davon finde ich Demonstration einen gar nicht so falschen Vergleich, denn in beiden Fällen geht es ja darum, im öffentlichen Raum seine politische Meinung mal mehr, mal weniger originell und mal mehr, mal weniger legal kundzutun. Aber wenn dir dieser Vergleich nicht gefällt, dann nimm stattdessen Graffiti - da gibt es auch einen Abschnitt "Straftatbestand". --HH58 (Diskussion) 19:03, 20. Aug. 2014 (CEST)
- In einem kultur- und kommunikationswissenschaftlichen Artikel müssen wir keine Rechtslagen besprechen. Demonstration ist kein gutes Beispiel, weil dieser Artikel nicht von der Kommunikation und Kultur herkommt. Streetart hat ja auch keinen Rechtshinweis oder gar ein entsprechendes Kapitel. Grüße --h-stt !? 17:00, 20. Aug. 2014 (CEST)
- Wir rufen zu nichts auf und geben keine Anleitungen, sondern wir beschreiben ist richtig, aber dazu gehört eben auch, dass man die juristische Einordnung einer solchen Aktion beschreibt. Bei allen potentiell strafbaren Aktionen sind juristische Aspekte selbstverständlich von Bedeutung, auch wenn das manche Anhänger des Adbusting naturgemäß gerne anders sähen. Machen wir doch bei Artikeln über andere potentiell verbotene Handlungen auch. Bei Demonstration gibt es sogar einen eigenen Absatz "Rechtliches" (Grundrecht der Versammlungsfreiheit versus Einschränkungen durch das Versammlungsgesetz, Vermummungsverbot etc.). Eine "rechtliche Bewertung nach allen Rechtsordnungen der Welt" ist sicherlich nicht möglich und hat auch niemand gefordert, aber zumindest die Rechtslage in den deutschsprachigen Ländern sollte in der deutschsprachigen Wikipedia dargestellt werden. Wie halt in anderen vergleichbaren Artikeln auch. --HH58 (Diskussion) 16:33, 20. Aug. 2014 (CEST)
- Demontrationen sind in Deutschland ein Grundrecht und es gibt Versammlungsgesetze. Sie sind Teil der Internationalen Erklärung der Menschenrechte und der europäischen Menschenrechtskonvention. Natürlich muss man diese herausgehobene rechtliche Stellung im Artikel darstellen. In Graffiti halte ich die Darstellung für überzogen, aber da gibt es auch eine umfangreiche juristische Rechtsprechung und Literatur. Für Adbusting gibt es das nicht. Deshalb sind die Fälle nicht vergleichbar. Grüße --h-stt !? 09:39, 21. Aug. 2014 (CEST)
- Das halte ich für überzogene Anforderungen. Der Artikel dreht sich um die Kommunikations- und Kunstform. Juristische Aspekte sind da nicht von Bedeutung. Wir rufen zu nichts auf und geben keine Anleitungen, sondern wir beschreiben. Zumal eine rechtliche Bewertung nach allen Rechtsordnungen der Welt nicht machbar und auch nicht sinnvoll ist. Grüße --h-stt !? 12:54, 20. Aug. 2014 (CEST)
- Ob alle Formen zwangsläufig Sachbeschädigung sind sei dahingestellt, aber viele sind es sicher, daher bin auch ich der Meinung, dass eine entsprechende juristische Betrachtung in den Artikel gehört. Die darf dann ja gerne den Hinweis enthalten, welche Formen keine Sachbeschädigung sind (ggf. nach Ländern unterschieden). --HH58 (Diskussion) 12:16, 19. Aug. 2014 (CEST)
"...Adbusting stellt meist Sachbeschädigung oder Diebstahl im Bereich der Bagatellgrenze dar. "
so einfach ist das nicht, wie dargestellt im Artikel. Hilfen mwN https://www.cilip.de/2020/10/23/beklebte-werbeplakate-als-terrorismus-adbusting-polizei-und-geheimdienste/ https://verfassungsblog.de/adbusting-unbequem-aber-grundrechtlich-geschuetzt/ (nicht signierter Beitrag von 84.182.167.253 (Diskussion) 14:08, 2. Feb. 2021 (CET))
- Doch, das stimmt so. Du verweist auf eine Extremposition, die völlig atypisch ist. Grüße --h-stt !? 18:41, 18. Feb. 2021 (CET)
Frage
wie wäre es mit einer Verschiebung von Adbusters nach Adbusting
es geht ja hier um eine Praxis
--Über-Blick (Diskussion) 15:50, 15. Jul. 2022 (CEST)
- Klingt aus meiner Sicht erstmal gut. Gibts dazu irgendwelche Richtlinien? Wie sind vergleichbare Artikel benannt? --Nuretok (Diskussion) 17:12, 15. Jul. 2022 (CEST)
ähnliche zur ähnlichen Zeit bekannter gewordene Kulturtechniken / Konzepte / Aktionsformen ... werden, mit Ausnahme von The Yes Men, bei denen es sich ja um eine Gruppe und nicht direkt um eine Aktionsform handelt, wie folgt benannt
Problem ist nur, dass unter Adbusting `ne Weiterleitung auf dieses Lemma ist - ich glaube da muß ich jetzt erstmal `nen SLA stellen, damit dann die Verschiebung möglich ist
--Über-Blick (Diskussion) 01:29, 16. Jul. 2022 (CEST)