Diskussion:Adolf Würthwein

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Satz: Als 1936 die Mitgliedschaft in der Hitlerjugend Pflicht für alle Jugendlichen zwischen 10 und 18 Jahren wurde... Tatsächlich wurden 1936 alle weiteren Jugendorganisationen verboten. Die Mitgliedschaft in der HJ wurde 1936 noch nicht zur Pflicht: Gesetzestext Erst 1938 wurde die Dienstpflicht in der HJ mit der 2. Durchführungsverordnung) verordnet. --H.Parai (Diskussion) 18:23, 2. Jun. 2022 (CEST)

Danke für den Hinweis, wir haben den Textabschnitt angepasst. --Judith.Kr (Diskussion) 08:54, 12. Jun. 2022 (CEST)