Diskussion:Alfred Strauß
Strauß oder Strauss?
Mir scheint "Strauß" stimmt. allerdings gibts im Zitat sowohl die Variante mit ss als auch ß. wenn das ein schreibfehler in der quelle ist sollte es mit [sic] gekennzeichnet werden ...Sicherlich Post 06:57, 23. Mai 2011 (CEST)
Kantschuster
Die Angaben über das Strafverfahren gegen Johann Kantschuster stimmen nicht mit den in seinem Artikel überein. --Aalfons 08:57, 23. Mai 2011 (CEST)
- Inwiefern? --Goliath613 13:57, 23. Mai 2011 (CEST)
- Wo stimmt was überein? --Aalfons 15:36, 23. Mai 2011 (CEST)
- Hier steht ein Bericht von Kantschuster, dort steht eine Erinnerung von Staatsanwalt Josef Hartinger. Wo liegt das Problem? Die beiden Versionen schließen sich nicht aus. --Goliath613 21:08, 23. Mai 2011 (CEST)
- Siehe unten. Nein, 1951 und 1952 schließen sich nicht aus, wenn der Haftbefehl nach Urteilsverkündung erfolgte. Nicht ganz selten ist es andersherum. --Aalfons 21:12, 23. Mai 2011 (CEST)
- Hier steht ein Bericht von Kantschuster, dort steht eine Erinnerung von Staatsanwalt Josef Hartinger. Wo liegt das Problem? Die beiden Versionen schließen sich nicht aus. --Goliath613 21:08, 23. Mai 2011 (CEST)
- Wo stimmt was überein? --Aalfons 15:36, 23. Mai 2011 (CEST)
LAZ
Aufgrund neuer Quellen und Nachweise, sowie der LD [[1]] habe ich meinen LA zurückgezogen.--Dr.heintz 13:14, 23. Mai 2011 (CEST)
Korrektur erwünscht
Die Jahreszahlen zur Deportation von Strauß' Mutter sind nicht stimmig, bitte korrigieren. Auch der letzte Satz Johann Kantschuster wurde 1951 zu einer lebenslänglichen Zuchthausstrafe verurteilt. scheint mir missverständlich, weil Kantschuster lt. Wikipedia-Artikel nach 1945 als vermisst galt. Wurde er in Abwesenheit zu einer solchen Strafe verurteilt? --Wiki-Waschbär 14:24, 23. Mai 2011 (CEST)
- Die Deportation war 1941. Kantschuster ist nicht eindeutig: Bei Weber wird nur auf die Verurteilung eingegangen - denkbar dass die in absentia erfolgte, wobei das im deutschen Rechtssystem eher unüblich ist.Zsasz 20:08, 23. Mai 2011 (CEST)
- Nach dem Aktenzeichen in Anmerkung 59 müsste es das LG München II gewesen sein, oder? Dann wäre 1952 der Haftbefehl aus dem Kantschuster-Artikel auf Grund des Urteils ausgestellt worden, wusste gar nicht, dass das nach deutschem Recht geht. --Aalfons 20:31, 23. Mai 2011 (CEST)
- In der Fußnote wird das IMT erwähnt, das durchaus entgegen der StPO Urteile in Abwesenheit fällen konnte. --87.144.125.116 00:07, 24. Mai 2011 (CEST)
- Klar gibt es auch den Haftbefehl nach dem Urteil. Irgendwie muss man ja den (potentiell) nicht freiwillig Einfahrenden in den Bau bekommen (ist in § 457 StPO geregelt). Nacktaffe 08:55, 24. Mai 2011 (CEST)
- Nach dem Aktenzeichen in Anmerkung 59 müsste es das LG München II gewesen sein, oder? Dann wäre 1952 der Haftbefehl aus dem Kantschuster-Artikel auf Grund des Urteils ausgestellt worden, wusste gar nicht, dass das nach deutschem Recht geht. --Aalfons 20:31, 23. Mai 2011 (CEST)
- Die Deportation war 1941. Kantschuster ist nicht eindeutig: Bei Weber wird nur auf die Verurteilung eingegangen - denkbar dass die in absentia erfolgte, wobei das im deutschen Rechtssystem eher unüblich ist.Zsasz 20:08, 23. Mai 2011 (CEST)
Gestern habe ich in der Auskunft nach Prozessen in Abwesenheit gefragt; die Meinungen dort und hier interpretiere ich so, dass gegen den 1945 verschwundenen Kantschuster kein deutscher Prozess in Abwesenheit geführt werden konnte. Dann frage ich mich, wozu das Urteil des LG München diente, das doch einen Dachau-Nachfolgeprozess abschloss – hier der 2. Treffer? Die IP verweist auf das IMT, das tatsächlich Urteile in Abwesenheit fällte, aber gemäß Dachauer Prozesse waren sie 1948 abgeschlossen. Nein, die Aussagen über Kantschuster stimmen vorne und hinten nicht. --Aalfons 18:46, 24. Mai 2011 (CEST)
- Das Aktenzeichen (genauer die Dachau-Registernummer [München II Da 12 Js 277/48] des Urteils, siehe deine Nennung) ist nach Fröhlich, Broszat: Bayern in der NS-Zeit, ISBN 3-486-42411-4, S. 113 ein Verfahren gegen einen anderen Hans Steinbrenner (Dachau). Raim bestätigt dies übrigens in dem von dir verlinkten Buch auf S. 214. Die Steinbrenner-Akte soll aber viel zu Kantschuster enthalten. Vielleicht ist die Akte nur als Quelle für die Verurteilung in einem anderen Verfahren genannt. PS: Die eigentlich vollständige ICWC-Datenbank enthält keine Aburteilung und Kantschuster in den Dachauer Prozesse.
- Ohne Quellenstudium wird das wahrscheinlich nichts mehr mit einer Klärung. Nacktaffe 08:33, 25. Mai 2011 (CEST)
- Gute To-do-Antwort. Eigentlich bräuchten wir eine WP-Liste der gewünschten Hausarbeiten, um von Studis solche Probleme lösen zu lassen und die Ergebnisse hier aufzunehmen. --Aalfons 09:06, 25. Mai 2011 (CEST)