Diskussion:Allgemeines Eisenbahngesetz
Hier besteht im Artikel Klärungsbedarf für Nicht-Juristen:
Die Definition von Eisenbahn klingt für den juristischen Laien doch sehr merkwürdig (Satzbau angepasst):
Eisenbahnen sind öffentliche Einrichtungen oder privatrechtlich organisierte Unternehmen , die Eisenbahnverkehrsleistungen erbringen (Eisenbahnverkehrsunternehmen) oder eine Eisenbahninfrastruktur betreiben (Eisenbahninfrastrukturunternehmen).
Eisenbahnverkehrsleistungenn bestehen in der Beförderung von Personen oder Gütern auf einer Eisenbahninfrastruktur. Eisenbahnverkehrsunternehmen müssen in der Lage sein, die Zugförderung sicherzustellen.
Eisenbahninfrastruktur umfasst die die Betriebsanlagen der Eisenbahnen einschließlich der Bahnstromfernleitungen .
Ich fasse noch mal laienhaft zusammen:
1. Eisenbahnen erbringen Eisenbahnverkehrsleistungen oder betreiben eine Eisenbahninfrastruktur. 2. Eisenbahninfrastruktur umfasst die die Betriebsanlagen der Eisenbahnen einschließlich ... 3. Eisenbahnverkehrsleistungen bestehen in der Beförderung von (...) auf einer Eisenbahninfrastruktur.
Eisenbahn wird über die Begriffe Eisenbahnverkehrsleistungen und Eisenbahninfrastruktur erklärt, diese wiederum über den Begriff Eisenbahn. Ein Zirkelschluss! Das sollte dem juristischem Laien etwas mehr erklärt werden. Ich bin juristischer Laie.(Vorstehender nicht signierter Beitrag stammt von 217.76.102.66 (Diskussion • Beiträge) Skyman gozilla 23:50, 24. Nov. 2006 (CET))
Defekter Buzer-Link
Der Link zu Buzer für zu einer Änderung, nicht zum Text des Gesetzes.
Text des AEG => https://www.buzer.de/s1.htm?g=AEG&f=1
Der richtige Link würde hierhin führen: https://www.buzer.de/gesetz/1752/index.htm
Leider kenne ich mich mit Buzer überhaupt nicht aus, deshalb kann ich es nicht korrigieren.
--Stefan Bethke (Diskussion) 19:18, 27. Jan. 2019 (CET)