Diskussion:Altersnachweissystem

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Verifikationsmethode Personalausweis

Dieser Abschnitt schien mir sehr veraltet und zu positiv dem Perso-Nummern System gegenüber. Die Behauptung, man könne über die Behördenkennziffer Missbrauch vermeiden, halte ich für falsch. Generatoren inkl. BKZ / Wohnorttabelle gibt's z.B. beim Computerclub (siehe Artikel über Ausweisnummer) Den letzten Abschnitt über die juristische Bewertung hab ich dringelassen, da ich hiervon nix weis. Aber evtl. kann jemand anders das mal auf den neuesten Stand bringen. -- Kyle 2006-11-28

Erodatarisierung

In diesem Artikel wird ein ganz besonderes Gewicht auf das Unternehmen Erodata, seine Geschäfte und seine Schwesterunternehmen gelegt. Ich habe damit angefangen, den Artikel etwas aufzuräumen, in dem ich allzu parteiische Erwägungen entfernt habe. --MA5 09:58, 30. Mai 2005 (CEST)

Unsinn von MA5!

Es wurde eine neutrale Übersicht gegeben und es wurden neutral alle Anbieter genannt. Interessant, dass MA5 gezielt Werbung für X-Check/Coolspot macht!

MA5 hat ganze Absätze von anderen Benutzern (z.B. Perso + PLZ) ohne Begründung gelöscht.

Ebenso hat er den Revisionshinweis auf den Bundesgerichtshof gelöscht, da wieder einmal Wikipedia mißbraucht!

Es werden immer noch alle Anbieter genannt, allerdings in der Linkrubrik, wo solche Angaben nun mal hingehören. Inwieweit die Auslagerung aller Anbieter Werbung für einen bestimmten Anbieter sein soll, ist für mich nicht nachzuvollziehen.
Den Abschnitt mit den Postleitzahlen habe ich nicht schlicht gelöscht, sondern in den vorigen Abshnitt integriert. Es ist keine eigenständige Methode, sondern eine Ausweitung der ersten.
Bewertungen und Marktbetrachtungen aus der Sicht eines Anbieters haben in der Wikipedia nichts verloren. Der Nicht-Nachweis massenhaften Missbrauchs mag Sie interessieren, Uschi Glas dürfte Bedenken anmelden (SCNR).
Vorschlag: Vielleicht sollten Sie jeweils einen Mitarbeiter der anderen genannten Firmen zur Mitarbeit ermutigen. Mit dem versammelten Sachwissen können Sie zusammen dann sicher eine zufriedenstellende und neutrale Fassung erarbeiten.
Besonders der Abschnitt über die gestzlichen Vorschriften könnte noch Fakten vertragen. Welches Gesetz? Wer ist zuständig? Einfach nur die plain facts, keine Sinn- oder Unsinnigkeitsbetrachtungen. Meinen Sie, Sie können da einen Beitrag leisten? --MA5 13:03, 2. Jun 2005 (CEST)


Die Fassungs war neutral -- nullfuenf
Nein, nach den Regeln des Wikipedia:NPOV war sie nicht neutral. in den letzten vier Jahren Wikipedia haben sich einige Regelungen herausgebildet, die sich in der Praxis bewährt haben. Zum Beispiel sollen die Links weiterführende Informationen bringen. Die Adresse des IVNM führt nicht weiter. Fragen Sie einfach ein paar Admins.
Die neuen Edits sind ja schon wesentlich besser. Mir scheint allerdings, dass Sie noch leichte Schwierigkeiten haben, relevante Informationen herauszufiltern, da sie naturgemäß über viele Kennnisse in dem Bereich verfügen. Doch nicht alle Details sind gleich wichtig für unsere Leser. Zum Beispiel das wettbewerbliche Berufungsverfahren selbstverständlich geht es da um wettbewerbsrecht und die meisten Verfahren vor dem OLG dürften über den Instanzenweg dahin gekommen sein.
Schwer einzuordnen ist für mich der Satz: Die im JMStV erwähnte KJM (Kommission für Jugendmedienschutz) hat für den Bereich AVS keine Kompetenz zugesprochen bekommen. Wenn sie keine Kompetenzen zugesprochen bekam, warum landet sie dann im Artikel? Und wenn sie keine Kompetenzen hat, warum steht sie überhaupt im Staatsvertrag? Dazu kommt, dass ich gerade im Augenblick diesen Satz gefunden habe: Als zuständige Prüfstelle für die Bewertung der Authentifizierungskonzepte hat die Kommission für Jugendmedienschutz (KJM) bereits mehrere Altersverifikationssysteme als geeignet eingestuft. Offenbar sind da doch gewisse Kompetenzen.
Lange Rede, kurzer Sinn: Ich bezweifle, dass die letzte Fassung so ganz korrekt ist. Sie können vielleicht nochmal Hand anlegen. Inzwischen setze ich einen Bearbeitungshinweis über den Artikel, den Sie bitte nicht entfernen, bis der Artikel fertig ist.--MA5 08:29, 3. Jun 2005 (CEST)

Ja ;-) Da haben Sie jetzt einen Volltreffer für eine erlogene Pressemittelung gefunden. Laut JMStV ist die KJM für Jugendschutzprogramme nach §11 JMStV zuständig. Jugendschutzprogramme (Filtersoftware) sind Programme zum Schutz vor jugendbeeinträchtigenden Inhalten. Dagegen hat laut JMStV die KJM keine Kompetenz für JugendschutzSYSTEME (AVS). Der Satz aus der PR-Meldung des bekannten Abmahnwaltes Scheffler ist eine dreiste Lüge, die er immer wieder in seinen Schriftsätzen wiederholt, um die Gerichte zu täuschen. Die KJM äußert immer nur ihre private Meinung und hat laut FOCUS-Interview auch nicht die notwendige Fachkompentenz vom Thema "Internet" (Aussage von Prof. Dr. Ring, KJM). Interessant auch, dass Scheffler das Wort "Authentifizierung" benutzt. Er verwendet also nicht "Verifizierung" (!!!) und das ist wieder eine gezielte Täuschung, da ein AVS verifiziert und NICHT auhtentifiziert. Die Forderung nach einer Authentifizierung hat übrigens das OLG Düsseldorf im Fall Coolspot ./. Erodata herausgestrichen und Coolspot musste die Hälfte seines Klageantrags zurückziehen. Also bitte erst mal über die Person RA Scheffler informieren und den Text des JMStV genau lesen. Hilfreich ist auch die amtliche Begründung. -- nullfuenf


Es ist schwer Artikel darauf aufzubauen, wenn die verfügbaren Quellen irgendwo erlogen sein sollen, sobald sie Ihrer Auffassung widersprechen. Dass die KJM keine Leuchte in Internetfragen ist, ist auch mir bekannt. Dass sie in Bezug auf AVS faktisch Einfluss hat, setze ich aber ebenfalls voraus. Ein Gremium kann auch schlecht eine "private" Meinung veröffentlichen, es werden wohl eher Empfehlungen sein, die dann von einem anderen Stelle aufgegriffen werden. --MA5 14:23, 3. Jun 2005 (CEST)

Lügen wird man ja wohl noch Lügen nennen dürfen. Vor alle, wenn es juristisch nachgewiesen ist, dass es Lügen sind. Ein Blick in den Text des JMStV reicht dafür aus ... auch für Jura-Anfänger. Fakt ist: - Die KJM hat keine Zuständigkeit für AVS - Es steht im Gesetz nichts von Face2Face - Es ist juristisch nicht geklärt, was ausreicht und was nicht ausreicht - Die einen Gerichte entscheinden Pro-Persocheck, die anderen Contra-Persocheck - Klarheit hat man erst nach dem BVerfG und dem BGH. Vieleicht aber auch erst nach dem EuGH.

-- nullfuenf


Da sie Fragen sehr selektiv beantworten, beschränke ich mich auf eine ganz einfache: Wenn die KJM unzuständig ist, wer ist zuständig? (Wir könnten natürlich auch 20 weitere unzuständige Gremien einfügen...) --MA5 21:04, 3. Jun 2005 (CEST)
Einfache Fragen kann man auch einfach beantworten: Der Bundesgerichtshof in Karlsruhe (ersatzweise das Bundesverwaltungsgericht). Dieser kann jedoch vom Bundesverfassungsgericht und/oder dem Euopäischen Gerichtshof in seine Schranken gewiesen werden. Es gibt ansonsten keine gesetzlich oder verordnungstechnische Zuständigkeit für AV-Systeme in Deutschland.
Meinungen von anerkannten Experten wie Prof. Dr. Schumann (Prof. für Jugendmedienschutzrecht) geben schon eine Aussicht auf potentielle höchstrichterliche Urteile. -- nullfuenf
Wir drehen uns im Kreis. Sie selbst haben die KJM und den Staatsvertrag in den Artikel reingeschrieben. Jetzt haben beide überhaupt nichts mehr mit AV-Systemen zu tun und das Bundesverfassungsgericht(!) soll für die Beurteilung verantwortlich sein. Sie halten mich offenkundig für blöd.
Es sah kurz so aus, als wollten Sie mitarbeiten. Leider wollen Sie die Wikipedia nur benutzen um a) Geschichtsklitterung im Sinne Ihrer Firma zu betreiben und b) ein Urteil im Sinne Ihrer Firma per Wikipedia vorwegzunehmen. --MA5 07:21, 4. Jun 2005 (CEST)

Unglaublich, wie Sie sich hier benehmen! Sie zensieren Tatsachen und lesen meine Stellungnahmen nicht ein mal richtig. Der Hinweis auf WETTBEWERBSRECHT muss sein, da ansonsten der ganze Wikipedia-Abschnitt falsch zu interpretieren ist. Das Urteil betrifft auch NUR einen einzigen AVS-Anbieter und sonst keinen. Und jetzt noch mal Staatskunde für Anfänger. Zuständige ist einzig und allein der BUNDESGERICHTSHOF. Ich habe an KEINER Stelle geschrieben, dass das BVerfG dafür zuständig ist. Sie lesen aus lauter Hass die Textabschnitte nicht richtig. Seine Sie lieber dankbar, dass ich hier Insiderinfos veröffentlich. die man sonst nur unter großer Mühe finden kann. Wie z.B., dass sie das Bundesverfassungsgericht mit dem JMStV und dem §184 StGB befasst und eine Aufhebung prüft. Traurig, dass Sie wikipedia mißbrauchen, um Geschichtsfälschung zu betreiben und Unsinn zu verbreiten.-- nullfuenf

Sorry, natürlich sollte es heißen: Jetzt haben beide überhaupt nichts mehr mit AV-Systemen zu tun und das Bundesgerichtshof(!) soll für die Beurteilung verantwortlich sein. Sie halten mich offenkundig für blöd.
Ich bitte die Ungenauigkeit zu entschuldigen. Am Sachverhalt ändert das aber nichts. Dass der Streit jetzt bis zum BGH geführt werden soll, macht keine Zuständigkeit aus. Sie verwechseln Zuständigkeit mit dem Instanzenweg. Beispiel: Für die Sozialhilfe ist das Sozialamt zuständig, trotzdem kann man bis vor das Bundessozialgericht klagen. Eine alleinige Zuständigkeit des BGH für AVS wäre gelinde gesagt unpraktikabel.
Ich habe den offenkundig sehr tiefgründigen juristischen Sumpf im Abschnitt "Gesetzliche Vorschrift" erst einmal entfernt. Der Leser hat nichts davon, wenn er liest, dass die KJM nicht zuständig ist. Und mehr stand da in den zwei Sätzen nicht nicht.
Das Wettbewerbsrecht habe ich herausgenommen - ja. Welche Fehlinterpretation ergibt sich daraus? Ich sehe da keine.
Im Übrigen habe ich auch nicht gelöscht respektive "zensiert", dass das Urteil gegen einen AVS-Anbieter geht. Wenn Sie genau hinsehen: das steht nach wie vor im Artikel. Falls ich mal Ihr Insiderwissen anzapfen darf: dieser eine Anbieter war nicht zufällig der einzige, der mit einer solchen Lösung noch auf dem Markt war?
Mein offensichtlich grenzenloser Hass hat mich übrigens nicht davon abgehalten, die Methode des Abgleichs der Behördenkennziffern genauer zu erläutern. Das war doch in Ihrem Sinne?
Noch ein Tipp in Sachen Wikipedia: Benutzen Sie den "Vorschau"-Button. So können Sie zwei Wörter in weniger als fünf Edits ergänzen. --MA5 16:21, 4. Jun 2005 (CEST)
Vieleicht fragen Sie mal Ihren Anwalt, was der Unterschied zwischen Straf- und Wettbewerbsrecht ist!
Und außer dem BGH gibt es in Deutschland KEINE Instanz, die für "AVS" zuständig ist. Es gibt keine Behörde oder öffentliche Stelle, die vorschreibt, wie ein AVS auszusehen hat. Ich kann ihnen das gerne schriftlich mit eidestattlicher Versicherung und notarieller Beurkundung geben. Das ist nunmal eine Tatsache. Wenn Sie Wissen von Experten nicht wahr haben wollen, dass bezweifeln Sie sich auch, dass die Erde keine Scheibe ist. -- nullfuenf
Ich kenne den Unterschied durchaus auch ohne Anwalt.
Um meine Frage zu wiederholen: welches Missverständnis könnte auftreten? Dass es um eine Strafsache ging, würde bei der Beschreibung sowieso niemand ernsthaft vermuten. Und selbst wenn es eine Strafsache gewesen wäre, ob Berufung, Sprungrevision oder Erstinstanz - welche Bedeutung hat das für einen Enzyklopädieeintrag über AVS? Keine. Uns interessiert hier lediglich eine einzige Konsequenz der Urteils. Die könnte übrigens noch klarer gefasst werden: Gibt es nun noch einen AVS-Anbieter mit dem Verfahren in Deutschland oder nicht?
TZum Thema Staatsbürgerkunde für Anfänger: das OLG hat sich gemäß Ihrer eigenen Artikelfassung wenig um Ihre Auffassung von exklusiven Zuständigkeiten gekümmert, da es auch ohne BGH ein Urteil gesprochen hat. Logik und Konsistenz sind manchmal hilfreicher als Eidesstattliche Versicherungen. --MA5 18:27, 4. Jun 2005 (CEST)


Und weil das OLG von der Stellung des BGH in diesem Fall weiß, hat das OLG direkt ausdürcklich erwähnt, dass eine Revision zugelassen wird. Und natürlich gibt es weiterhin AV-Systeme mit Persocheck. Viele Anbieter haben mit Trotz auf dieses Fehlurteil reagiert und jegliche Jugendschutzsysteme entfernt. Absofort bieten wieder mehr Anbieter Pornographie direkt auf der Startseite an. Der Jugendschutz in Deutschland wurde durch das Fehlurteil schwer geschädigt. Aber schau'n sie mal auf diese Anbieter: http://www.freiab18.de/indexx.html http://www.Persocheck.de http://www.avseurope.de/ ... u.s.w. -- nullfuenf

Die Info kann man mal brauchen, thx. Wenn die OLG-Entscheidung keine Auswirkungen für alle Anbieter des Systems hat, würde ich vorschlagen, die Passage zu streichen und lediglich darauf hinzuweisen, dass das Verfahren noch Gegenstand von Prozessen ist. Nach der BGH-Entscheidung in x Monaten kann der Artikel ja aktualisiert werden. Und dann wäre der Artikel endlich NPOV und kann der Dinge harren, die da kommen mögen.

Gibts es dagegen Einwände? --MA5 19:23, 4. Jun 2005 (CEST)

Beginn des BGH-Prozesses dürfte frühestens in einem Jahr sein. Die Mühlen der Justiz ... -- nullfuenf
Ich habe es denn mal so gemacht. War dieser RIEEESIGE Aufstand wirklich nötig für ein paar Sätze, die niemanden außerhalb der Branche wirklich interessieren?
Bevor Sie jetzt die Löschung eines Links als unerhörte Zensur beklagen: Lesen Sie sich nochmal die Richtlinien für Links durch. Wenn dieser Verband zusätzliche verwertbare Infos online stellt (wie zum Beispiel sein eigenes Gutachten), kann er ohne Probleme wieder eingestellt werden.
BTW: Wenn Sie sich zur Abwechslung unter Ihrem Account anmelden, werden Sie neue Nachrichten finden.
--09:35, 5. Jun 2005 (CEST)

Österreich, Schweiz?

Hat jemand ein paar Sätze zur Rechtslage in Österreich und der Schweiz beizutragen? --MA5 09:43, 5. Jun 2005 (CEST)

Moin,

im Text steht:

Die Zulässigkeit dieses Verfahrens ist Gegenstand jahrelanger juristischer Auseinandersetzungen. Eine letztinstanzliche Entscheidung des BGH steht noch aus. [...]

Durch die aktuellen Urteile und das Verbot der Prüfung der Personalausweisnummer arbeiten jetzt nahezu alle AVS nach gleichen Vorgaben.

Was ist denn richtig? Danke --212.149.225.3 20:46, 31. Aug. 2007 (CEST)

ich weiß es nicht, aber ich vermute mal, es steht halt noch ein urteil des BGHs aus, urteile von niedrigeren instanzen gibt es schon...aber das is nur ne vermutung -- TheWolf tell me judge me 22:16, 31. Aug. 2007 (CEST)

Zum Urteil des BGH:

Nun gibt es ja endlich Rechtssicherheit in Bezug auf AVS, siehe auch : Weblinks Jedem, der etwas nachdenkt war dies allerdings auch vorher schon klar: Denn, warum sollten die sogenannten Offliner, also z.B. Betreiber von Sexshops, Videotheken und anderen Etablissements, die sich in Zweifelfällen den Ausweis zeigen lassen müssen hier im Nachteil sein? Oder aber der Betreiber eines anerkannten AVS(hier XCheck),der sich an die Vorgaben hält und damit Kunden verliert, denen die Hürden zu umständlich sind, im Nachteil sein gegenüber einem System, in welchem man ein Nümmerchen eintippt?

In diesem Sinne: Glückwunsch nach Düsseldorf für den Erfolg und Glückwunsch nach MZ für die neu gewonnene Erkenntnis. (Der vorstehende, nicht signierte Beitrag stammt von 84.187.229.173 (DiskussionBeiträge) 2:18, 20. Okt 2007) Tafkas Disk. +/- Mentor 11:20, 20. Okt. 2007 (CEST)

Und jetzt geht es weiter zum Bundesverfassungsgericht, nachdem der BGH sich nicht mit der Natur des Internets und den Grundrechten befasst hat. Peinlich für so ein hohes Gericht!

Auch das wird scheitern, weil die Verfassung nicht angetastet wird!

Kritik

Gibt es keine Kritik an der Notwendigkeit/dem Obligatorium solcher Systeme von Seiten der Betreiber und Konsumenten von Erwachsenenseiten? Das kann ich mir kaum vorstellen. Gehörte unbedingt in den Artikel. Gismatis 22:26, 12. Mär. 2008 (CET)

Links

Der Link zu 18ok ist genauso wenig Werbung, wie der Link auf z.B. ue18! Crossfire2 19:46, 16. Mär. 2008 (CET)

Na, H., mal wieder die Links der unliebsamen Konkurrenz entfernt? Macht nichts, unter: "Versionen/Autoren" im Artikel jederzeit wiederzufinden:))

Diese mal sollten die Links drinnen bleiben! Besser wäre das!!

Genau, Wiki dient nicht dazu einseitige Werbung zu zeigen. Allerdings geht`s hier wohl um eigens verfasste Wiki-Artikel. Man muss wohl einen über Verify you, oder andere schreiben. Ich hab das mal gemacht ( ue18.ok), der wurde aber komplett gelöscht. Aus Gründen der wettbewerblichen Fairness also entweder alle entfernen, oder mehrere zulassen! Crossfire2 12:47, 26. Jul. 2008 (CEST)

AVS über SCHUFA!

was in diesem Artikel fehlt, ist ein Unterabschnitt zur Geldkarte, wie die SCHUFA Jugendschutz bietet.

nachlesen kann man das hier: http://www.schufa.de/de/produkteservices/identittsprodukteb2c/identittsprodukte_1.jsp

Könnte man vlt. kurz erwähnen um Darzustellen, das die Geldkarte nicht die einzigste Möglichkeit ist sein Alter zu verifizieren, sondern das das auch über die SCHUFA geht und wie die Daten zum Händler übertragen werden... (also ob alle Daten gesendet werden oder ob da so ein Scoring ist oder wie das genau mit dem Datenschutz bei der SCHUFA abläuft...)

wenn einer mehr weiß wie ich könnte man das vlt. noch hinzufügen...

--Juka1991 22:20, 22. Dez. 2008 (CET)

Personalausweis ist kein zulässiges Altersverifikationssystem

Vielleicht kann das mal einer der Fachkundigen ändern? In dem BGH-Urteil steht es ja auch noch einmal. --Oliverk71 12:22, 7. Apr. 2009 (CEST)

Weblinks

Ich habe mal einige Weblinks gelöscht, die laut WP:WEB unpassend sind. Der Anonyme Benutzer, der die wieder herstellt sollte ein paar Gründe nennen. --P.C. 18:51, 11. Sep. 2011 (CEST)

Da ist wohl das Kind mit dem Bade ausgeschüttet. Die Linkliste war bis zum Stand 2. September 2011 um 11:09 völlig ok und die verwiesenen Seiten enthielten weiterführende Infos bzw. Belege in neutraler Darstellung. Der Link nach altersverifikation.com ist auch nach meiner Meinung ein Werbe-Versuch, und sollte zu Recht verschwinden.--Pyrometer 10:45, 12. Sep. 2011 (CEST)
Nachtrag: Doch noch nicht revertiert... Ich will noch mal genauer schauen. --Pyrometer 10:56, 12. Sep. 2011 (CEST)
Geschaut und eine überarbeitete Version der Linkliste vorbereitet: [meine Baustelle]. Aber erst mal muss der Edit-War abflauen. ;-) --Pyrometer 15:29, 12. Sep. 2011 (CEST)
So, der Krieg ist erst mal vorbei. Ich habe ein paar alte Links wiederbelebt, die ich für relevant halte. --Pyrometer 23:56, 21. Okt. 2011 (CEST)