Diskussion:Altrechtlicher Verein

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Allgemeines

Der Inhalt dieses Artikels steht doch schon auf Vereinsrecht. Sollte man da nicht besser nen Redirect auf den entsprechenden Abschnitt anlegen? --Saerdnaer 01:19, 28. Jan 2006 (CET)

LESE- und Erholungsgesellschaft

warum wird der Vereinsname zu Beginn in Druckbuchstaben geschrieben ? (nicht signierter Beitrag von 195.140.123.22 (Diskussion) 11:04, 18. Apr. 2012 (CEST))

LESE ist wohl die gebräuchliche Abkürzung des Vereins. Nach Websiteimpressum korrigiert. Thorbjoern (Diskussion) 18:04, 6. Mai 2012 (CEST)

Reform?

Gibt es eigentlich Bestrebungen, den Sonderstatus der altrechtlichen Vereine abzuschaffen? Ich persönlich würde es für sinnvoll halten, alle altrechtlichen Vereine in normale eingetragene Vereine zu überführen; Daher fände ich es nur sinnvoll, wenn dieser Aspekt auch im Artikel beleuchtet werden würde. Immerhin ist es ein ziemliches Kuriosum, dass ein paar uralte juristische Personen, die vor mehr als 100 Jahren gegründet wurden immernoch mit einem nur aus historischen Gründen bestehenden Sonderstatus durch die Gegend existieren, der ihnen eine Rechtsfähigkeit ohne Registereintragung beschert. Nach dem, was ich gelernt habe, verhält es sich nämlich normalerweise so, dass die Rechtsfähigkeit einer juristischen Person durch Eintragung in ein Register erworben wird und durch Löschung aus dem Register endet. Hätte ich von dem Bestehen dieses Konstruktes keine Ahnung, würde ich jede Organisation, die behauptet, ohne Registereintragung rechtsfähig zu sein, ersteinmal für suspekt halten. -- 2001:A60:219F:AE01:E9F0:BF16:E21B:6BEC 03:08, 7. Jun. 2013 (CEST)

Habe grade selber was gefunden: In Baden-Württemberg wurden die altrechtlichen Vereine faktisch abgeschafft. In §49 AgBGB (BW) heißt es:
"§ 49
Altrechtliche Vereine
(1) Ein privatrechtlicher Verein, der vor dem Inkrafttreten des Bürgerlichen Gesetzbuches durch staatliche Verleihung Rechtsfähigkeit erlangt hat und dessen Zweck nicht auf einen wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb gerichtet ist, hat sich bis zum 31. Dezember 1977 eine Verfassung zu geben, die den Vorschriften des Bürgerlichen Gesetzbuches entspricht, und seine Eintragung beim Vereinsregister zu beantragen.
(2) Ist der Antrag auf Eintragung nicht innerhalb der Frist des Absatzes 1 beim zuständigen Vereinsregister eingegangen, so verliert der Verein seine Rechtsfähigkeit."
Damit dürften in BW keine altrechtlichen Vereine mehr existieren. -- 2001:A60:219F:AE01:E9F0:BF16:E21B:6BEC 03:17, 7. Jun. 2013 (CEST)
Stiftungen sind aber auch in keinem Register eingetragen- die Vertretungsberechtigung kann auch bei ihnen nur durch eine Vertretungsbescheinigung nachgewiesen werden. Gruß, Thorbjoern (Diskussion) 21:16, 22. Mai 2015 (CEST)

Nur preußisch?

Wenn ich mir die Beispiel-Liste so ansehe, dann scheint es mir so, als wären alle Beispiele aus Preußen bzw. zumindest Norddeutschem Bund. Habe ich schlecht geschaut, ist die Auswahl schlecht/zufällig so oder ist es tatsächlich ein Alt-Privileg des Nordens? -- WikiMax - 15:31, 24. Jul. 2017 (CEST)

Hab mal ein Beispiel aus Bayern ergänzt --Dittum (Diskussion) 11:13, 8. Dez. 2019 (CET)
Danke, aber wo ist der Beleg für "altrechtlich"? Weder im WP-Artikel noch auf deren Website sehe ich diesbezüglich was. Nachdem das Corps 1845 gegründet aber 1936 aufgelöst wurde (laut WP-Artikel und wohl auch konkludent aus deren Nationalsozialismus-Seite), müsste doch eine Neugründung ein ganz normaler e.V. werden. Der Corpshausverein Arminia ist ein "e.V.". -- WikiMax - 18:55, 8. Dez. 2019 (CET)

Fehlendes Kapitel (Vor- und Nachteile)

Es fehlt ein Kapitel über die Vor- und Nachteile die dafür oder dagegen sprechen, dass ein altrechtlicher Verein einen Wechsel zu einen klassischen eingetragenen Verein durchführt. Es gibt zahlreiche Vereine die so einen Rechtsformwechsel durchgeführt haben wie etwa der VDI der 1856 gegründet wurde und inzwischen ein eingetragener Verein ist. --ocrho (Diskussion) 23:06, 21. Dez. 2020 (CET)