Diskussion:Ambros Josef Pfiffig

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Den Abschnitt über "zahlreiche Mißbrauchsfälle" entfernt, da schon die angegebenen Quellen diese Einschätzung nicht hergeben, was allerdings sicher ist, ist daß Dr. Ambros wegen homosexueller Taten verurteilt wurde und immer wieder deswegen unter Druck geriet. Dies ist jedoch nicht das Gleiche, wie sexueller Mißbrauch. Der Regensburger Fall scheint mir als einziger in diese Kategorie gehören zu können. Unzweifelhaft handelt es sich um einen Bruch seines Gelübdes. Die angegebene Quelle www.regensburg-digital.de erscheint mir parteiisch, aber ich lasse mich gerne belehren. Den Abschnitt habe ich erst mal entfernt, wenn keine neue Fassung erfolgt, werde ich mich bei Gelegenheit selbst darum kümmern. -- Siard (Diskussion) 16:59, 17. Mär. 2015 (CET)

In Hurnaus Dissertation ist es recht eindeutig: Schon im dritten Semester kam es zu einer rechtskräftigen Verurteilung und gerichtlichen Strafe Pfiffigs wegen „Unzucht mit Gleichgeschlechtlichen“ (es waren Schüler, die Pfiffig zu sich in das Studentenheim eingeladen hatte, um bei ihm zu übernachten), sowie einem einsemestrigen Verweis von der Universität. Bei 1948 kehrte Pfiffig in sein Kloster nach Geras zurück, wo ihm der Aufbau und die Leitung eines Knabenkonviktes anvertraut wurde. Außerdem beschäftigte er sich schon zu dieser Zeit mit der Erforschung der etruskischen Sprache. Als das Konvikt wegen Fällen von Päderastie 1958 geschlossen werden musste, wurde Pfiffig von seinem Orden freigestellt und begann das Studium der Geschichte, Archäologie und vergleichenden Sprachwissenschaft an der Universität Wien. ist die Aussage nur indirekt, aber letztlich doch Eindeutig. Marcus Cyron Reden 17:48, 17. Mär. 2015 (CET)
Ich habe den fraglichen Passus überarbeitet und genauer bequellt. Homosexuelle Praxis ist freilich nicht mit sexueller Missbrauch gleichzusetzen. Allerdings wurden seiner Zeit sexuelle Beziehungen zwischen einem Erwachsenen und einem 16jährigen strafrechtlich auch als "Unzucht mit Gleichgeschlechtlichen" verurteilt, was heute Missbrauch von Schutzbefohlenen wäre. Letzterer ist m.E. eindeutig von der Biografin und durch die Chronik von T. Schrems überliefert.--jobam (Diskussion) 11:27, 18. Mär. 2015 (CET)
Danke, damit wird eine Erwiderung die ich hier gerade geschrieben habe obsolet. Jedoch steht die Verurteilung nicht in Zusammenhang mit dem Konvikt, das ist hier noch mißverständlich. Der Wert von Erinnerungen (z. T. an Gerüchte) als Quellen, scheint mir aber weiterhin nur begrenzt belastbar. --Siard (Diskussion) 11:54, 18. Mär. 2015 (CET)