Diskussion:Ameisenverkehr
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Verschiedenes
Ich habe gleich mit mehreren Stellen des Artikels meine Probleme, wobei ich jeweils nicht weiss, ob sie an mir liegen (Verständnisprobleme), oder ob es Probleme des Artikels selbst sind:
- In dem Abschnitt zum Schmuggel steht, das werde insbesondere von Touristen an der Grenze zu zollfreien Gebieten praktiziert. Zu der Frage, was ein zollfreies Gebiet ist, hilft die Wikipedia kaum (Zollfreiheit leitet auf Zoll (Abgabe) weiter und erwähnt den Begriff "zollfrei" nur kurz am Rande; Zollfrei leitet auf Duty-free weiter und erläutert den Begriff zollfreies Gebiet auch nicht wirklich, selbst wenn es Beispiele gibt) - aber wenn es keine Zölle gibt, warum dann überhaupt noch schmuggeln? Und warum tun das bevorzugt Touristen, und nicht die Anwohner?
- Weiter im selben Absatz: Ameisenverkehr wird ausdrücklich als legale Art des Schmuggelns bezeichnet. Ist das wirklich (immer) so? Sind Zollfreigrenzen nicht häufig/immer/gelegentlich pro Person und Tag festgelegt (schnell ergoogeltes Beispiel)?
- Wenn es doch legal ist: Hört es dann nicht spätestens bei (im Artikel explizit als "illegal" klassifizierten) Drogen auf? Wie kann Haschischschmuggel als Beispiel für legalen Schmuggel dienen? Wenn das in kleinen Portionen geschmuggelt wird, dann doch eher, um im Falle des Erwischtwerdens die Strafe möglichst gering zu halten (oder evt. sogar die Einstellung des Verfahrens, aber wegen Geringfügigkeit und nicht wegen Legalität, zu erreichen), oder?
- Weiter mit Drogen im nächsten Absatz: Auf dem Bild, das laut Untertitel ohne jeden Konjunktiv den "Handel mit Kleinstmengen von Drogen auf offener Straße" zeigt, erkennt man rein gar nichts. Das Foto ist laut Dateibeschreibungsseite (dort ist es plötzlich nur noch "Mutmaßlicher unerlaubter Handel mit Betäubungsmitteln") zwar an einem "ehem. Szene"-Platz aufgenommen, könnte aber genauso Schüler beim Pausenschwatz oder Wahlwerber der CDU zeigen. Was die Leute tun, und ob das, mit dem sie ggf. handeln, Drogen sind, lässt sich nur erraten. Der Fotograf könnte unter Umständen mehr wissen, kann das aber auch nicht belegen, und ausgerechnet er schreibt ja "Mutmaßlich". Ich halte das für keine geeignete Bebilderung des Begriffs. --y work? 17:53, 13. Jan. 2012 (CET)
- Nochmal die Drogen: Haschisch wird ohne Wenn und Aber als "weich" bezeichnet, und im nächsten Satz wird sich von dieser Einstufung für Cannabis mittels der Einschränkung "sog." und Anführungszeichen doppelt distanziert.
- Schliesslich: Ameisenhandel scheint mir ja Ameisenverkehr nur im weiteren Sinne zu sein. Warum wird das aber im selben Artikel abgehandelt? --y work? 17:58, 13. Jan. 2012 (CET)
- Ich habe nun zumindest mal das (auch in Drogenhandel und Drogenkriminalität) monierte Bild entfernt. Die weiteren Punkte sind immer noch offen, über eine Antwort würde ich mich freuen. --YMS (Diskussion) 19:21, 12. Mär. 2012 (CET)
Wenn's legal ist
ist's kein Schmuggeln. Legales Schmuggeln wäre eine contradictio in adiecto.
Ameisenhandel hin oder her
Es fehlt aber schon der Ameisenhandel an sich. Immerhin nimmt dieser aufgrund der steigenden Nachfrage nach Ameisen in er Hobbyhaltung zu. So gesehen fast etwas irreführend ;)