Diskussion:Amicitia
Zur Forschungsdiskussion bzgl. der zwischenstaatlichen amicitia, vielleicht auch in den Artikel übernehmen?? - schließlich gehört die aktuelle Forschungsdiskussion auch in eine enzyklopädische Behandlung des Themas?!!:
Umstritten ist die rechtliche Natur der zwischenstaatlichen amicitia. In der älteren Forschung (Theodor Mommsen und Eugen Täubler Ende des 19. Anfang des 20. Jahrhundert)) galt als die Feindschaft der Staaten untereinander als rechtlich gegebener Naturzustand (siehe Hobbes), der nur durch einen förmlichen Vertrag aufgehoben werden konnte. Deshalb ging die ältere Forschung davon aus, daß der Zustand der "Natürlichen Feindschaft" der antiken Gemeinwesen untereinander erst durch förmliche amicitia-Verträge (mit detaillierten Inhalten) aufgehoben werden konnte; wobei diese Verträge insbesondere die Rechtssicherheit der Bürger im fremden Gemeinwesen sichern sollten. Dieser Meinung wiedersprach Alfred Heuß (1933), indem er die Quellenbelege für diese Meinung untersuchte. Er kommt zu dem Ergebnis, daß Belege für den förmlichen amicitia Vertrag fehlen, und die zwischenstaatliche amicitia sogar unabhängig von förmlichen und beeideten Verträgen ist. Sie kann seiner Meinung nach bereits an den Austausch von Gesandtschaften ohne förmliche Vertragsschlüsse anknüpfen. Diese Meinung hat sich in der Folge bis heute in der althistorischen Forschung etabliert (Werner Dahlheim, Erich Gruen). Die Thesen von Alfred Heuß wurden dahingehend erweitert, daß man allgemein in der "foeduslosen amicitia" ein typisches Mittel römischer Außenpolitik erkennt (Dahlhein, Gruen), deren Charakteristikum war, sich gegenüber fremden Gemeinwesen nicht unnötig auf bestimmte Vertragsinhalte festzulegen. Kritik kommt von Andreas Zack (2001), der nach erneuter Prüfung der Quellenbelege gegen Heuß davon ausgeht, daß in der Regel am Anfang der zwischenstaatlichen amicitia förmliche Verträge standen, wobei diese Verträge ganz unterschiedlicher Form und Inhalts sein konnten und nicht die von Mommsen und Täubler vorausgesetzte Form haben mußten (z.B. Feldherrenverträge).
- Altay Coscun, Anhang: Rückkehr zum Vertragscharakter der amicitia? Zu einer alt-neuen Forschungskonrtroverse, in: ders. (Hsg.) Freundschaft und Gefolgschaft in den auswärtigen Beziehungen der Römer (Frankfurt u.a. 2008)209-230 (neuester Beitrag zur Forschungsdiskussion)
- Werner Dahlheim: Struktur und Entwicklung des römischen Völkerrechts. C.H.Beck, München 1968.
- E.S. Gruen, The Hellenistc World and the Coming of Rome 1-2 (Berkeley 1984)
- Alfred Heuss, Die völkerrechtlichen Grundlagen der römischen Außenpolitik in republikanischer Zeit (Leipzig 1933)
- Theodor Mommsen, Das römische Gastrecht, in: Römische Forschungen 1 (Berlin 1864) 326-354
- Eugen Täubler, Imperium Romanum (Leipzig 1913)
- Andreas Zack: Studien zum „Römischen Völkerrecht“. Kriegserklärung, Kriegsbeschluß, Beeidung und Ratifikation zwischenstaatlicher Verträge, internationale Freundschaft und Feindschaft während der römischen Republik bis zum Beginn des Prinzipats, Duehrkohp und Radicke, Göttingen 2001 (Göttinger Forum für Altertumswissenschaft. Beihefte zum Göttinger Forum für Altertumswissenschaft, Bd. 5. Geschichte) ISBN 3-89744-139-X
Amicita im Mittelalter
Was ist mit der Bedeutung und der Entwicklung der Freundschaftsbündnisse im Mittelalter, vor allem unter den Ottonen? Oder gibt es dazu extra einen Artikel den ich übersehen habe?
-- Belior (Diskussion) 12:40, 4. Nov. 2012 (CET)
- Nein. Wenn du hier etwas dazu beisteuern kannst, wäre das gerne gesehen. Marcus Cyron Reden 17:52, 4. Nov. 2012 (CET)