Diskussion:Ammoniumhexachlororuthenat
Gefahrenstoffkennzeichnung
Normalerweise sollte die Gefahrenstoffkennzeichnung nur von einer einzigen Quelle stammen. Hier ist sie jedoch FALSCH. Ich verweise nicht ungerne auf die Kritik der Presse bezüglich dieses Onlinelexikons. Im bereich der Chemie sollten die Fehler allerdings ausgebügelt werden. Dass ich recht habe, liegt auch daran, weil ich jede Quelle auf kleine Details überprüfe. Ich entschuldige mich für die Kritik an Sie, die nicht angemessen war. Ich möchte aber darauf hinweisen, dass bei Ammoniumhexachlororhutenat die Gefahrenstoffkennzeichnung absolut fehlerhaft ist. Hier nenne ich ein paar Mängel:
- Gesundheitsschädlich ist ein Stoff erst, wenn die folgenden R-Sätze mindestens einmal vergeben sind: 20‐21‐22‐40‐42‐43 ‐62‐63
- Steht auf dieser Seite ganz klar, dass die alte Kennzeichnung erst ab 1. Juni 2017 nicht mehr gültig ist, dann sollte diese von allen Chemikalienartikeln entfernt werden. Bis dahin sollte sie jedoch dabeistehen. Es ist mir aber wichtig, dass die Kennzeichnung stimmt. Wie kann ein Stoff, der für die einen reizend ist, plötzlich für die anderen giftig sein. Das selbe Gehadere hatte ich schon bei Palladium(II)-chlorid, wo reizend und giftig wie zwei gleich aussehende Strümpfe behandelt wurden.
Ich fände es sinnvoller, wenn man sich für eine Einstufung entscheidet, der Leser könnte sonst in Verwirrung geraten. Gruß, der Chemiker --Geomaster 18:17, 27. Jan. 2013 (CET)
- Ich nehme die Diskussion zurück, mein Fehler, habe ich versehentlich nicht bemerkt.--Geomaster 18:18, 27. Jan. 2013 (CET)