Diskussion:Amtlich anerkannter Sachverständiger oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr
Man wird vom Begriff "amtlich anerkannter Sachverstädiger" (im Artikel "Sachverständige") nach hier weitergeleitet. Diese Weiterleitung ist m. E. nicht korrekt, da es hier "nur" um den "Sonderfall" der Kfz-Prüfer geht. Es fehlt sozusagen ein "Zwischenartikel" der die amtlichen und amtlich anerkannten Sachverständigen behandelt (z. B. für Druckbehälter, Dampfkessel, Rohrleittungen, Gas-Hochdurckleitungen, Kerntechnik-Anlagen, Wasserrecht usw.)
Desweiteren gibts hier eine Weiterleitung vom Prüfingenieur, der per Gesetz (StVZO Anlage VIIIb) eindeutig definiert und existent ist und in der Auflistung nicht erwähnt wird!!
Tätigkeitsstätten - Nebulä/Abulä
Die Trennung nach TÜV (Abulä) und DEKRA (Nebulä) kann entfallen. Sowohl die TÜVs als auch DEKRA sind bundesweit tätig. Ferner sind sie es nicht "ausschließlich". Hauptuntersuchung sagt richtig: "Die HU wird in Deutschland nicht von Behörden, sondern von amtlich anerkannten Prüforganisationen wie zum Beispiel TÜV Süd, DEKRA, TÜV Nord, FSP, GTÜ, TÜV Rheinland oder KÜS vorgenommen, die einer staatlichen Kontrolle und Akkreditierung unterliegen." -- BsBsBs 08:11, 23. Sep. 2008 (CEST)
- Die Trennung ist definitiv richtig so. Zwar ist es zutreffend, daß die Hauptuntersuchung (neben anderen Dienstleistungen) von allen amtlich anerkannten Überwachungsorgansationen (allesamt bundesweit tätig) durchgeführt werden darf, allerdings sind die aaSoP nicht bei diesen tätig, sondern bei den sog. "Technischen Prüfstellen". Das ist im Verwaltungsrecht ein himmelweiter Unterschied und in der BRD je nach altem Bundesgebiet oder neuen Bundesländern auf TÜV und DEKRA verteilt. Andere Organisationen sind in diesem Bereich nicht tätig. --Ourewäller 22:52, 18. Jun. 2009 (CEST)
Berufsverbände
Diese Verbände haben im Prinzip keinen Bezug zu den Personen, die der Artikel beschreibt. Es mag zwar Schnittmengen geben, aber die Berufsverbände sind i.d.R. eher im Bereich der Schadengutachten (freier Markt!) tätig, aber hier geht es ausschließlich um den Bereich der hoheitlichen Tätigkeiten.