Diskussion:Amtsgericht Offenbach am Main
aus Wikipedia, der freien Enzyklopädie
Örtliche Zuständigkeit
Zur örtlichen Zuständigkeit habe ich im Internet nichts gefunden.--Ingridchen 13:24, 21. Aug. 2010 (CEST)
- Die Zuständigkeit ist immer noch nicht allgemeinverständlich erklärt: Heißt das, dass das AG Offenbach für alle Rechtsgebiete im eigenen Bezirk zuständig ist außer den explizit ausgeschlossenen (Vollstreckung, Mahnsachen, Partnerschaftsregister?). --Jazzman 17:30, 24. Jun. 2021 (CEST)