Diskussion:Amtsgericht Pfaffenhofen an der Ilm
„Königlich-Bayerisches Amtsgerichtsgebäude Pfaffenhofen“?
Was soll diese Bezeichnung? Sie ist sachlich falsch, sofern damit ein früheres Gebäude gemeint sein soll als das derzeitige, das in den 1980-er Jahren umgebaut wurde. Sollte die Stadt Pfaffenhofen beschlossen haben, für ein Gebäude eine derartige unhistorische Bezeichnung zu verwenden, gehörte das nachgewiesen und die Straßenadresse für ein solches Gebäude benannt. Ein „Königlich-Bayerisches Amtsgericht Pfaffenhofen“ gibt es erst seit der Einführung der Reichsjustizgesetze (ZPO, GVG, StPO, KO u. a.) 1879, als das heutige Gebäude bereits als Gerichtsgebäude verwendet wurde. Zuvor hieß das Gericht „Königlich-Bayerisches Landgericht Pfaffenhofen“. Die damaligen bayerischen Landgerichte standen als Untergerichte den Stadtgerichten in den größeren Städten gegenüber, sie hatten außer dem Namen nichts mit den heutigen Landgerichten gemein und unterstanden den Appellationsgerichten. Bei der Reform 1862 wurde diesen Landgerichten die bis dahin noch bestehenden Befugnisse als Verwaltungsbehörde entzogen und auf die neugeschaffenen Bezirksämter, die Vorläufer der heutigen Landratsämter übertragen. Im Abschnitt Geschichte könnte auch die frühere Zweigstelle Geisenfeld Erwähnung finden. --Hajo-Muc (Diskussion) 07:45, 13. Aug. 2015 (CEST)
- Du scheinst deutlich mehr Ahnung als ich vom Thema zu haben, ich würde dich deswegen bitten, deine Informationen hier einzubringen. Ich habe den Artikel anhand der Webpräsenz erstellt, mehr Infos hatte ich nicht zur Hand. Viele Grüße --Filterkaffee (Diskussion) 16:38, 13. Aug. 2015 (CEST)