Diskussion:Amtshandlung

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Begriff "AMtshandlung"

In welcher Weise ist der Begriff im Staatshaftungsrecht relevant? Das öffentliche Amt ist dort relevant, und die Amtspflichtverletzung. Da müsste wohl noch eine Erklärung hinzu. --103II 13:16, 21. Jan. 2007 (CET)

Nochwas: "Amtshandlung" ist weder im Sachverzeichnis von Maurer VwR-AT enthalten, noch findet sich der angeblich für das Staatshaftungsrecht wichtige Begriff bei Ossenbühl im Stichwortverzeichnis. Störung einer Amtshandlung gibt es, und im Kirchenrecht Kasualie; bei Google wird der Begriff sonst eher untechnisch ("Rumsfelds letzte Amtshandlung im Irak") verwendet - also: die Sache ist kompliziert. Ich finde den Begriff eher ungebräuchlich, jedenfalls bei der Amtshaftung sagt man eher "Ausübung eines öffentlichen Amtes". --103II 18:27, 28. Jan. 2007 (CET)

Erledigt, Wieczorek beispielsweise benutzt den begriff... --103II 16:48, 6. Sep. 2007 (CEST)
Dieser Abschnitt kann archiviert werden. R2Dine (Diskussion) 12:32, 14. Apr. 2016 (CEST)

Außerhalb Deutschlands?

Amtshandlungen gibt es doch sicherlich auch außerhalb von Deutschland. Dennoch ist der Begriff hier in den Kategorien und Beschreibungstext ziemlich Deutschland-bezogen. Sollten wir das nicht allgemeiner fassen? -- Gerd Fahrenhorst (Diskussion) 19:33, 26. Aug. 2019 (CEST)