Diskussion:Amtswillkür
Behördenwillkür
Behördenwillkür ist hier imho der bessere Begriff. Auf jeden Fall ist Behördenwillkür weitaus gebräuchlicher als Amtswillkür. Das ist auch schlüssig, weil der von Willkür Betroffene das meist nicht an einem einzelnen Amtsträger sondern an einer Behörde festmacht.
Es stell sich für mich auch die Frage, ob wir das nicht alles vielleicht auch in Amtsmissbrauch unterbringen. --Pelz 01:11, 23. Jul 2006 (CEST)
Amtsmissbrauch ist etwas anderes weil es eben nicht die amtliche Willkür behandelt sondern Titelmissbrauch, Fälschung, Untreue etc. etc. und entsprechend ein straftatbestandlicher Missbrauch ist und Amtswillkür üblicherweise meist "nur" eine unterlassene Hilfeleistung oder eine erforderlicher aber falsch entschiedener Verwaltungsakt ist. Ein feiner aber klarer Unterschied. Das mag zwar im Gesetz fast gleich oder verwandt sein aber mindestens in der gesellschaftlichen Betrachtung sind es ganz eigenständige Begriffe.--Gerd Marquardt 19:47, 2. Dez. 2006 (CET)
Verlust der Pension
Die Entlassung eines Beamten (aus eigenem Wunsch oder aus disziplinarischen Gründen) hat imho zwangsläufig den Verlust des Pensionsanspruches zur Folge. Im ersten Fall erfolgt dann eine Nachversicherung in der gesetzlichen RV, im zweiteren Fall aber nicht auch? --Pelz 01:16, 23. Jul 2006 (CEST)
Rechtliche Situation
hierher in Diskussion verschoben, Neueinstellung nur mit den entsprechenden Paragraphen, da der Verdacht auf reine Erfindung vorliegt: "Amtswillkür als Pflicht- und Rechtsverletzung kann unter anderem gegen das Bundesdisziplinargesetz, das Bundesbeamtengesetz, das allgemeine oder besondere Verwaltungsrecht, sonstiges öffentliches Recht oder das Zivilrecht verstoßen und gegebenenfalls auch strafrechtlich verfolgt werden. Je nach Schwere der Tat können sich weitere besondere rechtliche Konsequenzen in Bezug auf den Beamtenstatus ergeben, die bis zur Entlassung und damit dem kompletten Verlust der Pension (Altersversorgung) reichen. Der Begriff der Amtswillkür umfaßt nicht nur Beamte sondern auch andere Behördenbedienstete."
--81.173.156.32 20:11, 2. Dez. 2006 (CET)
Tja ich habs schonmal nicht erfunden. Soviel weiß ich :D --Gerd Marquardt 21:06, 2. Dez. 2006 (CET)
Das hier ist keine BKL
In der jetzigen Fassung wird Amtswillkür als Begriffsklärung für Amtsmissbrauch und Amtsdelikt gestaltet.
Das ist unrichtig.
Amtswillkür ist weder Oberbegriff noch Teilbegriff noch Synonym für Amtsdelikt, verstanden als Sonderdelikt der Amtsträger. Zwar ist es eine Teilmenge des Amtsmissbrauchs, doch wird die Erklärung in jenem Artikel dem Begriffsinhalt nicht gerecht.
Ich habe deswegen die BKL in eine richtige Weiterleitung - nicht wie ehedem auf Amtsdelikt - auf Willkür (Recht) gesetzt.
-- Stechlin (Diskussion) 15:45, 21. Dez. 2012 (CET)