Diskussion:André Trocmé
aus Wikipedia, der freien Enzyklopädie
Beleg ?
Satz: Einige der Retter bezahlten diese Hilfe mit ihrem Leben.
Der Weblink liefert keinen Beleg.
Der Sachverhalt wird nicht klar. In Polen mussten Helfer, die Juden versteckten, tatsächlich mit der Todesstrafe rechnen. In Deutschland mussten Helfer damit rechnen, für 3 Monate ins KZ eingeliefert zu werden. Dies konnte "tödlich" sein, war es aber in der Regel nicht.
M. W. wurde mit Judenrettern im westlichen Besatzungsgebiet ähnlich wie im Reich verfahren. Der von mir oben angeführte unbelegte Satz sollte besser entfallen, weil er den Sachverhalt nicht klärt und kurzschlüssig zur Annahme verleitet, Hilfeleistung sei dort mit Todesstrafe geahndet worden. --Holgerjan 15:22, 22. Dez. 2009 (CET)
- Antwort - Leuchtet mir ein, habe also den Satz herausgenommen. Frohes Fest wünscht --BrThomas 16:04, 22. Dez. 2009 (CET)