Diskussion:Andreas Mosbacher
Mosbacher-Artikel zu Thomas Fischer
@ErwinLindemann: Du hast den Hinweis auf einen Artikel Mosbachers wieder eingefügt, nachdem @Kjalarr: ihn zutreffenderweise mit der Begründung Der Aufsatz wäre womöglich erwähnenswert, wenn öffentliche Resonanz darauf ausreichend belegt wurde entfernt hat. Seine Begründung bleibt weiterhin richtig: Der Artikel ist wegen der Rezeption in verschiedenen Zeitungsartikeln, die sich mit Thomas Fischer beschäftigen, für die Person Thomas Fischer relevant. Nicht aber für die Person Andreas Mosbacher: Das wäre etwa der Fall, wenn es Presseartikel gäbe, die Mosbachers juristische oder sonstige öffentlich sichtbare Arbeit in Hinblick auf diesen Artikel thematisieren. Ich kenne bisher keine. Du bist in der Begründungspflicht, wenn du die Information hier einbauen willst, und musst diese Rezeption durch seriöse Belege nachweisen. Wenn das nicht gelingt, werde ich den Satz wieder entfernen. Besten Gruß, --Andropov (Diskussion) 17:39, 6. Okt. 2016 (CEST)