Diskussion:Anfangsverdacht
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Anspruch des Verletzten auf effektive Strafverfolgung
Liegt ein Anfangsverdacht vor, hat der Verletzte nach der RSpr des BVerfG (Beschluss vom 26.6.2014 im Fall Tennessee Eisenberg mit Bespr. NJW Spezial 15, 57 und weitere) einen Anspruch auf effektive Strafverfolgung.--ErwinLindemann (Diskussion) 08:59, 23. Sep. 2015 (CEST)
- Das Klageerzwingungsverfahren wurde in den Urteilen doch eben nicht eingeleitet!-- schmitty 16:12, 23. Sep. 2015 (CEST)
Initiativermittlungen
In Nr. 6 RiStBV steht nichts zu sog. Initiativermittlungen. Die hier zitierte Passage soll sich in Abschnitt E der RiStBV finden, die sich allerdings der organisierten Kriminalität widmet. (nicht signierter Beitrag von Kleingedruckt (Diskussion | Beiträge) 18:46, 14. Dez. 2015 (CET))