Diskussion:Angriffsaussperrung

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in Art 9 steht nix von tarivautonomie (nicht signierter Beitrag von 193.175.49.206 (Diskussion | Beiträge) 19:05, 2. Mai 2010 (CEST))

Naja, laut https://www.gesetze-im-internet.de/gg/art_9.html steht da in Abs. 3: "(3) Das Recht, zur Wahrung und Förderung der Arbeits- und Wirtschaftsbedingungen Vereinigungen zu bilden, ist für jedermann und für alle Berufe gewährleistet. Abreden, die dieses Recht einschränken oder zu behindern suchen, sind nichtig, hierauf gerichtete Maßnahmen sind rechtswidrig. Maßnahmen nach den Artikeln 12a, 35 Abs. 2 und 3, Artikel 87a Abs. 4 und Artikel 91 dürfen sich nicht gegen Arbeitskämpfe richten, die zur Wahrung und Förderung der Arbeits- und Wirtschaftsbedingungen von Vereinigungen im Sinne des Satzes 1 geführt werden." -- marilyn.hanson (Diskussion) 19:23, 3. Nov. 2019 (CET)