Diskussion:Arbeitgeber

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Den bisherigen letzten Abschnitt (Rechte und Pflichten) habe ich bei meiner Änderung weggelassen. Grund: eine auch nur annähernd vollständige Aufzählung der Rechte und Pflichten des ArbG , auch nur der wichtigsten war das nicht. Trotzdem müsste dazu noch was geschrieben werden.

Wenn der Artikel nicht zu lang werden soll, wäre eine aufzählende Liste das beste, die lediglich mit den Einzelstichworten (Lohn, Arbeitsschutz, Zeugnis, Fürsorgepflicht, Urlaub, Mitbestimmung ... usw. usf. ) verlinkt ist.

Dazu müsste man aber erst mal einen Überblick haben, was es dazu schon gibt. Über Meinungen würde ich mich freuen. Ich wäre gerne bereit, das eine oder andere zu schreiben.

--Fidelfreiburg 23:14, 3. Mai 2004 (CEST)

nur zu, der artikel ist doch noch keinesfalls zu lang!
bitte daran denken, dass sich der artikel nicht (nur) an juristen richten sollte. also zb abkürzungen wie GeWo und BetrVG entweder vermeiden oder erläutern (oder verwikilinken).
und irgendwann gehören auch noch nicht-juristische aspekte rein (politische, wirtschaftliche, ...). grüße, Hoch auf einem Baum 21:47, 9. Jun 2004 (CEST)
volle zustimmung --Qunowiki 11:41, 7. Dez. 2008 (CET)

Begriffskritik

In germany the employee is termed "work-taker" and the employer is called "work-giver". The truth is just the opposite. It is the employee which gives his work and takes the money. (nicht signierter Beitrag von 134.95.52.226 (Diskussion) 21:26, 13. Aug. 2012 (CEST))


Die im Artikel geäußerte Begriffskritik kann ich über weite Strecken überhaupt nicht nachvollziehen. Es heißt nicht "Arbeitskraftgeber", sondern "Arbeitgeber", und der Begriff "Arbeit" umfasst weitaus mehr Bedeutungen als "Arbeitskraft", sondern unter anderem auch die Bedeutung "Beschäftigung, Aufgabe" sowie das Bestehen eines Arbeitsverhältnisses. Wer ein solches hat, "hat Arbeit". Hat er sie nicht mehr, ist er "arbeitslos" oder "ohne Arbeit", er "braucht dringend Arbeit", bis ihm wieder jemand "Arbeit gibt". Wo ist also das Problem mit dem "Arbeitgeber"? Hier werden Probleme konstruiert, die keine sind. -- H005 17:25, 28. Feb 2006 (CET)

Da bislang niemand diese Argumentation zu entkräften versucht hat, bin ich geneigt, die Begriffskritik deutlich weniger ideologisch zu formulieren. Wer etwas dagegen hat, möge jetzt sprechen oder für immer schweigen. ;-) -- H005 22:05, 15. Mär 2006 (CET)
Beschäftigung und Aufgabe sind eigene lemmata - dort kannst du deine aufgabennehmer / beschäftigungsgeber /usw unterbringen :-|
--Qunowiki 11:34, 7. Dez. 2008 (CET)


bei dir sitzen vier kartengeber und ein kartennehmer am spieltisch
sicher gibt es eine juristische begriffsbestimmung
auch eine umgangssprachliche begriffsauffassung, die vielleicht auch so etwas wie auftraggeber/aufgabengeber meinen kann
eine begriffsbestimmung in einer enzyklopädie sollte aber aber zumindest nicht unlogisch sein
klarstellen was mit dem begriff arbeitgeber gemeint sein kann und auch auf die missbräuchliche/missverständliche umgangssprachliche/juristische verwendung hinwiesen
dieser artikel gehört jedenfalls wie der http://de.wikipedia.org/wiki/Arbeitnehmer dringend vom kopf auf die füße gestellt
--Qunowiki 14:41, 22. Jun 2006 (CEST)

Dann leg uns doch bitte einmal dar, was an dem Wort unlogisch sein soll - und zwar ohne ideologische Verblendung. -- H005 16:33, 22. Jun 2006 (CEST)
ich weiß ja nicht wer außer dir das beispiel mit dem kartenspiel nicht verstanden hat
aber nochmal - der kartengeber ist derjenige der die karten gibt - mit dem arbeitgeber ist es nach den "normen des korrekten schlussfolgerns" (logik|http://de.wikipedia.org/wiki/Logik) gleich
zu behaupten das ein wort alleine unlogisch oder logisch sei liegt mir fern
und bring doch bitte ein argument das deine anschuldigung der "ideologischen verblendung" rechtzufertigen versucht
oder ist forderung von logik in einer begriffsbestimmung bereits ideologische verblendung?

Die Begriffskritik ist selber zu kritisieren und führt so zu Mißverständnissen, wie sie auch am Anfang dieses Diskussions-Unterpunkts zur Sprache kamen. Besonders der zweite Abschnitt im Unterpunkt Begriffskritik ist mißverständlich erklärt. Jedesmal, wenn hier "Arbeit" steht, müßte eigentlich "Arbeitsplatz" stehen. Ein Arbeitgeber ist also kein Arbeitsgeber, sondern in erster Linie ein Arbeitsplatzgeber. Mit Arbeit einfach nur eine Beschäftigung zu bezeichnen, wird der Rolle des Arbeiters weder juristisch noch betriebswirtschaftlich gerecht. "Irgendwas" zu tun hat jeder. Es geht aber hier um eine rechtlich definierte und geschützte (so war es jedenfalls mal gedacht) Stellung, die der Arbeiter eben nur an einem Arbeitsplatz hat. Und nur den bekommt er "gegeben". Von da an ist er der Gebende. Saxo 01:39, 20. Jan. 2007 (CET)

Streift den religiösen Bereich

vgl. Begriffsbesetzung, Spin Doctor, Sprachregelung: natürlich ist es eine Verdrehung. Hier wird die Sprachkritik sofort mit dem Buzz "linkslastig" abgetan. Natürlich, wenn man so will. Klassenkampf. Aber der herrscht ja nun mal.
  • Arbeiter bietet seine Arbeitskraft an - er ist Lohnabhängiger und hat sonst nichts zu bieten
  • Fabrikbesitzer fragt sie nach und bezahlt ihn dafür

Der Artikel behandelt eine Vertragsbeziehung.

Das Ablenkungsargument, dass „Arbeit“ nicht nur die Bedeutung „Arbeitskraft“ habe, sondern auch die Bedeutung „Beschäftigung, Aufgabe“ sowie das Bestehen eines Arbeitsverhältnisses. Wer ein solches habe, „hat Arbeit“. Habe er sie nicht mehr, wäre er „arbeitslos“ oder „ohne Arbeit“, er „braucht dringend Arbeit“, bis ihm wieder jemand „Arbeit gibt. Arbeit geht also über den bloßen Materialismus von Geld-Ware, Tausch Arbeitskraft-Bezahlung hinaus, hat ja was wahres, aber da kommen wir gleich wieder in den kindlich-religiösen Bereich hinein, wie wenn einem Kind Arbeit im Garten/Haus gegeben wird, vielleicht für ein Kopfstreicheln, ein paar Groschen oder für gar keine Bezahlung (damit es beschäftigt ist, nicht unnütz, zum Arbeiten lernen, wies früher üblich war, z. B. Hauswirtschaft, die Schiene) denn wie lautet das Bibelwort: Ich habe euch in allem gezeigt, dass man so arbeiten und sich der Schwachen annehmen muss im Gedenken an das Wort des Herrn Jesus, der selbst gesagt hat: Geben ist seliger als nehmen. (Apostelgeschichte 20,35).

  • Arbeitnehmer = Kind (vgl. modernen Politsprech: die Menschen)
  • Arbeitgeber = Väterliche Figur, Fürsorgender, Wohltäter (vgl. modernen Politsprech: die Leistungsträger)

Insofern hat die stärkere Seite auch den Begriff durchgesetzt. Er impliziert ja auch das folgende: jetzt gebe ich dem Mann als Arbeitgeber schon Arbeit, und dann will er auch noch Geld dafür. Also eigentlich übervorteilt mich der. (altertümliche Konklusion: Sklaverei wär besser. Volkswirtschaftlicher Widerspruch: Sklaven können nichts kaufen) Gelungene Begriffsbesetzungen durch die stärkere Seite verwundern nicht, ist eben so. Zumal gleichzeitig die Idealvorstellung aus dem Vwl-Poesiealbum von der Gleichheit der Vertragspartner konsequent als die fromme Lüge klar wird, die sie ist. Nüchterne Tatsachenfeststellungen dürften auch in wikipedia erlaubt sein. Wenn das gleich als "links" denunziert werden muss, dann bitteschön. --93.104.177.12 19:13, 1. Jul. 2014 (CEST)

arbeitnehmer: gesetzliche Definition

für den Arbeitnehmer existieren mehrere gesetzliche Definitionen, aber auch wie beim Arbeitgeber nichts einheitliches. Es sind beide rechtlich gesehen relativ unbestimmte Begriffe (von 84.191.99.251 am 2006-04-02 um 17:20:06 gepostet.)

Tendenzarbeitgeber

fehlt noch -- Matt1971 ±⇄ _ ✈_ 19:30, 23. Nov. 2006 (CET)

Ja was ist denn das? -- 790 20:57, 23. Nov. 2006 (CET)
AN, die eine Gläubigkeit (i.S.d. AG) voraussetzen, z.B.: eine Angestellte einer Kirchengemeinde, die zum Islam konvertiert ist, kann ohne weiteres gekündigt werden. Sie entspricht also nicht mehr den Anforderungen ihres Arbeitgebers, da sie sich religiös umorientiert hat. Der AG kann somit nicht mehr davon ausgehen, daß sie die Maxime des christlichen Glaubens verfolgt und somit auch nicht mehr die Interessen der Kirche vertritt. So ist da nun mal in D. Meiner Meinung nach kann das im ÖD eigentlich nicht sein (Art. 3 Abs. 3 GG), aber damit muß ein AN nun einmal leben, die religiöse Abhängigkeit (Tendenz zu einer Religion) sollte einem AN in spe ja nun mal bei Begründung des Dienstverhältnisses klar sein... -- -- Matt1971 ±⇄ _ ✈_ 16:37, 6. Jan. 2007 (CET)
Supi... das kannst du doch schon fast in den Artikel kopieren :) --790 20:33, 6. Jan. 2007 (CET)
Anteile davon sind schon in dem Artikel "Arbeitsrecht der Kirchen" unter "Kündigungsschutz der Kirchenmitarbeiter" aufgeführt. Ich weiß nicht, ob man nicht der Einfachheit halber auf den Artikel verweisen sollte ... --80.143.93.177 14:40, 8. Jun. 2007 (CEST)

Der Begriff Dienstgeber im kirchlichen Arbeitsrecht

Quelle: Caritas als Dienstgeber (Website der Caritas)

"Schon nach ihrem Selbstverständnis kann die Kirche nicht als Arbeitgeber definiert werden. Sie ist es auch nicht aus der Sicht der staatlichen Rechtsordnung. Sie übt allerdings die Funktion als Arbeitgeber aus, weil Gliederungen der verfassten Kirche oder Einrichtungen und Dienste mit ihren Mitarbeitern Arbeitsverträge abschließen.
Diese Arbeit erfolgt auf der Basis des kirchlichen Arbeitsrechts. Das betont die gemeinsame Verantwortung aller, die für die Caritas arbeiten. Dieses Miteinander drückt sich bereits in der Wortwahl aus. In der Caritas gibt es Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter statt Angestellte oder Arbeiter. Die Arbeitgeber heißen Dienstgeber und die Arbeitsverhältnisse werden als Dienstverhältnisse bezeichnet. Als Dienstgemeinschaft machen sie sich gemeinsam stark für Menschen in Not und geben damit ein Zeugnis ihres Glaubens. Dieser besondere Geist soll auch das Verhältnis zwischen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern sowie zu den Dienstgebern prägen."

Es wäre zu Überlegen, diesen Aspekt des Begriffes Dienstgeber in den Artikel aufzunehmen. Dabei zu beachten ist, dass insbesondere im österreichischen Sprachraum Dienstgeber und Arbeitgeber synonym verwendet werden. --David.scheer (Diskussion) 10:18, 3. Jul. 2012 (CEST)

Von diesen Begriffsklaubereien abgesehen, fehlt die römisch-katholische Kirche mit laut Artikel Römisch-katholische Kirche 1,2 Mio Angestellten weltweit (scheint mir eher zu wenig angesetzt als zuviel) übrigens in der Liste, sie wäre hier auf Platz 10. --AndreasPraefcke (Diskussion) 20:03, 5. Apr. 2015 (CEST)

Kritik von Engels aus dem Vorwort von Das Kapital 3. Aufl.

Quelle: http://www.mlwerke.de/me/me23/me23_033.htm

Zitiervorschlag:

„Es konnte mir nicht in den Sinn kommen, [...] den landläufigen Jargon einzuführen, [...] worin z.B. derjenige, der sich für bare Zahlung von andern ihre Arbeit geben läßt, der Arbeitgeber heißt, und Arbeitnehmer derjenige, dessen Arbeit ihm für Lohn abgenommen wird. Auch im Französischen wird travail im gewöhnlichen Leben im Sinn von ‚Beschäftigung‘ gebraucht. Mit Recht aber würden die Franzosen den Ökonomen für verrückt halten, der den Kapitalisten donneur de travail, und den Arbeiter receveur de travail nennen wollte.“

79.239.64.97 13:29, 3. Mär. 2019 (CET)

Arbeitgeber - Arbeitnehmer wer ist wer

Im Grunde genommen ist es eigentlich ganz einfach - wer der Arbeitgeber und wer der Arbeitnehmer ist - Arbeitgeber ist die bürgerliche Bezeichnung für Lohnschuldner, der z.B. als Kapitalist die gekaufte Ware Arbeitskraft ausbeutet. Arbeitnehmer ist die bürgerlich irreführende Bezeichnung für Lohngläubiger. Quellennachweis: Zitat - Kleines Lexikon A-Z 1959 Verlag Enzyklopädie Leipzig Lektorat: A.M. Uhlmann Seite 49 --2A01:C22:913F:2700:20:406:F98F:2AA7 21:08, 14. Mai 2022 (CEST)