Diskussion:Arbeits- und Servicestelle für Internationale Studienbewerbungen

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Vielleicht sollte man als Kritikpunkt ebenso anbringen, das Uni assist keine Behörde sondern ein eingetragenen Verein ist, somit dessen entscheidungen keinen Verwltungsakt einer Behörde darstellen und somit man nicht die gleichen Rechte und Möglichkeiten hat, gegen dessen Enscheidungen vorzugehen. Ausserdem stellt sich die Frage der Haftung bei z.B. Verlust von dokumenten, fristversäumnissen, Falschaussagen etc.... bei einem eingertragen Verein im Gegensatz zu einer Behörde..... Ausserdem müssen sich auch eingebürgerte Studienbewerber mit deutschen pass über uni assist bewerben, wenn ein Teil der eingereichten Dokumente aus dem Ausland stammt. (nicht signierter Beitrag von 193.108.157.69 (Diskussion | Beiträge) 08:35, 20. Jul 2009 (CEST))