Diskussion:Arbeitserziehungslager Radeberg

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keine Strafgefangenen

Arbeitserziehungslagerhäftlinge sind nicht Strafgefangenen gleichzusetzen. Landläufig denkt man bei der Vokabel "verurteilt", ein Gericht habe eine Strafe ausgesprochen. Hier ist es anders: hier hat die Gestapo aufgrund der gemeldeten Beanstandung schreibtischmäßig eine AEL-Inhaftierung von ehemals mindestens 3, dann bis zu 8 Wochen, ausgesprochen. Zuletzt mag das sogar unbefristet abgelaufen sein.

Literatur (Auswahl):
Gabriele Lotfi: KZ der Gestapo. Arbeitserziehungslager im Dritten Reich, Stuttgart/München 2000
Cord Pagenstecher: Arbeitserziehungslager, in: Benz/Distel (Hsrg.): Der Ort des Terrors. Geschichte der nationalsozialistischen Konzentrationslager, München 2005 u.a., Bände 1 bis 9, hier: Band 9, S. 75-99.

--94.220.86.84 18:56, 31. Jan. 2014 (CET)

Danke für die Anmerkungen, ich passe deine Bemerkung noch etwas an und arbeite deine Quelle mit ein. Viele Grüße --Maddl79orschwerbleede! 14:18, 3. Feb. 2014 (CET)