Diskussion:Arbeitsförderungsrecht

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AloG bei beruflicher Weiterbildung

Ich würde ich vor allem das AloG bei beruflicher Weiterbildung § 144 SGB III entweder nach unten in die Auflistung setzen, oder rausnehmen, weil es zum AloG gehört und darauf ein Anspruch besteht http://www.haufe.de/personal/personal-office-premium/sauer-sgbiii-144-anspruchsvoraussetzungen-bei-beruflicher-weiterbildung_idesk_PI10413_HI531433.html (bin zu wenig Experte, um das zu beurteilen) --Loiosch (Diskussion) 22:06, 12. Aug. 2015 (CEST)

AloG

Das Thema AloG kommt mE zu unvermittelt, hat die falsche Überschrift und hat schon einen eigenen Artikel in dem auch die Beiträge abgehandelt werden. Also ich würde es so machen: „Überschrift Arbeitslosengeld – Das Arbeitslosengeld gilt als weitere Leistung der Arbeitsförderung, da für Arbeitslose eine eher kurze Zeit bis zur Aufnahme eines neuen Arbeitsverhältnisses überbrücken soll.“ --Loiosch (Diskussion) 22:07, 12. Aug. 2015 (CEST)

Finanzierung

Die Finanzierung ist mehr, als die Finanzierung des AloG. Ich würde hier einfach nur verlinken: Finanzierung der Bundesagentur für Arbeit siehe dort. Finanzierung des Arbeitslosengeldes siehe dort.--Loiosch (Diskussion) 22:12, 12. Aug. 2015 (CEST)