Diskussion:Arbeitsrecht (Schweiz)
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Kategorisierung
Es ist anerkennenswert, dass sich jemand - endlich - für eine umfassendere Darstellung der CH-Verhältnisse entschloss. Aber: Falsch ist m.E. klar, dass unter A-re. der Arbeitsvertrag subsummiert wurde, da das A-re mehr Gebiete als nur den AV umfasst. Die Ausführungen hier müssten unter AV stehen und die Kategorisierung, wie sie vorher bestand (jetzt unter dem Abschnitt "Rechtsquellen"), müsste wieder für sich allein unter diesem Lemma hier stehen. Gruss--62.202.228.220 10:11, 29. Nov. 2010 (CET)