Diskussion:Arbeitssicherheit

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Zusammenfassung und neue Struktur

siehe Diskussion bei Arbeitsschutz.

baiMENTO - Bayer und Münchner mit ein wenig mehr Lenzen (Diskussion) 09:42, 26. Mai 2016 (CEST)



Überarbeitung

Ich habe mal mit der Überarbeitung angefangen; die von Michael-W scheint ja 2005 steckengeblieben zu sein. 1. Schritt: Definition und Einführung: Beim Verhältnis Arbeitsschutz - Arbeitssicherheit bin ich G. Lehder, Taschenbuch Betriebliche Sicherheitstechnik, 5. Auflage, Erich Schmidt Verlag Berlin 2007, gefolgt; zumal diese sich auch aus dem deutschen Recht so herauslesen lässt (so soll die Fachkraft für Arbeitssicherheit nach ASiG den Arbeitgeber beim Arbeitsschutz unterstützen; dieser ist im ArbSchG mit "Verhütung von Unfällen bei der Arbeit und arbeitsbedingten Gesundheitsgefahren einschließlich Maßnahmen der menschengerechten Gestaltung der Arbeit", also als Maßnahme definiert. -- Jürgen Paeger 18:06, 7. Apr. 2010. (CEST)


In einem Artikel über Arbeitssicherheit erwarte ich eine Erklärung, Beschriebung oder Definition, was man überhaupt unter Arbeitssicherheit versteht. Leider sagt der Artikel dazu überhaupt nichts. Das ist schade. --Forevermore

Macht es nicht auch Sinn die verschiedenen Bereiche der Arbeitssicherheit aufzunehmen bzw wenigstens zu nennen? Ich denke hier an Dinge wie Gefahrengutaufbewahrung, Absturzsicherung, Schutz vor chemischen/physikalischen/elektrischen Gefahren etc dassi87 (18:56, 20. Apr. 2011 (CEST), Datum/Uhrzeit nachträglich eingefügt, siehe Hilfe:Signatur)

Komplette Überarbeitung

Ich habe mal hier angefangen, den Artikel zu überarbeiten. So ganz glücklich bin ich damit noch nicht, daher erstmal hier unter "Diskussionen" eingestellt. Der aktuelle Artikel enthält mir zu viele Wertungen. Bei meinem Vorschlag müsste "Regelungen" noch weiter ausgebaut werden, also Europäische, Deutsche, Österreichische etc. Regelungen.


Schlechtes Beispiel für eine ungesicherte Rollschiene

Arbeitssicherheit ist ein gefahrenfreier Zustand bei der Ausübung von Arbeit. Vormals wurde darunter die technische Verhinderung von Unfällen während der Arbeitstätigkeit verstanden, heute schließt Arbeitssicherheit eine weitreichende Vermeidung gesundheitlicher Gefahren, eine umfassende Prävention und auch psychologischen Faktoren ein. Dabei werden die technischen, organisatorischen und persönlichen Voraussetzungen der Arbeit berücksichtigt.

Regelungen

Das Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) ist ein deutsches Gesetz zur Umsetzung von EU-Richtlinien im Arbeitsschutz mit dem Ziel, die Gesundheit aller Beschäftigten durch Maßnahmen des Arbeitschutzes zu sichern und zu verbessern.

Der § 15 des Siebtes Buch Sozialgesetzbuch gestattet Berufsgenossenschaften, Unfallverhütungsvorschriften zu erlassen, welche für jeden Unternehmer und Versicherten verbindlichen Pflichten bezüglich Sicherheit und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz darstellen.

Im Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG) ist die Bestellung und die Aufgaben der Fachkräfte für Arbeitssicherheit und der Betriebsärzte (Arbeitsmedizin) geregelt.


Per Regelungen definierte betriebliche Ämter:


Die Überwachung der Arbeitssicherheit in Betrieben erfolgt in Deutschland durch die staatlichen Gewerbeaufsichtsämtern bzw. die Ämter für Arbeitschutz und durch die Berufsgenossenschaften.

Integration in Managementsysteme

Arbeitssicherheit verbindet sich mit den Erfordernissen von Qualitätsmanagement, Umweltschutz, Sicherheit, etc. Dies wird deutlich durch die bereits in den Normen vorgesehene Verknüpfung der Qualitäts-, Umwelt- und Arbeitsschutzmanagementsysteme (Integriertes Managementsystem).


Weblinks


Bitte um Meinungen, gerade weil ich vieles vom jetzigen Artikel gestrichen habe. –Michael-W 23:44, 26. Sep 2005 (CEST)


Dieser Artikel behandelt ein sehr ähnliches Thema wie der Artikel über Arbeitsschutz. Aus meiner Sicht sollten beide Artikel konsolidiert werden. (Der vorstehende, nicht signierte Beitrag stammt von Markus.Rothbauer (DiskussionBeiträge) 2:53, 6. Nov 2006) Forevermore 03:42, 12. Jun. 2007 (CEST)

Überarbeiten

die Einleitung liest sich seltsam - das mag in irgendeiner Verordnung / Anweisung stehen, scheint aber bloße Theorie zu sein Cholo Aleman 18:03, 11. Jun. 2009 (CEST)

Überarbeitung und Aktualisierung

Auf der guten Grundlage von Juergen Paeger habe ich einige Dinge aktualisiert (z. B. DGUV) und mich um eine schärfere Begriffsdefinition bemüht.

Dabei ist 'Arbeitsschutz' als Oberbegriff aller Maßnahmen aufzufassen, 'Arbeitssicherheit' ist ein Teil davon, auf derselben begrifflichen Ebene wie 'Gesundheitsschutz' und 'menschengerechte Gestaltung der Arbeit'.

Begründung: Folgt man dem Text des ArbSchG, so sind Maßnahmen des Arbeitsschutzes = Maßnahmen zur Verhütung von Unfällen bei der Arbeit und arbeitsbedingten Gesundheitsgefahren einschließlich Maßnahmen der menschengerechten Gestaltung der Arbeit. Laut ASiG sollen Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit den Arbeitgeber beim Arbeitsschutz und bei der Unfallverhütung unterstützen. Das Verbindende aller Maßnahmen ist also der Arbeitsschutz, die Arbeitssicherheit ein Teil davon.

Beste Grüße

--Mhm 17:48, 1. Mai 2011 (CEST)

Geschichte der Arbeitssicherheit

Das ist unabdingbar, wenn ein solches Thema hier eröffnet wird. Der historischer Kontext muss erwähnt sein! (nicht signierter Beitrag von 87.123.173.207 (Diskussion) 07:11, 29. Dez. 2011 (CET))

Qualität von Arbeitssicherheit

Leider fehlen Einschätzungen und Statistiken, wie gut Arbeitssicherheit heute/früher verwirklicht ist/war :-(
Wir oft werden/wurden z.B. Arbeitshandschuhe, Sicherheitsschuhe, Atemschutz, sichere Gerüste usw. verwendet? --WalterGroeh (Diskussion) 23:37, 6. Mai 2014 (CEST)

Grundsätzliche Überarbeitung

Dieser Artikel muss grundsätzlich überarbeitet werden. Ist defrinitiv nicht "up to date" --Mike Gimmerthal (Diskussion) 22:30, 15. Aug. 2014 (CEST)

Südtirol

Jetzt ist die Situation für 3 Staaten dargestellt, von denen einer verschiedene gleichberechtigte Landessprachen hat, von denen eine das Deutsche ist – was fehlt? Südtirol: http://www.tageszeitung.it/2014/02/15/58093/ – bei der juristischen Aufarbeitung des Unglücks der Vinschgaubahn am 12. April 2010 spielte die Vernachlässigung der Arbeitssicherheit eine Rolle: http://www.tageszeitung.it/2014/02/15/58093/ – etwa „Zeuge Thomas Bagnato, der Arbeitsinspektor, erwähnt auch, dass das Konsortium „Bonifizierungskonsortium Vinschgau“ 2011 wegen des fehlenden Risikoplans und Sicherheitsbeauftragten mit einer Verwaltungsstrafe belegt wurde.“ --Lückenloswecken! 09:54, 1. Mai 2015 (CEST)

Defekter Weblink

GiftBot (Diskussion) 03:23, 3. Dez. 2015 (CET)