Diskussion:Architektenwettbewerb

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Was hat der wettbewerb für eine Aufgabe?

??? "In der Architektur werden Wettbewerbe veranstaltet, wenn für eine anstehende Bauaufgabe oder für eine generelle Ideefindung der optimale Entwurf gefunden werden soll." - ist das nicht eindeitig genug, anonymer Nutzer? TomAlt 10:48, 22. Dez 2005 (CET)

Überarbeiten-Baustein

Ich habe dieser Tage den Artikel GRW ein wenig hingebogen. Dass sich dabei einige Überschneidungen ergeben liegt in der Natur der Sache, die GRW regelt juristisch, was hier beschrieben ist. Die RAW ist umstritten, weswegen man sie auch nicht in allen Bundesländern anwendet. DIe Angaben zu Österreich und der Schweiz sind *lückenhaft*. Vielleicht kann sich dem jemand einmal annehmen. Ich habe gerade keine Lust mehr. --87.177.130.213 23:40, 1. Apr. 2007 (CEST)

Architektenwettbewerb?

In der Fachsprache (in Deutschland) ist mir fast ausschließlich der Begriff Architekturwettbewerb zu Ohren gekommen. Er setzt das Gebäude in den Vordergrund, nicht den Verfasser. Ich würde daher den Titel in Architekturwettbewerb ändern und im Artikel "auch Architektenwettbewerb" ergänzen. (nicht signierter Beitrag von 141.23.66.59 (Diskussion) 15:35, 12. Nov. 2013 (CET))

Nein, das wäre falsch. Der Wettbewerb ist um die beste Architektur und nicht um den besten Architekten. (nicht signierter Beitrag von BHossbach (Diskussion | Beiträge) 15:30, 14. Sep. 2015 (CEST))

Wie meinen? „Wettbewerb um die beste Architektur und nicht um den besten Architekten“ → Architekturwettbwerb statt Architektenwettbwerb! Also bitte ändern, das bestehende Lemma lässt sich als das genaue Gegenteil der eigentlichen Idee interpretieren. Der beste Entwurf gewinnt den Wettbewerb, ohne dass die Jury den Urheber weiß. --79.209.34.169 14:43, 10. Sep. 2019 (CEST)

Anerkennung = Ankauf?

Neben den Preisen kann der Auslober auch Anerkennungen verleihen, womit die vom Wettbewerbsteilnehmer erbrachte Arbeit in den Besitz des Auslobers übergeht.

Ich dachte, ein Entwurf muss angekauft werden, damit der Auslober ihn weiterverwenden darf, währen eine lobende Anerkennung (ohne damit verbundene Zahlung) das Urheberrecht des Entwurfsverfassers nicht berührt. --79.236.125.181 16:04, 26. Okt. 2014 (CET)

Der Begriff "Ankauf" ist mit der Einführung der RPW ersetzt worden. Ein "Ankauf" einer Idee findet mit der Anerkennung des Entwurfs noch nicht statt. Allerdings wird dem Auslober in der Regel eingeräumt, dass er theoretisch mit allen Preisträgern und Anerkennungen Verhandlungen über den Ankauf von Teilideen eingeht - was in der Realität quasi nicht vorkommt. (nicht signierter Beitrag von BHossbach (Diskussion | Beiträge) 15:30, 14. Sep. 2015 (CEST))

Civil Code

Achtung ! Es fehlen wichtige Informationen über die Rechtsgrundlage des vereinbarten Wettbewerb im BGB unter dem Titel "öffentlichen Versprechen", das seit dem Code Napoléon (Google-Übersetzung), Bitte ergänzen sie, --Tecra (Diskussion) 14:02, 13. Aug. 2016 (CEST)

warning ! It lacks important information about the legal basis of the competition stipulated in the Civil Code under the title "public promise", in place since the Napoleonic Code (Google-translation), Please complement them, --Tecra (Diskussion) 14:02, 13. Aug. 2016 (CEST)