Diskussion:Armengrab
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Fehlendes Verb
Im Satz "Im Allgemeinen werden die Gebühren für den Erwerb oder die Verlängerung des Nutzungsrechts an einer Reihengrabstelle für eine Erd- oder Feuerbestattung, Leistungen des Bestattungsunternehmens, bei Feuerbestattungen Kosten der Einäscherung, die Gebühren für das Öffnen und Schließen des Grabes, Benutzung der Trauerhalle, Kosten für einen einfachen Sarg oder Bestattungsurne, Orgelspiel und gärtnerische Erstanlage der Grabstelle." fehlt das Verb "übernommen" am Satzende. (nicht signierter Beitrag von 95.90.230.192 (Diskussion) 01:28, 23. Feb. 2016 (CET))
- Bitte füge es ein, du darfst hier auch mitarbeiten... sei mutig! LG --1971markus ⇒ Laberkasten ... 02:34, 23. Feb. 2016 (CET)
wenn die Angehörigen sich weigern, die Kosten für die Bestattung zu übernehmen ...
ist mal wieder der Beginn einer Theoriefindung. Die Erben sind verpflichtet, die Kosten zu übernehmen. Das Erbe kann daher z.B. ausgeschlagen werden. Aber das würde hier zu weit führen. In Zukunft bitte Belege für solche unausgegorenen Behauptungen ! --Kulturkritik (Diskussion) 10:57, 29. Mai 2021 (CEST)