Diskussion:Artikel 1 des Grundgesetzes für die Bundesrepublik Deutschland

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eigener Artikel?

Hallo Verfasser,

man kann sich ja streiten, ob jedes Grunzrecht einen Artikel verdient hat. Jedenfalls wird man Art. 1 GG wohl Normqualität zusprechen dürfen. Die Kategorie Rechtsquelle habe ich jedoch entfernt. Ansonsten wird der Begriff der Norm von der Rechtsquelle völlig kongruent angesehen und das ist er nicht. --AHK 17:04, 28. Jul 2006 (CEST)

Überarbeitung

Ich habe mal den Inhalt der Absätze 1 und 3 kurz zusammengefasst. Für Absatz 2 reicht wohl ein Link auf den Artikel Menschenrechte aus. Den Lückenhaft-Baustein habe ich entfernt. --Frank Reinhart 23:58, 22. Jul. 2007 (CEST)

… wenn Sie schon dabei sind, löschen Sie doch auch die linksliberalen Beispiele "Abschiebung" und "Lauschangriff" oder ergänzen sie durch Beispiele, wo Konservative von Linken/Grünen menschenverachtend behandelt werden (Beleidigungen, Verleumdung, Gewalt, ...), was ja täglich zu beobachten ist. (nicht signierter Beitrag von 2003:D2:771E:EB00:4461:3058:1947:34EC (Diskussion) 13:59, 29. Mai 2020 (CEST))

Kommentar

Hallo,

ist die Aussage "Der Staat hat alles zu unterlassen, was die Menschenwürde beeinträchtigen könnte", als Kommentar zu Art.1, eine persönliche Formulierung des Autors oder ist sie so wirklich die vorherrschende juristische Interpretation?

Als juristischer Laie würde ich annehmen, dass der Staat nicht nur alles zu unterlassen hat, sondern das alle staatlichen Handlungen dem Schutz der Menschenwürde dienen müssen.

Populistisch formuliert: Ist unser Staat nach Art1 nur verpflichtet selber nicht böse zu handeln oder ist er verpflichtet böses handeln auch aktiv zu bekämpfen?

Wäre nett wenn sich Jemand mit juristischem Sachverstand mal dazu äussern könnte. Meinen besten Dank schon mal im vorraus.(nicht signierter Beitrag von 85.179.54.26 (Diskussion) )

Ich habe zwar keinen juristischen Sachverstand: "Unantastbar" heißt erstmal "unantastbar". Es gibt die Argumentation, daß der Staat aus der Notwendigkeit des Schutzes der Menschenwürde sein Existenzrecht herleitet, aber das ist Philosophie und nicht Jura (wenn auch plausibel). Jedenfalls halte ich es für verwegen, wenn die Entscheidung, ob die Bundesstraße zwischen Großtriebelshausen und Hintertupfing nun über Obertriebelshausen oder Untertriebelshausen geführt wird, "dem Schutz der Menschenwürde dienen muß". --84.154.51.45 16:03, 1. Nov. 2009 (CET)

Abstaz 3 ist auch dazu da, die Ewigkeitsklausel in gewissen Maße auf alle Grundrechtsartikel auszuweiten, denn wenn sie im wesentlichen verändert würden, hätte das Auswirkungen auf die Bedeutung von Art. 1 Abs. 3, der unmittelbar von der Ewigkeitsklausel geschützt ist. --23PowerZ 12:47, 22. Sep. 2010 (CEST)

Würde

Der Artikel sollte vielleicht mal darauf eingehen was hier mit Würde eigentlich gemeint ist. Z.b. Laut dem Wikipedia-Artikel Würde bestimmt jeder selbst was seine Würde ist, doch wenn das hier so gemeint wäre könnte ja jeder wenn ihm etwas nicht passt sagen das ist unter seiner Würde. Soweit ich das verstehe meinen die Verfassungsväter mit Würde ja eigentlich eher Ehre, also etwas das Gesellschaftlich und nicht individuell ist. Es bezieht sich ja auch eher auf Christliche bzw. Abendländlische werte (was man ja bei der Haltung zu Suizid sieht). Wie man sieht ist würde ein sehr schwammiges wort, also wäre eine Definition in diesem artikel im Sinne des Gesetzes ganz Sinnvoll. --Pinnipedia 13:16, 5. Dez. 2009 (CET)

Link zur Grundgesetzseite

Hallo, der Link zur Grundgesetzseite des Bundestages scheint sich geändert zu haben. Bitte prüfen. neuer Link: http://www.bundestag.de/dokumente/rechtsgrundlagen/grundgesetz/index.html (also html statt jsp) (nicht signierter Beitrag von 91.17.220.181 (Diskussion) 20:12, 24. Jul 2010 (CEST))

Man könnte auch auf die Seite https://www.gesetze-im-internet.de/gg/art_1.html als Gesetzestext verlinken. (nicht signierter Beitrag von 2003:DD:370A:B800:8908:3C82:E0A7:CA1B (Diskussion) 17:57, 5. Feb. 2021 (CET))

Ursprünglich geplante Formulierung

Lese gerade (in der Rede von Dr. Navid Kermani zum 65. Geburtstag des GG im Dt. Bundestag am 23.5.2014): "...Bekanntlich hat Theodor Heuss die ursprüngliche Fassung des ersten Artikels mit dem Argument verhindert, dass sie schlechtes Deutsch sei. ..." Weiß dazu jemand noch mehr? Mich würde die ursprüngliche Formulierung interessieren... --74albia (Diskussion) 14:39, 26. Mai 2014 (CEST)

Die Rede habe ich auch gelesen und bin genau über die Stelle auch gestolpert. Die Recherche gestaltet sich etwas schwierig, aber dennoch bin ich fündig geworden. Jedoch weiß ich nicht, was uns die beiden Quellen zu sagen haben - sie sind mir zu widersprüchlich:
  • "Er schlug deshalb zwei Tage später dem Ausschuss folgenden, auf den Staat bezogene Fassung vor: "Die Würde des menschlichen Wesens steht im Schutze der staatlichen Ordnung. Sie ist begründet in ewigen Rechten, die das deutsche Volk als Grundlage aller menschlichen Gemeinschaften anerkennt." Nach längerer Diskussion verzichtete der Ausschuss schließlich auf die naturrechtliche Begründung in Artikel I und schlug die von Heuss leicht abweichende Fassung vor: "Die Würde des Menschen steht im Schutze der staatlichen Ordnung."" (aus: Ernst Wolfgang Becker (Hrsg.): Theodor Heuss. Erzieher zur Demokratie. Briefe 1945-1949 (= Stuttgarter Ausgabe) München 2007, S. 410 (Fußnote))
  • ""Sie sollte unantastbar sein!" rief Arnold Bergsträsser in der 32. Sitzung des Ausschuss für Grundsatzfragen am 11. Januar 1949, als sich Hermann von Mangoldt und Theodor Heuss an dem Wort "unantastbar" stießen. Heuss nannte es "scheußlich" und von Mangoldt wissen wollte, was denn damt gemeint sein. "Sie sollte unantastbar sein!" Deshalb formuliert Art. 1 Abs. 1 S. 1GG ein kategorisches Verbot von "Antastungen" der Würde des Menschen."" (aus: Chrstoph Goos (Hrsg.): Innere Freiheit. Eine Rekonstruktuion des grundgesetzlichen Würdebegriffs (= Bonner Rechtswissenschaftliche Abhandlungen. N.F. Bd.9). Göttingen 2011, S. 165)

Wenn noch jemand Quellen hat oder eine Idee, wie diese Aussagen zu verstehen sind, kann sich gern melden. Danke! Tom86 (Diskussion) 20:45, 27. Mai 2014 (CEST)

Versprecher

Ich erinnere an eine Fernsehsendung mit dem Versprecher: "die Würde des Menschen ist untastbar." -- 62.158.82.90 00:16, 6. Dez. 2016 (CET)

Foto

Gut gemeint, aber grauenhaft schlecht. Gibts denn da kein anderes halbwegs ordentliches Foto, zumal es ja auch das einzige in dem Artikel ist? (nicht signierter Beitrag von Natascha W. (Diskussion | Beiträge) 19:33, 13. Jan. 2017 (CET))

Weltfrieden

Welchen inhaltlichen Zusammenhang hat der Verweis auf die Seite „Weltfrieden“? --2003:5C:AE07:3F00:50F3:8A1:CE10:B9CA 23:19, 13. Sep. 2017 (CEST)

Eingangsbild

Artikel 1 Grundgesetz.jpeg
Art 1 GG.jpg

@Benatrevqre: Weshalb hast du meine Bearbeitung rückgängig gemacht? Auf dem Scan des ersten Bundesgesetzblattes lässt sich das zumindest der Text lesen, auf der Stele könnte auch was vollkomen anderes stehen. Wobei ich dir aber, falls es so gemeint war, zustimme, ist, dass dieser Artikel häufig übersehen wird. Habitator terrae Pale Blue Dot (cropped).png 18:39, 29. Sep. 2018 (CEST)

Hallo Habitator terrae, ich empfinde deine Änderung als unnötigen Bildaustausch, zumal das vorige Bild einen deutlichen Mehrwert gegenüber einer plumpen Abbildung des Gesetzestexts hat, die doch verzichtbar ist. Denn der Wortlaut ist ja bekannt – und mehr an Informationsgehalt hatte dieser Scan nicht wirklich. Gruß Benatrevqre …?! 19:30, 29. Sep. 2018 (CEST)
Welchen Mehrwert hat den die Stele? Auf der kann ich nichts erkennen. Habitator terrae Pale Blue Dot (cropped).png 19:34, 29. Sep. 2018 (CEST)
Aber sehr viel Mehrwert: Man kann objektiv erkennen, dass ein Künstler das Thema um den GG-Artikel (und nicht nur diesen!) aufgegriffen und ein Kunstwerk darüber geschaffen hat, und dass man sich dieses Kunstwerk ansehen kann. Wie gesagt, der Wortlaut ist bereits bekannt, braucht man nicht in Bildform am Artikelanfang wiederholen. Benatrevqre …?! 19:43, 29. Sep. 2018 (CEST)