Diskussion:Artikel 58 des Strafgesetzbuches der RSFSR

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RSFSR ?

Wie ist der Zusammenhang - die RSFSR umfaßte nicht das gesamte Gebiet der Sowjetunion. Galt er etwa auch in den anderen SSR ? Wie war das geregelt ? --93.104.186.225 20:38, 12. Aug. 2012 (CEST)

Der Artikel wurde in anderen Unionsrepubliken sinngemäß angewendet. Siehe Volksfeind. --Khatschaturjan (Diskussion) 19:42, 13. Feb. 2016 (CET)
Abweichend vom Artikel 58 des Strafgesetzbuches der RSFSR war in anderen Unionsrepubliken, die formal gesehen eigene Strafgesetzbücher hatten, die Nummerierung der Paragraphen nicht einheitlich. So entsprach dem Artikel 58 der RSFSR in der Ukrainischen SSR der Artikel (oder Paragraph) 56. Nachzulesen bei Wolfgang Ruge: Gelobtes Land. Meine Jahre in Stalins Sowjetunion. Reinbek bei Hamburg 2012, S. 221 f. (ISBN 978-3-498-05791-6). --Mfgsu (Diskussion) 22:14, 18. Feb. 2016 (CET)
Das sollte dann aber auch so im Artikel zum Ausdruck kommen. So ist die Bezeichnung des Lemmas irreführend. --Rita2008 (Diskussion) 17:24, 6. Feb. 2021 (CET)
Hallo Rita, irreführend halte ich das Lemma nicht, weil's halt ein etablierter Begiff bis heute ist. Die RSFSR ging zwar in der Sowjetunion auf, deren Gesetze wie der 58er wurden dabei von den anderen Unionsrepubliken übernommen. Mir ist schon früher bei der Lektüre von Solchenizyns Werk aufgefallen, dass die Geschichte des Strafparagraphen 58 ziemlich kompliziert ist. Im Artikel sehr vereinfacht dargestellt. Und zur Nummerierung desselben Paragraphen in den anderen Unionsrepubliken habe ich nur etwas im Werk von W. Ruge im Glossar gefunden. Eigentlich nur für die Ukrainische SSR. Mit Seitenblick auf WP.en wäre es in Belarus der Paragraph 63. Um den Text dahingegend zu ergänzen, erscheint mir die Quellenlage doch recht dünn. Deshalb ist hier auf DS nur mein Kenntnisstand wiedergegeben. Wenn du bessere Quellen hast, dann kannst du gern den Artikel entsprechend erweitern. Ich würde es gern sehen, wenn zum Inhalt des 58ers auch seine Geschichte und Ausformung hinzukäme. So wie im Intro von WP.ru. Eine vollständige Übersetzung halte ich allerdings für unnötig. Beste Grüße --Mfgsu (Diskussion) 02:28, 8. Feb. 2021 (CET)

Fragen

Wer kann helfen? Mir erscheinen einige Sachen noch ungeklärt oder unzureichend. Das betrifft z.B. den Gesetzestext, hier unter Inhalt. Ist das die usprüngliche Fassung von 1927? Das ist keine Kleinigkeit, da der 58er mehrmals modifiziert (verschäft) wurde. Dann müsste man den Gesetzestext unter diesem Punkt (Fassung von ...) so kenntlich machen. Außerdem: Mir fehlt bisher der Bezug zum Strafgesetzbuch der RSFSR, welches schon 1926 in Kraft gesetzt wurde. Das Strafgesetzbuch der RSFSR wurde erst 1927 um das Delikt Staatsverbrechen (Art. 58) ergänzt. Daher halte ich es für notwendig, den 58er um den Aspekt zu seiner Geschichte zu erweitern. Bei Ralf Stettner - in Lit. aufgeführt - steht einiges dazu geschrieben. --Mfgsu (Diskussion) 03:37, 11. Dez. 2016 (CET)

Revert

Hallo FunkyLizard, habe deine radikale Bearbeitung revertiert. Das ist keine Vervollständigung bzw. kleinere sonstige Überarbeitung - wie von dir zusammengefasst -, wenn der Gesetzestext radikal gelöscht wird. Der Inhalt wird der Form geopfert, indem du versuchst, die Punkte des Artikels in eine Tabelle zu zwängen. Mit einigen fragwürdigen Links wie auf Verrat, der keinesfalls die damalige Gesetzeslage in der Sowjetunion widerspiegelt. Zusammenfassung in Tabelle mit paar Schlagworten ist unzureichend. Gerade hier muss man auf die Wiedergabe des vollständigen Gesetztestextes bestehen, damit der "Gummiparagraph" mit all seinen Facetten fassbar wird. Eine sinnvolle Vervollständigung sollte m.E wie in WP.ru aussehen: 58-я статья. Einige deiner Änderungen in der Einleitung sind nicht verkehrt. Dennoch setze ich erstmal deinen Edit als Ganzes zurück. --Mfgsu (Diskussion) 03:00, 25. Feb. 2018 (CET)

Hallo Mfgsu. In dem Fall werde ich mal demnächst die Punkte in ganzer Länge einfügen. Du hast schon irgendwie Rechte, der Inhalt des (Gesetz-)Artikels gehört in den WP-Artikel. Ich finde auch, damit die Wirkung des Paragrafen besser deutlich wird, könnte man noch einen Absatz zu der in der Rechtspraxis der RSFSR gelebten Auslegung schreiben. Da schaue ich am besten mal, was ich in meinen Quellen (insb. Solschenizyn, Archipel Gulag.) an belastbarem Material finde und mache mich dann ans Werk. Viele Grüße, --FunkyLizard (Diskussion) 11:33, 25. Feb. 2018 (CET)
Hallo, siehe dazu auch PDF unter Weblinks. Da der vollständige Gesetzestext. Davon sollte auch hier im Fließtext was übrig bleiben. Solschenizyn hat den 58er schon ganz gut zusammengefasst und interpretiert. Quelle ist angegeben. Wie gesagt, habe ich nichts gegen deine Änderungen in der Einleitung einzuwenden. Ich wollte nur beim Revert nicht alles auseinanderklamüsern. Kannst also wirkliche Verbesserung einfügen. Solong --Mfgsu (Diskussion) 23:33, 26. Feb. 2018 (CET)
Hallo, ich habe den Inhaltsabschnitt jetzt mal so vervollständigt, dass keine Informationen dabei verloren gehen. Ich hoffe das passt soweit. Als nächstes würde ich dann die Einleitungsänderungen wieder einfügen. Viele Grüße, --FunkyLizard (Diskussion) 17:05, 4. Mär. 2018 (CET)
Hallo, nun ist es passend. Die eingefügte Quelle verschiebe ich von Literatur zu Weblinks. Danke --Mfgsu (Diskussion) 23:08, 4. Mär. 2018 (CET)