Diskussion:Arzneimittelversandhandel in Deutschland
Der Artiel liest sich etwas werbelastig zugunsten von Versandapotheken, werde das mal ändern. Zusätzlich werden Eigenschaften, die für eine normale Apotheke verpflichtend sind, als "besonders" herausgehoben. Da jede deutsche Apotheke einen Versandhandel eröffnen kann, wurde das ebenfalls mit geändert. 92.230.128.85 00:20, 10. Jan. 2009 (CET)
Was bedeutet “Kontrahierungszwang” der Apotheken für den Endverbraucher in Deutschland?
Im Abschnitt "2 Marktanteil der Versandapotheken", Absatz 3 steht: ... " Kontrahierungszwang. Dieser schreibt vor, dass sie alle Arzneien, die in Deutschland erhältlich sind, auch an den Verbraucher ausliefern müssen." Beachte: ALLE Arzneien! (rezeptfreie und rezeptpflichtige Arzneimittel) Dagegen im (wiki-) verlinkten Artikel "Kontrahierungszwang" steht im Abschnitt "3 Fälle gesetzlichen Kontrahierungszwangs" ... "Apotheken müssen ärztliche Verordnungen in einer der Verschreibung angemessenen Zeit – d. h. in der Regel unverzüglich – beliefern (§ 17 Abs. 4 Apothekenbetriebsordnung)." Beachte: ÄRZTLICHE VERORDNUNGEN ... beliefern! Ich vermute, nur letzteres ist richtig. Bin aber nur Laie, kein Jurist. (-> § 17 Abs. 4 Apothekenbetriebsordnung: "(4) Verschreibungen von Personen, die zur Ausübung der Heilkunde, Zahnheilkunde oder Tierheilkunde berechtigt sind, sind in einer der Verschreibung angemessenen Zeit auszuführen." Quelle: "[1]") (nicht signierter Beitrag von Raglan (Diskussion | Beiträge) 14:18, 22. Jul. 2022 (CEST))