Diskussion:Aufenthaltsbewilligung

aus Wikipedia, der freien Enzyklopädie

Inhalt dieses Artikels

Im Portal/Recht besteht Einigkeit, dass Rechtsartikel einen Länderzusatz erhalten, wenn der Begriff unterschiedliche Bedeutungen hat. In allen drei Ländern hat der Begriff eine andere Bedeutung. In einem zusammenfassenden Artikel ist es daher nur möglich, auf die Unterschiede einzugehen und im Übrigen auf länderbezogene Artikel zu verweisen. Aufenthaltsbewilligung war im deutschen Recht ein Aufenthaltsrecht für Studienzwecke, eine Aufenthaltsberechtigung war ein langfristiges Daueraufenthaltsrecht, das mit Aufenthaltsbewilligungen nichts (= keinerlei Bezug!) zu tun hat. Der Verweis auf Aufenthaltstitel ist hier ebenso unangebracht, da er sich mit der Form befasst, in der Aufenthaltsrechte bescheinigt werden. Einen spezifischen Bezug zur Aufenthaltsbewilligung gibt es nicht, weil andere Länder eine Aufenthaltsbewilligung (= deutsches Wort ohne Gegenstück im Englischen, Französischen usw.) nicht kennen.

Rechtsartikel sollten nicht von Softwaredienstleistern im Bereich Webdesign und Web 2.0 geschrieben werden, sondern von Fachautoren, die etwas von der Materie verstehen. Sollte es nicht möglich sein, dass sich Benutzer:W!B:, der mit schöner Regelmäßigkeit seine abwegigen Laienvorstellungen in der Wikipedia verewigt, zurückhält, werde ich eine Sperre beantragen. --Opihuck 09:15, 2. Jul. 2017 (CEST)

lieber kollege, ich habe dereinst das übereinkommen zwischen dem begriffsklärungsprojekt und dem projekt recht initiiert, was genau ein rechtlicher übersichtsartikel ist und was eine BKS ist. ich bitte dich, dich daran zu halten. die entscheidung darüber, ob BKS oder artikel, ist durchaus eine solche, die die rechts-fachautoren entscheiden sollen (drum hab ich dir den hinweis gesetzt, falls du mit der problematik nicht vertraut bist). wie eine BKS aussieht (auch solche mit rechtlichen bedeutungsmöglichkeiten), entscheidet das zuständige projekt. wenn du also einen artikel empfiehlst, lies dir mal WP:Artikel durch, wie man sowas macht, und kümmer dich um basics wie deutsche sätze, WP:Kategorien und formalien wie die fettstzung des lemmas. wenn es BKS sein soll, mach dich mal mit WP:BKV vertraut, da helf ich als betreuer dann gerne, wenn dir was nicht klar ist. die konzepte dazu sind neulingen oft etwas unzugänglch.
deutsche rechtsmaterie interessiert mich adhoc nur periphär, ich bin einer derer, die die österreichischen rechtsartikel betreuen. wenn du mit der nicht vertraut bist, ich steht für rat zur verfügung. aber lass die finger von meinen beiträgen zu österreichischem recht, wenn du dich nicht auskennst. ausserdem scheint dir ganz entfallen zu sein, dass es andere deutschpsrachige gebiete gibt (wie wärs mit südtirol). das wäre prinlich für dich. und was eine "legitime" übersetzung ausländischer fremdworte ist (im sinne der WP), scheint dir auch noch nicht ganz klar zu sein: es fragt sich zb, warum das slowenische "arbeitsamt" (Zavod Republike Slovenije za zaposlovanje) hier von "Aufenthaltsgenehmigung" und "Aufenthaltsbewilligung" spricht, in inwieweit das als synonym anzusehen wäre. aber das weisst du sicher. geklärt werden muss es aber jedenfalls hier. aber wo du die lemmata Aufenthaltsgenehmigung und Aufenthaltserlaubnis behandeln willst, dazu würde ich mir dann doch eine stellungnahme erwarten, bevor du hier herumgschamsterst. deine enttäuschung, dass die deutschland-artikel umgezogen sind, kann ich nachvollziehen (wenn auch nicht gutheissen), aber lass die wut nicht an mir aus: recherchiert denn keiner im rechtsprojekt, obs die worte nicht andernorts auch gibt, bevor er artikel schreibt? das wäre lästig bis pfusch. besonders, wenn ich dann das deutschlandzeugs herumschieben muss und, wenn ich anständiges zu österreich schreib, mich dann auch noch anpflaumen lassen muss.
jedenfalls, stell den text zu östereich wieder her, wenn du ihn nicht in einen artikel auslagern willst, sonst blamierst du dich bei deiner allfälligen VM ganz gewaltig. .--W!B: (Diskussion) 10:51, 2. Jul. 2017 (CEST)
Aus meiner Sicht bestehen keine Bedenken gegen eine Verschiebung des bisherigen Artikels Aufenthaltsbewilligung nach Aufenthaltsbewilligung (Deutschland), da der Begriff in der österreichischen und Schweizer Rechtsordnung verwendet wird und dort eine andere Bedeutung hat. Diese wird hier kurz erklärt und kann in eigenen Artikeln Aufenthaltsbewilligung (Österreich) und Aufenthaltsbewilligung (Schweiz) weiter ausgeführt werden. Ob der allgemeine Artikel ein Stub oder eine BKL ist, ist mir relativ egal; diese Entscheidung überlasse ich gerne dir als Techniker; der derzeitige Inhalt ist aber absolut zutreffend und sollte nun so bleiben.
Eine Verschiebung von Aufenthaltsgenehmigung nach Aufenthaltsgenehmigung (Deutschland) ist demgegenüber unsachgerecht, weil dieser Begriff weder in der österreichischen Rechtsordnung (siehe Gesetzestext des NAG und des FPG 2005), noch in der Schweizer Rechtsordnung Eingang gefunden hat. Er ist deutschlandbezogen und erhält damit keinen Länderzusatz. Entsprechendes gilt für Aufenthaltsberechtigung und für die österreichbezogenen (übrigens von mir als Hauptautor) verfassten Artikel Niederlassungs- und Aufenthaltsgesetz und Fremdenpolizeigesetz 2005, für die es an einer Entsprechung im deutschen und Schweizer Recht fehlt. Deine vorstehenden Ausführungen offenbaren erhebliche Verständnisprobleme. --Opihuck 13:06, 2. Jul. 2017 (CEST)
mir fehlt noch die antwort, wie du die og slowenische regelung lemmatisieren würdest. und anderes "ausländisches" --W!B: (Diskussion) 08:53, 3. Jul. 2017 (CEST)
Ein slowenisches Arbeitsamt ist weder für die Gestaltung der deutschen, noch der österreichischen noch der Schweizer Rechtsordnung zuständig. Ich möchte dich nochmals bitten, ein Editieren in ausländerrechtlichen Artikeln zu unterlassen. Du bist kein Jurist und richtest mit deinen edits einen immensen Schaden an. --Opihuck 23:31, 4. Jul. 2017 (CEST)
mir fehlt noch die antwort, wie du die slowenische rechtsordung lemmatisieren würdest. --W!B: (Diskussion) 13:07, 5. Jul. 2017 (CEST)
Die slowenische Rechtsordnung würde ich unter Slowenische Rechtsordnung lemmatisieren. --Opihuck 19:46, 5. Jul. 2017 (CEST)
sehr witzig, so stellt man vorgebliche kompetenz nicht dar. mir fehlt noch immer die antwort. oder hast du keine, und drückst dich nur davor, das zuzugeben? das wäre noch peinlicher als deine aufregung eingangs, die war wenigstens als affekthandlung tolerabel. --W!B: (Diskussion) 08:31, 7. Jul. 2017 (CEST)
Das war nicht witzig, sondern traurig. Du merkst wahrscheinlich nicht mal warum. Bitte tue mir einen großen Gefallen: Schreib' was zu Webdesign und Web 2.0, aber nie wieder was in juristischen Artikeln. EOD --Opihuck 17:44, 7. Jul. 2017 (CEST)
vollmundige trumpismen beantworten die frage, was wir dem anbieten sollen, der slowenisches recht sucht, noch immer nicht. --W!B: (Diskussion) 10:44, 10. Jul. 2017 (CEST)