Diskussion:August Wilding von Königsbrück

aus Wikipedia, der freien Enzyklopädie

Es ist ein Mißverständnis, wenn man den Inhaber einer Standesherrschaft als deren "Vertreter" in der Ersten Kammer sieht. Der Inhaber der Standesherrschaft hat Sitz und Stimme in der Kammer nicht als Vertreter eines Territoriums oder gar von dessen Bevölkerung, sondern als Ausdruck seiner Würde und seines Ranges in der noch immer feudalen Ideen anhängenden Gesellschaft. Wenn der Inhaber etwas oder jemand "vertrat", dann die Ehre und den Einfluß seiner Familie. --Hvs50 (Diskussion) 05:30, 16. Sep. 2021 (CEST)