Diskussion:August von Kreling
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Der Text geht auf den Artikel im Goethezeitportal <http://www.goethezeitportal.de> zurueck. URL: <http://www.goethezeitportal.de/index.php?id=703>. Ich habe den Artikel verfasst und zeichne verantwortlich. Uebereinstimmungen im Text sind somit keine Urheberrechtsverletzung. Das Bild ist gleichfalls Bestandteil des genannten Artikels, es stammt von einer alten Postkarte, fuer die der Verlag keinen Leistungsschutz mehr hat. Kreling ist 1876 gestorben, er ist also gemeinfrei. Fazit: Keinerlei rechtliches Problem. Georg Jaeger
- Im Artikel steht der Meyers-Baustein, kann der raus? Gruß --Historiograf 16:23, 14. Feb 2006 (CET)
- Ich würde den noch drin lassen, nehme mir Herrn von Kreling auf meinen Merkzettel und gucke mal, was mir über ihn über den Weg läuft. --MrsMyer 20:10, 11. Feb. 2008 (CET)
Jahresabstände - Daten
Wenn Kreling 1873 geadelt bzw. ausgezeichnet wurde und 1876 starb, so beträgt der zeitliche Abstand drei und nicht ein Jahr. Oder stimmt eine der anderen Angaben nicht? --HOPflaume 07:47, 5. Sep. 2008 (CEST)