Diskussion:Ausstellungsvergütung

aus Wikipedia, der freien Enzyklopädie

Es gibt heutzutage KEINE offizielle oder gar von der VG Bildkunst geregelte Ausstellungsvergütung! Bitte dringend korrigieren!

--Myriam Thyes (Diskussion) 18:25, 16. Mai 2013 (CEST)

Geplante Zusammenlegung mit Ausstellungsrecht

Ich habe vor, diesen Artikel in den Artikel Ausstellungsrecht zu integrieren und anschließend von hier eine Weiterleitung zu setzen. „Ausstellungsvergütung“ in dem hier gebrauchten Sinne ist lediglich der Vergütungsanspruch des Ausstellungsrechts. Das theoretische Fundament koinzidiert deswegen, sodass eine unnötige Doppelung entstünde. Im Übrigen erschließt sich dieser Artikel auch inhaltlich nicht. Die Ausstellungsvergütung ist, anders als hier behauptet, eben gerade nicht „im Urheberrechtsgesetz geregelt“. (Darauf hat oben auch MyriamThyes hingewiesen.) Die hier zugrunde liegende Definition („Mit Ausstellungsvergütung wird die Vergütung der Nutzung des Ausstellungsrechts bezeichnet“) deckt sich nicht mit dem folgenden Inhalt, der Vergütungspraktiken für andere Verwertungsrechte beschreibt. — Pajz (Kontakt) 00:18, 27. Jan. 2018 (CET)