Diskussion:Autobahn (Deutschland)
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Umfang Autobahnnetz mit und ohne Tempolimit
Tach zusammen, habe mal die Längen ergänzt - erst mal im Kontext "Tempolimit", obwohl es systematisch eigentlich samt der Diskussion Tempolimit nicht zur Rubrik "Verkehrsregeln" gehört. Sollen wir mal einen eigenen Abschnitt dazu machen und wenn. wo? --Polimorph (Diskussion) 19:58, 18. Aug. 2021 (CEST)
- Das Tempolimit ist hier seltsam, da es für manche Bus bei 100km/h liegt und nicht bei 80. Unter welchen Umständen ein Bus die höhere Maximalgeschwindigkeit haben darf, wäre da zu ergänzen.
STVO §18 (5) 3. für Kraftomnibusse ohne Anhänger, die a) nach Eintragung in der Zulassungsbescheinigung Teil I für eine Höchstgeschwindigkeit von 100 km/h zugelassen sind, b) hauptsächlich für die Beförderung von sitzenden Fahrgästen gebaut und die Fahrgastsitze als Reisebestuhlung ausgeführt sind, c) auf allen Sitzen sowie auf Rollstuhlplätzen, wenn auf ihnen Rollstuhlfahrer befördert werden, mit Sicherheitsgurten ausgerüstet sind, d) mit einem Geschwindigkeitsbegrenzer ausgerüstet sind, der auf eine Höchstgeschwindigkeit von maximal 100 km/h (Vset) eingestellt ist, e) den Vorschriften der Richtlinie 2001/85/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20. November 2001 über besondere Vorschriften für Fahrzeuge zur Personenbeförderung mit mehr als acht Sitzplätzen außer dem Fahrersitz und zur Änderung der Richtlinien 70/156/EWG und 97/27/EG (ABl. L 42 vom 13.2.2002, S. 1) in der jeweils zum Zeitpunkt der Erstzulassung des jeweiligen Kraftomnibusses geltenden Fassung entsprechen und f) auf der vorderen Lenkachse nicht mit nachgeschnittenen Reifen ausgerüstet sind, oder g) für nicht in Mitgliedstaaten der Europäischen Union oder in Vertragsstaaten des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum zugelassene Kraftomnibusse, wenn jeweils eine behördliche Bestätigung des Zulassungsstaates in deutscher Sprache über die Übereinstimmung mit den vorgenannten Bestimmungen und über jährlich stattgefundene Untersuchungen mindestens im Umfang der Richtlinie 96/96/EG des Rates vom 20. Dezember 1996 zur Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über die technische Überwachung der Kraftfahrzeuge und Kraftfahrzeuganhänger (ABl. L 46 vom 17.2.1997, S. 1) in der jeweils geltenden Fassung vorgelegt werden kann,
100 km/h.
--79.209.87.249 18:21, 17. Feb. 2022 (CET)
WiWo-Artikel
Nach dieser Änderung ist das Datum des Artikels neuer als das Abrufdatum ... entweder, es überprüft jemand mit Zugriff auf den Artikel, dass die Aussage darin weiter so belegt ist, und aktualisiert das Abrufdatum, oder das Artikeldatum sollte, sofern bekannt, durch das originale Datum ersetzt werden, oder wenn nicht, wieder entfernt werden. -- H005 (Diskussion) 18:23, 4. Mai 2022 (CEST)
Tempolimit ab September 1939
Im September 1939 wurde auf den Autobahnen ein Tempolimit von 100 km/ eingeführt. Sollte dies nicht erwähnt werden? https://youtu.be/8POPs0YhsQk?t=3115 (nicht signierter Beitrag von Merom (Diskussion | Beiträge) 20:05, 12. Mai 2022 (CEST))
Verkehrstechnik im Laufe der Zeit
Leider findet man im Artikel nur wenig Informationen zur Entwicklung der Verkehrstechnik im Lauf der Zeit. Also zum Beispiel zur Einführung von regelbaren Schilderbrücken. Ich erinnere mich zum Beispiel, dass früher besonders im Bereich von Ballungsräumen viele Autobahntafeln beleuchtet waren. Später wurde diese Beleuchtung ersetzt durch selbstreflektierende Folie. Ebenso kamen irgendwann Verkehrsleittafeln auf, bei denen einzelne Ziele "umklappbar" verändert werden konnten. Nun sind diese Themen nicht unbedingt autobahnspezifisch. Jedoch sind diese Anwendungen überwiegend auf mehrspurigen Strecken eingesetzt. Ich finde das Thema hochinteressant, jedoch findet sich dazu fast nichts. (nicht signierter Beitrag von 185.125.224.20 (Diskussion) 13:13, 5. Jul. 2022 (CEST))
- Hallo IP, in diesem WP-Artikel ist mehr zu den gesuchten Informationen zu finden: Verkehrsbeeinflussungsanlage. -- Beste Grüße JFH-52 (Diskussion) 13:24, 5. Jul. 2022 (CEST)