Diskussion:Bésame mucho
Schutz des Liedtextes
Ich sehe, das hier jemand den Liedtext entfernt hat, den ich kurz zuvor eingefügt habe. Das mag möglicherweise wegen Urheberrecht erforderlich sein. Allerdings steht der auf der Diskussionsseite zu Consuelo Velazquez (das ist die Komponistin) der Text, und da habe ich ihn auch her. Also müsste er da auch weg - oder? Nur so mal kurz angedacht. --Flatlander3004 15:53, 21. Apr 2006 (CEST)
- der jemand war ich und ich habe ihn enternt wegen (Zitat aus Wikipedia:Musikalben): "Das Einstellen ganzer Lied-Texte ist nicht erwünscht: neuere Liedtexte sind urheberrechtlich geschützt, für gemeinfreie Texte gibt es das Projekt Wikisource." Ist nun auch auf der Diskussionsseite weg, obwohl man da weniger streng ist als im Artikelnamensraum. --Der Umschattige talk to me 17:39, 21. Apr 2006 (CEST)
- Die Angst vor einer URV ist mE Quatsch, weder der spanische Originaltext noch die (praktisch wortwörtliche und trotzdem zur Melodie gut singbare) Bildhäuser-Übersetzung sind irgendwie geschützt und wenigstens den Refrain muss man hier zitieren dürfen (zur Not auch unter Zitatrecht), damit der Unwissende einen Eindruck davon bekommt, worum es in dem Lied überhaupt geht und welche Stimmung es vermittelt. --Jordi 18:16, 20. Mär. 2008 (CET)
- Das einzige was Quatsch ist, ist Jordis Argumentation. Der Liedtext stammt von Consuelo Velázquez, und ist damit sebstverständlich in Europa bis 70 Jahre nach ihrem Tod (also bis 2075) durch das Urheberrecht geschützt. Allenfalls das Einstellen eines Textausschnitts, also des Refrains, dürfte durch das Zitatrecht gedeckt sein. Die Bildhäuser-Übersetzung ist stilistisch so schwach ("küss mich ganz feste"), dass man am liebsten darauf verzichten sollte; zumindest sollte man sie überarbeiten. --FordPrefect42 12:23, 12. Jul. 2009 (CEST)
- Selbstverständlich ist das Zitieren eines so bekannten Schlagers nicht verboten und wäre es selbst dann nicht, wenn das Zitat ausgedehntere Passagen umfassen würde (was hier aber ja auch gar nicht nötig ist). Über die Schönheit und Singbarkeit der Bildhäuser-Übersetzung lässt sich sicher streiten ("Küss mich ganz feste" ist m.E. ganz normales Umgangsdeutsch), sie ist hier aber auch völlig irrelevant. Jedenfalls gibt sie relativ wörtlich das wieder, was im spanischen Liedtext steht. Und es ist in dem Fall m.E. allemal besser, auf einen veröffentlichten deutschen Liedtext zurückzugreifen, als etwas selbst Zusammengeschustertes hineinzuschreiben. --Jordi 13:13, 10. Jan. 2010 (CET)
- Für die Beurteilung ob das Zitieren erlaubt ist, ist die Frage, wie bekannt der Schlager ist, völlig unerheblich. Für deine Behauptung, das Zitieren sei "selbstverständlich ... nicht verboten", hätte ich daher gerne einen Beleg. IMHO ist die Rechtslage in Deutschland klar: der Text ist als "Werk" gem. § 2 UrhG von Consuelo Velázquez († 2005) anzusehen, und damit nach ihrem Tod noch 70 Jahre lang geschützt (§ 64 UrhG), also bis 2075. Ein Vollzitat würde daher eine Urheberrechtsverletzung darstellen, § 51 UrhG erlaubt aber das Zitieren von "einzelnen Stellen". Für das Zitieren von veröffentlichten deutschen Übersetzungen ergibt sich genau dasselbe Problem, denn auch Übersetzungen sind gemäß § 3 UrhG wie selbstständige Werke geschützt. --FordPrefect42 13:39, 10. Jan. 2010 (CET)
- Bildhäuser veröffentlicht bekanntlich alle seine Hefte immer mit dem Vermerk: "Abdruck und Vervielfältigung erwünscht. Als Urheber gestatte ich ausdrücklich die Nutzung und Verwertung meiner Texte durch jeden Mann und jede Frau." Und was die Beurteilung der Frage angeht, ob das Zitieren des Originaltextes des weltbekannten Schlagers erlaubt ist oder nicht, so sind wir uns ja offenbar einig, dass zumindest das Zitat eines kurzen Textausschnitts, etwa des Refrains, hier unproblematisch ist. Insofern bleibe ich trotz meiner zugegebenermaßen unpräzisen Argumentation und Ausdrucksweise bei der etwas salopp formulierten Einschätzung, dass Angst vor einer URV in diesem Fall und in meinen Augen "Quatsch" (will sagen: überflüssig, unnötig) ist. --Jordi 00:23, 11. Jan. 2010 (CET)
- Für die Beurteilung ob das Zitieren erlaubt ist, ist die Frage, wie bekannt der Schlager ist, völlig unerheblich. Für deine Behauptung, das Zitieren sei "selbstverständlich ... nicht verboten", hätte ich daher gerne einen Beleg. IMHO ist die Rechtslage in Deutschland klar: der Text ist als "Werk" gem. § 2 UrhG von Consuelo Velázquez († 2005) anzusehen, und damit nach ihrem Tod noch 70 Jahre lang geschützt (§ 64 UrhG), also bis 2075. Ein Vollzitat würde daher eine Urheberrechtsverletzung darstellen, § 51 UrhG erlaubt aber das Zitieren von "einzelnen Stellen". Für das Zitieren von veröffentlichten deutschen Übersetzungen ergibt sich genau dasselbe Problem, denn auch Übersetzungen sind gemäß § 3 UrhG wie selbstständige Werke geschützt. --FordPrefect42 13:39, 10. Jan. 2010 (CET)
- Selbstverständlich ist das Zitieren eines so bekannten Schlagers nicht verboten und wäre es selbst dann nicht, wenn das Zitat ausgedehntere Passagen umfassen würde (was hier aber ja auch gar nicht nötig ist). Über die Schönheit und Singbarkeit der Bildhäuser-Übersetzung lässt sich sicher streiten ("Küss mich ganz feste" ist m.E. ganz normales Umgangsdeutsch), sie ist hier aber auch völlig irrelevant. Jedenfalls gibt sie relativ wörtlich das wieder, was im spanischen Liedtext steht. Und es ist in dem Fall m.E. allemal besser, auf einen veröffentlichten deutschen Liedtext zurückzugreifen, als etwas selbst Zusammengeschustertes hineinzuschreiben. --Jordi 13:13, 10. Jan. 2010 (CET)
- Das einzige was Quatsch ist, ist Jordis Argumentation. Der Liedtext stammt von Consuelo Velázquez, und ist damit sebstverständlich in Europa bis 70 Jahre nach ihrem Tod (also bis 2075) durch das Urheberrecht geschützt. Allenfalls das Einstellen eines Textausschnitts, also des Refrains, dürfte durch das Zitatrecht gedeckt sein. Die Bildhäuser-Übersetzung ist stilistisch so schwach ("küss mich ganz feste"), dass man am liebsten darauf verzichten sollte; zumindest sollte man sie überarbeiten. --FordPrefect42 12:23, 12. Jul. 2009 (CEST)
- Die Angst vor einer URV ist mE Quatsch, weder der spanische Originaltext noch die (praktisch wortwörtliche und trotzdem zur Melodie gut singbare) Bildhäuser-Übersetzung sind irgendwie geschützt und wenigstens den Refrain muss man hier zitieren dürfen (zur Not auch unter Zitatrecht), damit der Unwissende einen Eindruck davon bekommt, worum es in dem Lied überhaupt geht und welche Stimmung es vermittelt. --Jordi 18:16, 20. Mär. 2008 (CET)
Erweiterung der Liste
Hallo 195.93.60.10.
Schön, dass Du die Liste etwas erweitert hast. Aber hier drin sollten nicht alle jemals aufgenommenen Versionen des Stückes aufgelistet werden, sondern nur "gelungene Interpretationen", das heißt, Versionen, die dem Titel eine eigene, neue Qualität verleihen. Ich kenne die Versionen von Heinz Rühmann etc. nicht, möchte aber die Frage stellen, ob dies bei denen der Fall ist. Daher die Bitte an Dich, dies entweder zu verifizieren, oder die Liste ggf. wieder zu reduzieren. Ich selber möchte das nicht tun, da ich - wie erwähnt - die von Dir eingefügten Versionen nicht kenne. Gruß. --Flatlander3004 13:03, 25. Mai 2006 (CEST)
Neugestaltung des Artikels
Hallo zusammen!
Ich denke nicht, dass man Consuelo Velázquez als Komponistin des Liedes bezeichnen kann. Sie hat das Stück lediglich neu arrangiert und mit einem Text versehen. Von daher muss man die Entstehungsgeschichte anders gewichten. Ich habe es einmal versucht. Zudem ist ihr Alter umstritten, vermutlich war sie wesentlich jünger, als sie den Text schrieb.
Die Kategorie "Easy Listening" passt nach meinem Empfinden nicht, ich habe sie herausgenommen.
Leoni 00:54, 7. Aug 2006 (CEST)
- Hallo Leoni. Danke für die Überarbeitung. Ich habe gehofft, dass jemand der sich auskennt, aus meinem Fragment was ordentliches macht. Ich kenne die Arie der Nachtigall nicht, habe lediglich mal von dem Zusammenhang gelesen, wusste daher nicht, wieviel nun übernommen wurde und was neu ist.
- Die Interpretenliste ist inzwischen ja schon beeindruckend. ich hatte nur diejenigen aufgenommen, die ich auch kenne, da man ja nicht jede interpretation eines Stückes "gelungen" nennen kann, insbesondere dann, wenn man sie gar nicht kennt. Viele Grüße. --Flatlander3004 13:10, 7. Aug 2006 (CEST)
Wie gesichert sind diese Erkenntnisse? Die GEMA-Datenbank (http://www.gema.de) führt allein Consuelo Velázquez als Autorin auf, laut en:Bésame Mucho wurde sie von der Arie lediglich "inspiriert", es:Bésame Mucho führt Granados überhaupt nicht als Urheber an. Der Widerspruch zum Artikel Consuelo Velázquez, wo sie als alleinige Autorin genannt wird, wäre noch abzugleichen. --FordPrefect42 14:37, 10. Jan. 2010 (CET)
- Ich habe das jetzt mal korrigiert. Die Übereinstimmung in der Melodie besteht aus gerade mal einem Takt, da kann man nicht davon sprechen, dass es sich lediglich um ein Neu-Arrangement handle. --FordPrefect42 16:49, 8. Mai 2010 (CEST)
- In der heute neu verlinkten Abhandlung bei jazzstandards.com heißt es auch nur: „She was inspired by the “nightingale” aria “Quejas, o la Maja y el Ruisenor” from the opera Goyescas by Enrique Granados.“ Entsprechend habe ich die bisherige Formulierung noch weiter entschärft.--Engelbaet 18:26, 5. Aug. 2010 (CEST)
- Finde ich jetzt fast ein bisschen wenig, immerhin ist es tatsächlich Granados’ Thema (Hörprobe). Formulierungsvorschlag: "Bésame Mucho zitiert ein Thema von Enrique Granados." --FordPrefect42 18:56, 5. Aug. 2010 (CEST)
- Einverstanden.--Engelbaet 07:32, 6. Aug. 2010 (CEST)
- Finde ich jetzt fast ein bisschen wenig, immerhin ist es tatsächlich Granados’ Thema (Hörprobe). Formulierungsvorschlag: "Bésame Mucho zitiert ein Thema von Enrique Granados." --FordPrefect42 18:56, 5. Aug. 2010 (CEST)
- In der heute neu verlinkten Abhandlung bei jazzstandards.com heißt es auch nur: „She was inspired by the “nightingale” aria “Quejas, o la Maja y el Ruisenor” from the opera Goyescas by Enrique Granados.“ Entsprechend habe ich die bisherige Formulierung noch weiter entschärft.--Engelbaet 18:26, 5. Aug. 2010 (CEST)
Elvis?
Bei den Interpreten wurde als Sänger Elvis angegeben , doch es ist nicht bekannt und unwahrscheinlich , dass Elvis dieses Lied gesungen hat. (nicht signierter Beitrag von 80.139.96.247 (Diskussion) 15:45, 15. Mär. 2009)
- Es geht wohl um diese Aufnahme: [1]. Wenn ich recht sehe ist umstritten, ob die Aufnahme tatsächlich von Elvis stammt oder von einem Imitator. --FordPrefect42 12:32, 12. Jul. 2009 (CEST)
Es fehlen mir zwar Belege, aber als einer, der Elvis quasi studiert hat und (fast) alle seine Hervorbringungen kennt, bin ich überzeugt, dass die von Benutzer FordPrefect42 eingestellte Aufnahme tatsächlich von Elvis stammt (obwohl ich sie noch nie gehört hatte). Unter E-chords.com findet man eine Guitarren-Spielanleitung eben dieser Version unter Hinweis darauf, dass es die Elvis-Version sei.--91.21.40.70 13:45, 5. Dez. 2013 (CET)
- Die Aufnahme ist aber mit der Angabe "music:Dominic Halpin and the Suspects http://www.youtube.com/user/domh333" bezeichnet. Es ist also (trotz der irrführenden Bilder) ausdrücklich nicht Elvis, der da singt. --FordPrefect42 (Diskussion) 23:53, 5. Dez. 2013 (CET)
Omara Portuondo
habe ich unter Weltmusik eingefügt - die Version von der CD La Coleccion Cubana - würde auch unter Rumba passen.
Lasset uns diskutieren.
-- Pistnor 01:17, 4. Aug. 2010 (CEST)
Nat King Cole
Sicherlich hat auch das King Cole Trio den Song aufgenommen; auf MM0585; Cole singt. Dem bisherigen Text war zu entnehmen, dass diese Aufnahme aus dem Jahr 1941 stammen würde und den späteren Aufnahmen den Weg gebahnt hätte. Diese Angaben konnte ich nicht bestätigen. Leider habe ich bisher nicht herausfinden können, von wann seine Aufnahme wirklich ist.--Engelbaet 18:23, 5. Aug. 2010 (CEST)