Diskussion:Böhmermann-Affäre

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Wie ging es danach weiter?

Am 5. September 2017 forderte Böhmermanns Rechtsanwalt Christian Schertz schriftlich die Rücknahme der öffentlichen Bewertung seitens Angela Merkel. Durch ihre Aussage, dass „Schmähgedicht“ sei „bewusst verletzend“, habe sie eine „juristische Bewertung des Werkes [...] vorgenommen“, dies käme einer Verurteilung gleich. Die Bundeskanzlerin habe in ihrer Rolle als „höchste Vertreterin der Exekutive“ den Grundsatz der Gewaltenteilung verletzt und dadurch „erhebliche Folgen“ ausgelöst. Ihr Verhalten sei rechtswidrig gewesen. Schertz erbat eine Erklärung Merkels binnen einer Woche, andernfalls wolle er gegen sie Klage einreichen.


Das war im September 2017. Mittlerweile haben wir November 2017. Hat Schertz für Böhmermann Klage erhoben oder nicht? War alles nur "heiße Luft"? Interessiert sich der vermeintlich investigatve Journalismus in Deutschland dafür nicht?

"Pussy" wegen Altmaier

Kurze Zwischenfrage zu dieser Einfügung - zwar wird in der verlinkten Quelle auch auf die Böhmermann-Affäre eingegangen, die Betitelung als "Pussy" hat doch jetzt aber mehr was mit Böhmermann an sich zu tun, weniger mit der Affäre. Wäre das also nicht im Böhmermann-Artikel besser aufgehoben? --Schraubenbürschchen (Diskussion) 14:17, 30. Mai 2021 (CEST)

Video immer noch verfügbar

Ungeachtet aller Verbote ist der komplette Mitschnitt des Gedichts noch beim französischen Videoportal Dailymotion abzurufen. --2003:CD:F71B:8D00:E551:2F9A:A29F:E11E 14:57, 9. Nov. 2021 (CET)