Diskussion:Börsenaufsicht

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Aufgabenteilung Bund - Länder

Ich habe den Redirect von 'Börsenaufsicht' zu 'BaFin' ersetzt durch einen Artikel, denn dieser Redirect war nicht richtig.

Nun ist dieser Artikel aber noch sehr dünn. Vielleicht kann jemand, der sich da besser auskennt, etwas genauer beschreiben, welche Aufgaben die Landesregierungen bei der Börsenaufsicht wahrnehmen und wo die Grenzlinie zur BaFin liegt. z.B. Die Verfolgung des Insiderhandels ist schon die Aufgabe der BaFin.

Ich vermute, dass die Zulassung einer Bank oder einer Börse von der Landesregierung gemacht wird. --Julius-m 13:01, 15. Aug. 2007 (CEST)


Österreich: die Aufsicht für Wertpapierbörsen obliegt schon seit Jahren der FMA

unzuverlaessiger Weblink

der Weblink: "Börsenaufsicht in Deutschland" verweist auf eine Seite mit folgender formeller Warnung: "...Supervisory Authority do not represent that the following information is comprehensive, complete or accurate. Accordingly, no person should rely on any information contained herein....." (Quelle: http://www.boersenaufsicht.de/hessen.htm). Derartige Armutszeugnisse gehoeren doch wohl besser in eine Witzzeitung als in eine ernstzunehmende Enzyklopaedie. Die meisten Wiki-Leser erwarten doch wohl umfassende, vollstaendige und genaue Informationen, auf die sie sich verlassen koennen (besonders bei einer deutschen Behoerde). Also Link als 'unzuverlaessig' streichen!

Ähm... Wenn du alles "unzuverlässige" streichen willst, fang mal bei den ganzen Esoterik-Links an, in anderen Artikeln stehen. Das, was Du da zitierst ist ein normaler Disclaimer in der Art von "Irtümer können vorkommen, wir sind dafür nicht haftbar". --P.C. 08:32, 12. Okt. 2007 (CEST)

Verweis: ein Muss-Fernsehbericht zur weiteren Auswertung

Eine Sendung -- auch in der Mediathek abrufbar --, die einen schaudern lässt. Näheres unter Diskussion: Bankenaufsicht --Delabarquera 17:18, 23. Mär. 2011 (CET)