Diskussion:Bülent Uçar
hi
könnt ihr bitte die quelle: http://www.irp.uni-osnabrueck.de/ einfügen?
danke
Können wir. Kannst Du aber auch, wenns hilfreich ist: WP:SM. Grüße, --Sokkok 01:11, 19. Sep. 2008 (CEST)
- Sorry, Du warst ja schon mutig. Die Bearbeitungen der letzten Tage bedeuten jedenfalls nicht, dass Du da nichts mehr einfügen darfst. Im Gegenteil. --Sokkok 01:16, 19. Sep. 2008 (CEST)
Positionen
Ucar betont die auf Zeit und Raum bezogene Wandelbarkeit der Scharia. Den Normenkatalog des islamischen Rechts betrachtet er prinzipiell als vereinbar mit den Standards der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte.Antrittsvorlesung von Prof. Dr. Bülent Ucar, Uni Osnabrück] Pressemitteilung Nr. 139/2009, Osnabrück, 2009-04-22, 2011-04-07 -- 79.251.113.105 02:58, 7. Apr. 2011 (CEST)
- "Die Scharia, das religiöse Gesetz des Islams, ist für ihn kein unveränderbarer Block von Vorschriften, sondern dem Wandel unterworfen; ebenso der Tafsir, die Koranexegese. Dies ist das Fabula docet seiner Habilitationsarbeit, die er 2008 als Islamwissenschaftler vorgelegt hat, erläutert am Beispiel der Türkei, wo die sogenannte Ankaraner Schule in dieser Richtung von sich reden macht. Ucars Arbeiten machen deutlich, dass er einer neuen Generation angehört, die - auch im Dialog mit Christen - eine Vorreiterrolle für junge, in Deutschland aufgewachsene Muslime spielen kann."[1]
- "Bülent Ucar schaut als Wissenschaftler und als Pädagoge auf die Scharia. Er sieht sie nicht als ein starres Regelwerk, sondern als ein Normensystem, das sich in einem Zeitraum von eintausendvierhundert Jahren in verschiedenen kulturellen und politischen Zusammenhängen unterschiedlich entwickelt hat. Diese Pluralität der Scharia und ihre historischen Hintergründe seien vielen Muslimen nicht bewusst, (...)"[2]
Wie gesprochen, tsch (ç) oder dsch (c) ...
... Utschar (Uçar) oder Udschar (Ucar)? Wurde die Schreibweise des Familiennamens dem im Deutschen Üblichen angepasst (d. h. vereinfachend auf das diakritischen Zeichen verzichtet)? --91.61.206.242 14:15, 31. Jul. 2015 (CEST)
- Offensichtlich wurde die Schreibweise etwas vereinfacht unter Verzicht auf das schöne Sonderzeichen, das es ja auf der üblichen englischen / deutschen usw. PC-Tastatur nicht gibt. Prof. Dr. Bülent Uçar - Universität Osnabrück http://www.islamische-theologie.uni-osnabrueck.de/personen/professuren/prof_dr_buelent_ucar.html --91.61.208.123 (03:05, 7. Sep. 2015 (CEST), Datum/Uhrzeit nachträglich eingefügt, siehe Hilfe:Signatur)
Magisterabschluss erhielt er nach fünf Semestern?
Er studierte von 1996 bis 2002 an der Universität Bochum und von 1999 bis 2002 in Bonn - das sind zusammen rund 6 Jahre und also insgesamt 11-13 Semester. Insofern ist die Frage berechtigt, auf welches Fach sich dieser Magisterabschluss bezog. Im Laufe der 6 Jahre hat er offenbar die entsprechenden Voraussetzungen zusammenbekommen, um diesen Abschluss zu machen. Magister ist in der Regel jedoch kein Abschluss in der Rechtswissenschaft. Dazu müsste mal die jeweilige Studienordnung geprüft werden. Ich denke, dass auch in der Rechtswissenschaft ein Magisterabschluss möglich ist, das Thema seiner Promotion deutet zumindest daraufhin. Demnach ist das ein ganz normaler Studienverlauf und nichts besonderes. --Kulturkritik (Diskussion) 11:17, 30. Jun. 2021 (CEST)