Diskussion:Bürger
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.Druse
Was ist die Bedeutung des Wortes Druse? (nicht signierter Beitrag von 130.75.183.74 (Diskussion) 20:06, 6. Apr. 2014 (CEST))
Mittelalter
ey voll grasse bürger waren des. ey auch noch im mittelalter
- Ja schon, das waren die Bürger damals. Doch welche Bedeutung erfährt der Begriff Bürger denn eigentlich in unserer jetzigen und heutigen Zeit? Diese Frage bleibt trotz Lesen dieses Artikels leider unbeantwortet. [DeLa]
Juden
Klar abwertend ist die häufig genutzte Redewendung der "jüdischen Mitbürger". - Begründung? --92.225.44.188 16:46, 3. Mai 2009 (CEST)
Dies muss aus dem Deutschen sein Verständnis heraus abwertend sein. Aus der Schweiz stammend kann ich auch in der deutschen Sprache nichts abwertendes hören. Müsste man also differenzieren. Ich habe im Google den Gebrauch in der Schweiz überprüft und da wird der Ausdruck selbst von Organisationen gegen den Rassismus so verwendet.--Blauer Heinrich 22:09, 3. Mai 2009 (CEST)
Ich denke, es gibt hier klärungsbedarf. Der Jude als Mensch mit einer Abstammung und Nationalität den gibt es nicht. Wenn sie das nicht verstehen, dann denke ich, sie wollen das nicht verstehen. Es gibt Menschen aller Nationalitäten mit jüdischem Glauben an Gott. Genau wie es Menschen aller Nationalitäten mit christlichem Glauben gibt. Der Jude als Nationalität ist eine Erfindung der Deutschen. Wenn es auch Nationalsozialisten waren, so waren es doch Deutsche. Das merkt man daran, das Sie es angeblich immer noch nicht verstanden haben oder möchten. Dr. Hans-Peter Meiß Dipl.-Ing. u. Mag.jur. Aachen (nicht signierter Beitrag von 84.180.71.177 (Diskussion) 14:27, 19. Mai 2016 (CEST))
Dieser Artikel muss neugeschrieben werden
und ich habe schon mal mit der Gliederung angefangen. Den Artikel Bürgertum könnte man unter dem Abschnitt Neuzeit aufnehmen. Agnete 10:59, 20. Apr. 2007 (CEST)
- Gut Ding will Weile haben - so besser? ;-) --Bernd vdB 22:15, 30. Nov. 2008 (CET)
Abschnitt französische Revolution
Hier würde IMHO ein Abschnitt zur Französischen Revolution gut passen. Vielleicht mit diesem Zitat von Jean-Jacques Rousseau?:
- Le citoyen est un être éminemment politique (la cité) qui exprime non pas son intérêt individuel mais l'intérêt général. Cet intérêt général ne se résume pas à la somme des volontés particulières mais la dépasse.
Schnelle deutsche Übersetzung:
- Der Bürger ist eine grundlegende Entität der Politik, die nicht sein Individualinteresse ausdrückt, sondern das Gemeininteresse. Dieses Gemeininteresse bezieht sich nicht auf die Summe der partikularen Wünsche, sondern geht über sie hinaus.
--Bernd vdB 22:15, 30. Nov. 2008 (CET)
Bäuerliche "cives"?
Könnte man im Abschnitt "Mittelalter" etwas über bäuerliche "cives" einarbeiten? Im Artikel über Wismar (in den Abschnitten "Namensherkunft" und "Geschichte. Vor der Stadtgründung") wird behauptet: Man spricht nur von Bürgern, wenn eine Stadt (Civita) vorhanden [ist.]. In der Altmark gibt es jedoch einige größere Dörfer (Rohrberg, Dähre), deren Einwohner im Spätmittelalter in einzelnen Urkunden "cives" genannt werden, obwohl Rohrberg und Dähre sonst nicht als Städte bekannt sind. Möglich ist, daß in solchen Fällen eine Stadtgründung beabsichtigt war, aber aus heute unbekannten Ursachen in einer recht frühen Phase gescheitert ist, oder aber, daß der Begriff "cives" mitunter auch in umfassenderer Bedeutung verwendet wurde. Weiß jemand mehr darüber?--Lector minimus 06:43, 27. Mai 2009 (CEST)
Bourgeois vs. Citoyen
Eine Bearbeitung des Gegensatzpaars Bourgeois - Citoyen fehlt leider völlig. Die ist, denke ich, geisteswissenschaftlich, geisteshistorisch und bezogen auf die Rolle des Intellektuellen in Europa nach 1789 notwendig. -- PPosthorn 10:03, 3. Mär. 2011 (CET)
Es fehlt der Verweis auf §10 ThürKO
Es fehlt definitiv der Verweis auf §10 ThürKO. Hier wird der Unterschied zwischen "Einwohner und Bürger" nämlich korrekt erleutert.
Diesen Link können Sie kopieren und verwenden, wenn Sie immer auf die gültige Fassung der Vorschrift verlinken möchten: http://landesrecht.thueringen.de/jportal/?quelle=jlink&query=KomO+TH+%C2%A7+10&psml=bsthueprod.psml&max=true (nicht signierter Beitrag von 80.153.75.166 (Diskussion) 12:15, 12. Jun. 2013 (CEST))
Einleitung_"Bürger" ungleich "Mensch"
Nicht jeder Mensch, der sich in einem bestimmten Staatsgebiet befindet, ist sogleich "Bürger". "Bürger" ist entweder ein politischer Begriff (Staatsbürger, in der Demokratie Teilhaber der Volkssouveränität) oder ein sozialer Begriff (Stand des Bürgers). Daher ist die häufig zu lesende Formel "ausländische Mitbürger" oder "Mitbürger mit Migrationshintergrund" unsinnig, ein ausländischer Staatsangehöriger ist per se ein Nicht-Mitbürger und ein Einwohner mit Migrationshintergrund ist erst dann Mitbürger, wenn er Inhaber der Staatsbürgerschaft des Wohnlandes ist. (nicht signierter Beitrag von 2003:86:2377:3686:F40C:6C32:5B26:2E2E (Diskussion | Beiträge) 21:40, 22. Okt. 2016 (CEST))
Problematisch
Im heutigen Sprachgebrauch wird der Ausdruck Mitbürger auch zur Unterscheidung vollrechtlicher Deutscher und eingeschränkt berechtigter Nicht-Deutscher verwendet. Bundeskanzler Helmut Kohl unterschied in der Neujahrsansprache 1993/1994 „Mein herzlicher Gruß am heutigen Abend gilt Ihnen, liebe Landsleute, und unseren ausländischen Mitbürgern …“. Diese Unterscheidung nutzte auch der unterfränkische Regierungspräsidenten Paul Beinhofer am 6. Februar 2007 beim Empfang des Integrationsforums Miteinander leben – voneinander lernen, hier in der Differenzierung zwischen „ausländischen Mitbürgern“ und (deutschen) „Spätaussiedlern“. Allerdings ist der Begriff „ausländischer Mitbürger“ ein Widerspruch, denn entweder ist man Bürger mit allen Rechten und Pflichten oder nicht. Der Ausländer ist zwar Einwohner, übt aber seine bürgerlichen Rechte in seinem Heimatland aus, deren Ausübung gemäss dem Heimatrecht geregelt ist. Oftmals können Staatsbürger auch wählen (oder abstimmen) (d. h. Wahlen und Abstimmungen in ihrem Heimatland), während sie im Ausland weilen.
Diejenigen, die gegen den Begriff des "Mitbürgers" polemisieren, offenbaren doch eigentlich nur mangelnde Bildung. Sollte man darauf hinweisen? --2003:CB:2BE1:EF86:C570:85C8:F694:AEEB 13:14, 20. Jun. 2018 (CEST)
Abschnitt überflüssig?
Im heutigen Sprachgebrauch wird der Ausdruck Mitbürger auch zur Unterscheidung vollrechtlicher Deutscher und eingeschränkt berechtigter Nicht-Deutscher verwendet. Bundeskanzler Helmut Kohl unterschied in der Neujahrsansprache 1993/1994 „Mein herzlicher Gruß am heutigen Abend gilt Ihnen, liebe Landsleute, und unseren ausländischen Mitbürgern …“. Diese Unterscheidung nutzte auch der unterfränkische Regierungspräsidenten Paul Beinhofer am 6. Februar 2007 beim Empfang des Integrationsforums Miteinander leben – voneinander lernen, hier in der Differenzierung zwischen „ausländischen Mitbürgern“ und (deutschen) „Spätaussiedlern“. Allerdings ist der Begriff „ausländischer Mitbürger“ ein Widerspruch, denn entweder ist man Bürger mit allen Rechten und Pflichten oder nicht. Der Ausländer ist zwar Einwohner, übt aber seine bürgerlichen Rechte in seinem Heimatland aus, deren Ausübung gemäss dem Heimatrecht geregelt ist. Oftmals können Staatsbürger auch wählen (oder abstimmen) (d. h. Wahlen und Abstimmungen in ihrem Heimatland), während sie im Ausland weilen.
1. Im heutigen Sprachgebrauch??? Ich verbinde mit dem Terminus "Mitbürger" nicht zwingend Mignanten, sondern auch Bürger ohne Migrationshintergrund. Wie geht es Euch liebe Mitbürger?
2. Kann man durchaus ein ausländischer Mitbürger sein, ein Mitbürger mit ausländischem Hintergrund. Ich sehe da keinen allzu großen Widerspruch. Man kann ja auch ein bayerischer Mitbürger sein, oder ein sächsischer Mitbürger, wenn man in Berlin lebt oder meinertwegen ein katholischer Mitbürger, der in Wittenberg lebt.--Simeone da Silva (Diskussion) 22:57, 31. Dez. 2018 (CET)
- Selbst wenn "Mitbürger" historisch eine andere Bedeutung gehabt haben mag (siehe Behauptung in Bürger#Geschichte), so dürfte heute (unabhängig davon, was der Sprachexperte Kohl gesagt hat) "Mitbürger" vergleichbar den Konstruktionen "Mitgefangener", "Mifahrer" (nicht "Beifahrer"), "Mitinsasse", "Mitschüler" (lateinisch condiscipulus) usw. sein. Es ergibt sich mithin kein Grund, "Mitbürgern" andere Qualitäten zuzuordnen als "Bürgern". --Georg Hügler (Diskussion) 09:16, 1. Jan. 2019 (CET)
Konnten nur Männer Bürger sein?
Ein Stadtführer in Hannover erzählte mal, ein Bürger konnte nur werden, wer männlichen Geschlechts war und Grundbesitz innerhalb der Stadtmauern hatte. Stimmt das? --WisdomWave (Diskussion) 20:23, 15. Aug. 2022 (CEST)
- Genau diese Frage hatte ich auch gerade...! --2A02:8388:A01:5500:CC22:8596:57D7:80F5 19:30, 16. Aug. 2022 (CEST)
Da Frauen bis ins 20. Jahrhundert hinein nicht geschäftsfähig waren, konnten sie im Normalfall auch kein Bürgerrecht erwerben. Agnete (Diskussion) 19:55, 16. Aug. 2022 (CEST)