Diskussion:Bürgerliches Gesetzbuch
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„wobei Bürger im Sinne von Staatsbürger (civis) verstanden wird“
Bedarf das wirklich einer Erwähnung? Wie sonst sollte „Bürger“ denn gemeint sein? Thorin Eichenschild (Diskussion) 13:58, 31. Jul. 2020 (CEST)
- … in Abgrenzung zum römischen Bürgerrecht. --Stephan Klage (Diskussion) 17:01, 31. Jul. 2020 (CEST)